LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3767/1

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

eingebracht am 17.05.2010, 15:32:42


Landtagsabgeordnete(r): Christopher Drexler (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP), Heinz Gach (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Odo Wöhry (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Elisabeth Leitner (ÖVP), Franz Majcen (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Barbara Riener (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP), Josef Straßberger (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Walburga Beutl, Johann Bacher (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Blindflug bei der sogenannten "bedarfsorientierten Mindestsicherung"

Nach jahrelangen Verhandlungen über die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung scheinen die diesbezüglichen Bemühungen in die finale Phase zu treten: Die Landesparlamente wie der Nationalrat arbeiten an der gesetzlichen Umsetzung der Art. 15a-Vereinbarung, so dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung vereinbarungsgemäß mit 1. September in Kraft treten kann.

In der Steiermark wird jedoch intensiv daran gearbeitet, bei der Umsetzung über das Ziel hinauszuschießen: Während sich beispielsweise alle anderen Bundesländer auf die 12malige Auszahlung der Mindestsicherung verständigen konnten, ist diese Diskussion in der Steiermark noch zu keinem Ergebnis gekommen. In einem beispiellosen Alleingang ist die steirische SPÖ nämlich der Meinung, dass das Verschlechterungsverbot die 14malige Auszahlung impliziere.

Dazu kommt, dass die Mehrkosten der bedarfsorientierten Mindestsicherung nach eigenen Aussagen des Landessozialreferenten "nicht seriös" zu prognostizieren seien. Über die beabsichtigte Zusammenarbeit zwischen Land Steiermark und AMS-Steiermark ist nur bekannt , dass eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen ist.

Während für das AMS Steiermark die sozialpädagogische Begleitung durch sieben Case-Manager unzureichend erscheint, stellt sich anderseits die Frage, ob weitere Doppelgleisigkeiten in Zeiten, in denen Verwaltungsreformen gefordert werden, aufgebaut werden sollen.

  1. Durch welche Bestimmungen der Art. 15a-Vereinbarung sehen Sie die 14malige Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung angezeigt.
  2. In der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Höhe von € 744,- ist ein Betrag von € 168,- für Wohnungsaufwand enthalten. - Wodurch sehen Sie die 14malige Auszahlung dieses für den monatlichen Wohnungsaufwand vorgesehen Betrages gerechtfertigt?
  3. Welche derzeitigen Sozialhilfebezieher (Sachverhaltskonstellationen) würden durch eine 12malige Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung schlechter gestellt?
  4. Wie viele Leistungsempfänger der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden von der Steiermärkischen Landesregierung angenommen bzw. prognostiziert?
  5. Wie hoch sind die sich daraus ergebenden Mehrkosten für das Land Steiermark im Vergleich zum Status quo?
  6. Welcher zusätzliche Personalbedarf ergibt sich aus der Regierungsvorlage zum Mindestsicherungsgesetz für das Land Steiermark?
  7. Wie entgegnen Sie dem Vorwurf des AMS-Steiermark, dass die im Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz vorgesehene Anzahl von sieben Case-Managern viel zu gering sei, um der Nachfrage zu genügen?
  8. Ein Ziel der Art. 15a-Vereinbarung war es auch, das so genannte "One-stop-shop"- Prinzip umzusetzen. Was ist Ihrer Meinung nach von diesem Ziel tatsächlich umgesetzt?   
  9. Was wird Gegenstand der angestrebten Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Steiermark und dem AMS-Steiermark sein?  
  10. Aufgrund des gewählten Weges, ein eigenes Landesgesetz zur Umsetzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu erlassen, wird es in der Steiermark zukünftig drei Gesetze geben, welche Leistungen für in Not geratene Bürger regeln: Das Sozialhilfegesetz, das Mindestsicherungsgesetz und das Wohnbauförderungsgesetz im Hinblick auf die Wohnbeihilfe. Wäre es im Sinne des "one-stop-shop"-Prinzips nicht angezeigt, lediglich ein Gesetz zur Verwaltung dieses Teils des Sozialsystems zu erlassen?
  11. Der Steiermärkische Gemeindebund befürchtet in seiner Stellungnahme, dass es zu zusätzlichen Belastungen für die Gemeindebudgets kommt und lehnt daher den Entwurf ab. Mit welchen Mehrkosten für die Gemeinden wird seitens des Landes Steiermark gerechnet?
 


Unterschrift(en):
Christopher Drexler (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP), Heinz Gach (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Odo Wöhry (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Elisabeth Leitner (ÖVP), Franz Majcen (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Barbara Riener (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP), Josef Straßberger (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Walburga Beutl, Johann Bacher (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP)