LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3588/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 05.03.2010, 09:29:16


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Monika Kaufmann (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ)
Fraktion(en): Grüne, SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Bettina Vollath, Johann Seitinger

Betreff:
Maßnahmen gegen die Täuschung von KonsumentInnen mit Schwindelmarken

Der bedauerliche Fall des mit Listerien verseuchten Quargels aus dem Verarbeitungsunternehmen Prolactal in Hartberg hat neben der konkreten Gesundheitsgefährdung auch die öffentliche Diskussion um die Korrektheit der Lebensmittelkennzeichnung entfacht. Die Tatsache, dass ein Produkt auf der Verpackung als regionales bäuerliches Erzeugnis ("Hartberger Bauernquargel") ausgelobt und dies nach den bestehenden Bestimmungen offensichtlich nicht unterbunden werden kann, hat viele Konsumentinnen und Konsumenten verunsichert und ehrliche regionale Produzentinnen und Produzenten erzürnt.

Es existieren heute mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel und der AMA-Biokennzeichnung jeweils staatlich kontrollierte Herkunftskennzeichen, welche die 100% heimischen Rohstoffe und die Verarbeitung sowie Wertschöpfung in Österreich garantieren und sicherstellen. Das AMA-Gütesiegel ist daher das einzig öffentlich kontrollierte und damit untrügliche Herkunftszeichen für Lebensmittel aus Österreich.

Leider wird das AMA Gütesiegel nur von einem Teil der Unternehmen verwendet. Vielfach versuchen Lebensmittelerzeugerinnen und -erzeuger über nicht heimische Rohstoffherkunft durch besonders fantasievolle regionale Wort-Bildmarken und vermeintliche "Gütesiegel" hinwegzutäuschen. Damit wird das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten missbraucht. Bei uninformierten Verbraucherinnen und Verbrauchern soll offensichtlich die falsche Anmutung erzeugt werden, ein regionales österreichisches Produkt in den Händen zu haben.

Die unterzeichneten Abgeordneten treten daher für eine Verschärfung und Nachjustierung der gesetzlichen Bestimmungen im Konsumentenschutz- und im Wettbewerbsrecht ein. Gerade beim Lebensmitteleinkauf ist die Herkunft der verarbeiteten Rohstoffe für die Konsumentinnen und Konsumenten besonders wichtig, weshalb es hier präzisere und leichter anwendbare Regelungen mit empfindlichen Strafandrohungen braucht. Beispielsweise darf der Ort der Verarbeitung oder Verpackung eines Produkts nicht dazu verwendet werden, um über die Herkunft des Rohstoffes hinweg zu täuschen, wie dies im Fall des "Hartberger Bauernquargels" geschehen ist.

Neben der angeregten Gesetzesnovelle zur Verschärfung der Konsumentenschutzbestimmungen im LMSVG und UWG, soll die allgemeine Information von Konsumentinnen und Konsumenten verbessert und das AMA-Gütesiegel als einzig staatlich kontrolliertes Herkunftszeichen gestärkt und zusätzlich beworben werden.

Der Entwurf der EG-Informationsverordnung enthält eine Herkunftskennzeichnung auf freiwilliger Basis. Die geplante Kennzeichnung ist insbesondere hinsichtlich zusammengesetzter Produkte nicht praktikabel. Es wird daher gefordert, zumindest hinsichtlich der wertbestimmenden Bestandteile eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung vorzusehen.

Art. 50 der Verordnung (EG) 178/2002 regelt den Informationsfluss im Schnellwarnsystem RASFF. § 42 LMSVG ergänzt diese Bestimmung hinsichtlich der Behördenzuständigkeit in Österreich. Nach diesen Bestimmungen besteht zwar eine Informationspflicht der Unternehmen an die Behörden, nicht aber umgekehrt. Sollte also eine Behörde einen Verstoß wahrgenommen haben, ist sie nicht verpflichtet, weitere Unternehmen, die ebenfalls von den beanstandeten Waren betroffen sein könnten, zu informieren. Auch die Informationspflicht an das Bundesministerium sowie die AGES scheint nicht ausreichend geregelt.

Die Regelungen über das Schnellwarnsystem sollen so angepasst werden, dass ein ungehinderter Informationsfluss an alle beteiligten Stellen garantiert werden kann, um im Falle der Wahrnehmung eines Verstoßes unverzüglich alle Maßnahmen einleiten zu können, durch die der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sichergestellt werden kann. Eine zeitliche Verzögerung aufgrund eines lückenhaften Informationsnetzes darf sich nicht zum Nachteil der KonsumentInnen auswirken.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung umgehend konkrete Maßnahmen gegen eine Täuschung von KonsumentInnen mit Schwindelmarken bei Lebensmitteln einzufordern, indem durch eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen Herkunftsangaben, Regionalitätsbezeichnungen und Rohstoffangaben durch Firmenmarken und Verpackungsaufdrucke konsumentInnensicher wie folgt geregelt werden:
  • § 5 Abs. 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) verbietet schon jetzt das in Verkehr bringen und Bewerben von Lebensmitteln mit zur Irreführung geeigneten Angaben wie die Identität, Beschaffenheit, Ursprung und Herkunft. Die Bestimmungen über die Kennzeichnung von Lebensmitteln sind so zu präzisieren, dass zukünftig eine Irreführung mit Markennamen und -zeichen, die oft als "Gütesiegel" in Erscheinung treten, ausgeschlossen und unter empfindliche Strafandrohung gestellt wird.
  • § 2 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält Bestimmungen über irreführende Geschäftspraktiken, wie insbesondere auch die Täuschung über die Art und die wesentlichen Merkmale eines Produkts. Wegen der besonderen Wichtigkeit der Rohstoffherkunft bei Lebensmitteln ist diese Bestimmung genauer zu fassen.

  • Im Zuge der Verhandlungen zur EU-Informationsverordnung für verarbeitete Lebensmittel soll eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung zumindest für die wertbestimmenden Bestandteile erfolgen. Auch die Bestrebungen einzelner Mitgliedstaaten, hinsichtlich Regelungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln im Rahmen eines Notifikationsverfahrens sollen unterstützt werden.
  • Weiters soll das Informationsnetz des europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) so verdichtet werden, dass allen zuständigen Behörden und betroffenen Unternehmen sämtliche Informationen sofort und in vollem Umfang zur Verfügung stehen, damit auch die KonsumentInnen unverzüglich umfassend informiert werden können.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Monika Kaufmann (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ)