EZ/OZ: 3451/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 05.01.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18E-83-45/2001-156
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Finanzierung des 7. Mittelfristigen Investitions- und Erhaltungsprogramms 2010-2014 (7. MIP)\; für die Steiermärkischen Landesbahnen
Gem. § 4 Abs. 1 Privatbahngesetz (PrivbG) BGBl-Nr. I 39/2004, kann der Bund den nicht von ihm betriebenen Eisenbahnen Finanzierungsbeiträge für die Schieneninfrastruktur im Rahmen von mittelfristigen Investitions- und Erhaltungsprogrammen gewähren. Zu diesen sogenannten "Privatbahnen" zählen auch die Steiermärkischen Landesbahnen (STLB).
In der Vergangenheit wurden jeweils Investitions- und Erhaltungsprogramme für einen fünfjährigen Zeitraum zwischen dem Bund (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie - BMVIT) und dem Land Steiermark vertraglich fixiert. Das derzeit laufende 5-Jahres-Programm (6. MIP 2005 - 2009) endet mit 31.12.d.J. Es hatte ein Förderungsvolumen in Höhe von insgesamt € 18.043.000,-- (alle STLB-Eisenbahnstrecken samt der Lokalbahn Mixnitz - St. Erhard)
Das BMVIT hat nunmehr für die nächsten 5 Jahre (2010 - 2014) ein 7. MIP in Aussicht gestellt. Dieses 7. MIP umfasst laut Vorschlag des BMVIT in den nächsten 5 Jahren ein Förderungsvolumen von insgesamt € 23,500.000,--. Voraussetzung ist, dass das Land Steiermark wie auch bei den vergangenen Programmen - 50 % dieses Betrages bereitstellt. Gegenüber dem 6. MIP ergibt sich eine Erhöhung des Fördervolumens von insgesamt € 5,457.000,--. Zu beachten ist, das seit dem Jahr 2001 die Fördersumme trotz Geldentwertung stets gleich geblieben ist.
Die Mittel aus dem Investitions- und Erhaltungsprogramm sind für den Eisenbahnbetrieb der STLB unverzichtbar, da damit ein Großteil der Aufwendungen für die Infrastruktur bedeckt wird. Da ein Großteil der Aufträge an steirische Unternehmen vergeben wird, hat diese Förderung auch eine wichtige regionalpolitische Wirkung (Sicherung von Arbeitsplätzen, Stärkung der regionalen Wirtschaft).
Das 7. MIP gliedert sich in die Bereiche:
a) Infrastrukturinvestitionen
b) Infrastrukturerhaltungsmaßnahmen
zu a) Infrastrukturinvestitionen
Unter Infrastrukturinvestitionen versteht man Verbesserungen der Schieneninfrastruktur (Aus- Um- und Neubau des Fahrweges, der Streckenausrüstung und der Hochbauanlagen).
Die Investitionsprogramme bildeten in den letzten 5 Jahren die Basis dafür, dass die STLB wie auch alle anderen Privatbahnen nicht nur Ersatzbeschaffungen vornehmen, sondern insbe-sondere auch sicherheitsrelevante Maßnahmen durchführen konnten. Wie schon im laufenden 6. MIP sollen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der in die S-Bahn einbezogenen STLB-Strecken finanziert werden (zB Fahrgast-Informationssysteme, Bahnhof- und Haltestellen-Verbesserungen, Erhöhung der Streckenkapazitäten, Linienverbesserungen usw.) Außerdem soll auf die technische Sicherung von Eisenbahnkreuzungen besonderes Augenmerk gelegt werden.
Der Bereich Infrastrukturinvestitionen sieht für alle Strecken der STLB ein Investitionsvolumen von insgesamt € 13,500.000,-- für den Zeitraum von 2010 - 2014 vor (das ist pro Jahr € 2,700.000,--, wobei die Mittel je zur Hälfte vom Bund und Land Steiermark aufzubringen sind).
Die Bedeckung des vom Land Steiermark für die Infrastrukturinvestitionen der STLB zu leistenden Anteils in Höhe von jährlich € 1,350.000,-- ist im jeweiligen Landesvoranschlag vorzusehen. Für das Jahr 2010 ist der Landesanteil in Höhe der im 6. MIP vertraglich vereinbarten Summe von € 1.017.500,-- unter Ansatz 1/878018, Post 7452, "Zuschuss an die Steiermärkischen Landesbahnen für das Investitionsprogramm mit Beteiligung des Bundes" enthalten.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass für das Jahr 2010 eine Nachbedeckung in Höhe von € 332.500,-- vorgenommen werden muss. Diese wird durch eine Umwidmung im Ressortbereich im Laufe des Jahres 2010 aufgebracht.
Ab dem Jahr 2011 wäre demnach der Budgetansatz 1/878018, Post 7452, jährlich mit € 1,350.000,-- zu dotieren.
zu b) Erhaltungsmaßnahmen
Zu den Erhaltungsmaßnahmen zählen alle Ausgaben, die der Aufrechterhaltung der Schieneninfrastruktur dienen. Wie in den letzten Jahren soll mit diesen Mitteln ein Großteil der Personal- und Sachaufwendungen der STLB für die Schieneninfrastruktur (Wartung, Erhaltung, Reparatur) bedeckt werden. Das Fördervolumen im Bereich Infrastrukturerhaltung beträgt in den Jahren 2010 - 2014 € 10,000.000,--. Von diesem Betrag entfallen € 500.000,-- auf die Lokalbahn Mixnitz - St. Erhard AG, für die die STLB als Betriebsführer tätig sind. Somit betragen die jährlichen Mittel für die Erhaltungsmaßnahmen € 950.000,-- für die STLB und € 50.000,-- für die Lokalbahn Mixnitz - St. Erhard AG.
Die Bedeckung des vom Land Steiermark zu leistenden Anteils ist in der Vergangenheit jeweils im Ansatz 878008, Post 7402 "Zuschuss für die Steiermärkischen Landesbahnen" im Landesvoranschlag 2010 enthalten gewesen. Im Budget 2010 ist der bisherige Betrag von € 752.000,-- enthalten.
Trotz des wirtschaftlich schwierigen Umfeldes wird seitens der STLB versucht, durch Umschichtungen den Differenzbetrag von € 198.000,-- im Jahr 2010 zu bedecken.
Für die Jahre 2011 - 2014 wäre daher eine Erhöhung des vorerwähnten Budgetansatzes um jährlich € 200.000,-- erforderlich und somit der Budgetansatz auf einen Betrag von € 4,518.500,-- anzuheben.
Die Verrechnung des Bundes- als auch des Landesanteils zum Investitions- und Erhaltungsprogramm erfolgt in der Finanz- und Erfolgsgebarung zum Wirtschaftsplan 87800 der Steiermärkischen Landesbahnen. Im Rechnungsabschluss des Landes muss ersichtlich sein, dass das Land der Verpflichtung, einen 50 %igen Finanzierungsanteil zu leisten, nachgekommen ist, was in der Finanzgebarung mit einer Fußnote zur Ertragspost 4, "Zuschuss des Landes aus dem ordentlichen Haushalt" zum Ausdruck gebracht wird.
Die 50 %ige Quote für die Erhaltungsmaßnahmen für die Lokalbahn Mixnitz-St. Erhard AG wird von dieser aus Eigenmitteln geleistet und belastet nicht den Landeshaushalt.
Eine Ablehnung des Vorschlages des BMVIT würde für die STLB und die Lokalbahn
Mixnitz - St Erhard AG bedeuten, dass in den nächsten 5 Jahren für den Weiterbestand der Bahnstrecken unbedingt erforderliche Mittel in Höhe von € 23,500.000,-- nicht zur Verfügung stünden, wovon 50 % vom Bund bereitgestellt würden.
Da durch die fünfjährige Vertragsdauer die Budgethoheit des Landtages Steiermark berührt wird, ist die gegenständliche Vorlage dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 30.11.2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Das Land Steiermark leistet für die Finanzierung des 7. Mittelfristigen Investitions- und Erhaltungsprogrammes der Steiermärkischen Landesbahnen in den Jahren 2010 - 2014 einen jährlichen Beitrag in Höhe von € 2.300.000,-- (€ 1.350.000,-- für Investitionen und € 950.000,-- für Erhaltungsmaßnahmen) sofern auch der Bund einen gleichen Anteil übernimmt.
3. Die Direktion der Steiermärkischen Landesbahnen wird ermächtigt, das noch auszuarbeitende Übereinkommen neben den beiden Fördergebern (Bund und Land Steiermark) als Förderungsnehmer mit zu unterfertigen.
4. Die Bedeckung des vom Land Steiermark für Infrastrukturinvestitionen für die STLB zu leistenden Anteils in Höhe von jährlich € 1,350.000,-- ist im jeweiligen Landesvoranschlag vorzusehen. Für das Jahr 2010 ist der Landesanteil in Höhe der im 6. MIP vertraglich vereinbarten Summe von € 1.017.500,-- unter Ansatz 1/878018, Post 7452, "Zuschuss an die Steiermärkischen Landesbahnen für das Investitionsprogramm mit Beteiligung des Bundes" enthalten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass für das Jahr 2010 eine Nachbedeckung in Höhe von € 332.500,--vorgenommen werden muss. Diese wird durch eine Umwidmung im Ressortbereich im Laufe des Jahres 2010 aufgebracht. Ab dem Jahr 2011 ist der Budgetansatz 1/878018, Post 7452, jährlich mit € 1,350.000,-zu dotieren.
Die Bedeckung des vom Land Steiermark zu leistenden Anteils für Infrastrukturerhaltung ist in der Vergangenheit jeweils im Ansatz 878008, Post 7402 "Zuschuss für die Steiermärkischen Landesbahnen" im Landesvoranschlag 2010 enthalten gewesen. Im Budget 2010 ist der bisherige Betrag von € 752.000,-- enthalten. Trotz des wirtschaftlich schwierigen Umfeldes wird seitens der Steiermärkische Landesbahnen versucht, durch Umschichtungen den Differenzbetrag von € 198.000,-- im Jahr 2010 zu bedecken. Für die Jahre 2011 - 2014 ist eine Erhöhung des vorerwähnten Budgetansatzes um jährlich € 200.000,-- erforderlich und somit auf einen Betrag von € 4,518.500,-- anzuheben.
5. Die Verrechnung des Bundes- als auch des Landesanteils für Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen für die Infrastruktur erfolgt in der Finanz- und Erfolgsgebarung zum Wirtschaftsplan 87800 der Steiermärkischen Landesbahnen.