LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3443/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 23.12.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A 014.11-61/2009-33
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Grund- und Objekteinlösung für das BV. "Kummerkurve" der Landesstraße B 78, Obdacher Straße

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat die Grund- und Objekteinlösung für das BV. "Kummerkurve ” der Landesstraße B 78, Obdacher Straße unter sinngemäßer Anwendung des EisenbEG 1954 durchgeführt.

Die seitens eines allgemein beeideten und gerichtl. zertifizierten Sachverständigen ermittelte Entschädigung von  € 509.000,-- ist angemessen und vertretbar und setzt sich wie folgt zusammen:


PLAN   GB  KG                           EZ     GST       BA       ART*  m²    €/m²    WERT

* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage          VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche          FLG = Flächengewinn

1 65405    65405 Obdachegg  164   1357/4   LN  0  DBN   357    30,--  €  10.710,--
2 65405    65405 Obdachegg    79   1352      BFL 0  DBN   1130  30,--  €  33.900,--
3 65405    65405 Obdachegg    79    .103      BFL 0  DBN   195    30,--  €    5.850,--
4 65405    65405 Obdachegg    79    .202      BFL 0  DBN   80      30,--  €    2.400,--



SONSTIGE ENTSCHÄDIGUNGEN

1  Pauschale  Hausablöse 
Entschädigung für Wohnhaus samt Nebenanlagen Obdachegg 1 lt. Detailgutachten DI Friedrich Bauer                                € 377.369,--

1  Pauschale  Inventar Zeitwert                                    €   41.500,--

1  Pauschale  Siedlungskosten                                     €     5.000,--

1  Pauschale ca.  7,5 %  von                                         € 430.229,--
1 % Grundbuchseintragungsgebühr, ca. 3 % Vertragserrichtungskosten und Maklergebühren,
3,5 % Grunderwerbssteuer für Ersatzliegenschaften   €   32.271,--


Gesamtentschädigung                                               € 509.000,--



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Kostenbeitrag zur Grund- und Objekteinlösung für das BV. "Kummerkurve” der Landesstraße B 78, Obdacher Straße, im Betrag von  € 509.000,-- wird genehmigt.