EZ/OZ: 3442/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 23.12.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A-013.21-2/2009-85
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs im suburbanen Raum - Buskonzept GU-Süd\; Vereinbarung für 5 Jahre
Der derzeitige Regionalbusvertrag betreffend die Linien 431, 510 und 521, der mit den Gemeinden der GU-Süd abgeschlossen wurde, läuft im Herbst 2010 aus. Die Fachabteilung 18A hat dies und die Wünsche der Gemeinden nach einem verbesserten Busangebot zum Anlass genommen, Detailplanungen im Raum südöstlich von Graz durchführen zu lassen. Ziel dieser Planungen war einerseits die bessere Erreichbarkeit der Gemeinden untereinander und andererseits die umweltfreundlichere Abwicklung des Verkehrs von bzw. nach Graz.
Das Planungsergebnis hat ergeben, dass dieses Ziel mit folgenden Maßnahmen erreicht werden kann:
Der Stundentakt auf den Regionalbuslinien soll unverändert bleiben. Die Betriebszeiten auf den Linien 531, 510 und 521 sollen jedoch geändert werden (werktags von 5:30 bis 20:30 und samstags bis 19:15), womit sich auch die Fahrplanlage aller drei Linien um bis zu 30 Minuten verschiebt. Damit ergeben sich Umsteigemöglichkeiten am Bahnhof Kalsdorf, in Fernitz und in Hausmannstätten Postamt. Zusätzlich zu den Regionalbuslinien sollen im Nahbereich von Graz Buslinien mit städtischer Qualität in dichten Intervallen verkehren. Dabei handelt es sich um die Linien 72, 76U und 75U.
Der suburbane Verkehr (Linien 72, 76U und 75U) soll bereits mit 22. Februar 2010 starten, die Umstellung im Regionalverkehr soll baustellenbedingt mit Herbst (evtl. Schulbeginn) 2010 erfolgen.
Die seitens der Verkehrsunternehmen bisher erbrachten Leistungen (Bestandsleistungen) werden auch in das neue Fahrplankonzept eingebracht und in Bestandsleistungsverträgen festgelegt. In diesen Bestandsverträgen soll auch der suburbane Verkehr bis Herbst 2010 geregelt werden. Die zusätzlich notwendigen Verkehrsdienstleistungen ab Herbst 2010 werden von der Steirischen Verkehrsverbund GmbH. ausgeschrieben und vergeben.
Ein diesbezüglicher Verkehrsvertrag soll über eine Laufzeit von rund 5 Jahren abgeschlossen werden.
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten für dieses verbesserte Busangebot betragen rund 1,2 Mio. jährlich.
Seitens der Gemeinden werden Kosten im Ausmaß von 42 % übernommen. Der bisherige Kostenbeitrag der Steirischen Verkehrsverbund GmbH. für die Linien 431, 510 und 521 in der Höhe von € 230.000 wird weiterhin geleistet. Der Rest wird vom Land Steiermark übernommen.
(Beträge in €)
Jahr | Finanzbedarf | Land Steiermark | StVG | Gemeinden |
2010 | 1.220.000 | 477.600 | 230.000 | 512.400 |
2011 | 1.256.600 | 498.828 | 230.000 | 527.772 |
2012 | 1.294.298 | 520.693 | 230.000 | 543.605 |
2013 | 1.333.127 | 543.214 | 230.000 | 559.913 |
2014 | 1.373.121 | 566.410 | 230.000 | 576.711 |
Zwischensumme: |
| 2.606.745 |
|
|
+ Einführungskosten |
| 30.000 |
|
|
+ Unvorhergesehenes |
| 63.255 |
|
|
Kosten des Landes: | | 2.700.000 | | |
Die Kosten des Landes für die gesamte Laufzeit von rund 5 Jahren belaufen sich auf rund € 2.700.000. In diesem Betrag ist eine jährliche Valorisierung von rund 3 % sowie Einführungskosten und Unvorhergesehenes enthalten.
Die Kosten des Landes für das Jahr 2010 sind unter der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt. Für die Finanzierung in den Jahren 2011 bis 2014 wird in den jeweiligen Landesvoranschlägen im Rahmen des jeweils verfügbaren Ressort-Budget-Volumens und somit ohne zusätzliche Mittelbereitstellung entsprechend Vorsorge getroffen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Landtag Steiermark ermächtigt die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH., den beteiligten Gemeinden und den leistungserbringenden Verkehrsunternehmen einen Verkehrsdienstevertrag über die beschriebenen Leistungen auf die Dauer von rund 5 Jahren abzuschließen.
3. Die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Steirische Verkehrsverbund GmbH. in der Höhe von insgesamt € 2,7 Mio. für die genannte Vertragsdauer zu leisten.
Nachdem die Kosten des Landes für die Jahre 2010 unter der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt sind, wird für die Finanzierung in den Jahren 2011 bis 2014 in den jeweiligen Landesvoranschlägen im Rahmen des jeweils verfügbaren Ressort-Budget-Volumens und somit ohne zusätzliche Mittelbereitstellung entsprechend Vorsorge getroffen.