LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3591/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 05.03.2010, 09:30:27


Landtagsabgeordnete(r): Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Forderungsprogramm zur Verbesserung der Situation von Opfern krimineller Handlungen

Der Weisse Ring - Österreichs größte Opferhilfeorganisation - hat am 17. Oktober 2009 ein neues Forderungsprogramm zur Verbesserung der Situation von Opfern krimineller Handlungen beschlossen. Schwerpunkte sind die Erweiterung des Verbrechensopfergesetzes, opferbezogene Maßnahmen im Strafrecht und Strafprozessrecht und Verbesserungen im Zivil- und Exekutionsverfahren.

Zur Verbesserung der Situation von Verbrechensopfern werden ein Vorrang von
Wiedergutmachungsansprüchen des Opfers gegenüber der Vollstreckung von Geldstrafen, eine zwingende Weisung zur Schadensgutmachung auch bei (teil-)bedingter Strafnachsicht sowie ein effektives Verbrechensopfer-Vorschussgesetz (ähnlich dem Unterhalts-Vorschussgesetz) mit staatlicher Bevorschussung von zuerkannten Schadensersätzen und späterem Regress des Staates beim Täter gefordert. Verlangt wird zudem die schonende, abgesonderte Einvernahme für alle Opfer, die Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt worden sind (wie derzeit bei Sexualdelikten umgesetzt).

Darüber hinaus geht es im Forderungsprogramm um die Kostenübernahme für Psychotherapiekosten nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) auch für Personen, die ZeugInnen einer besonders schweren Gewalttat geworden sind und deshalb unter schweren posttraumatischen Belastungsstörungen leiden. Die Antragsfristen für Geldleistungen nach dem VOG sollten (in Anlehnung an die zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen) von derzeit sechs auf zwölf Monate ab der Tat verlängert werden, damit Opfer z.B. wegen eines längeren Krankenhausaufenthaltes keine Antragsfristen versäumen.

Zudem sollte die anwaltliche und psychosoziale Prozessbegleitung für alle traumatisierten Opfer krimineller Handlungen offen stehen. Die Prozessbegleitung sollte darüber hinaus auf Zivil- und außerstreitige Verfahren ausgedehnt werden. Da Schadenersatzansprüche von Verbrechensopfern (z. B. wenn ein
Verfahren sehr lange dauert) häufig durch Verjährung verloren gehen, plädiert der Weisse Ring für eine Verjährungshemmung in Bezug auf alle deliktskausalen Umstände.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und die Umsetzung des Forderungsprogrammes des Weissen Rings zur Verbesserung der Situation von Opfern krimineller Handlungen umzusetzen.


Unterschrift(en):
Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)