Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 04.03.2008, 24.06.2008, 09.09.2008 und 12.01.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Die Abgeordneten DDr. Gerald Schöpfer und Johann Bacher haben unter der EZ. 1912/1 am 15.02.2008 folgenden selbstständigen Antrag eingebracht:
"Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, den geplanten Zubau und die Qualitätsverbesserung im Krankenhaus der Elisabethinen zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser Zubau im RSG Berücksichtigung findet."
Begründet wurde dies wie folgt:
"Das Krankenhaus der Elisabethinen in Graz plant einen Zubau, um damit eine Qualitätsverbesserung zu erzielen und ein verbessertes Angebot für die PatientInnen anbieten zu können. Geplant sind Umbauten in den Fachbereichen Chirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Schmerztherapie, Palliativmedizin und Interdisziplinäre Intensivmedizin. Um den geplanten Umbau umsetzen zu können, wird die Landesregierung aufgefordert, diesen zu unterstützen."
In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Sport am 04.03.2008 wurde der Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme zu ersuchen.
Dazu hat die Landesregierung auf Grund einer Stellungnahme der damit befassten Fachabteilung 8A dem Ausschuss für Gesundheit und Sport mit Beschluss vom 9. Juni 2008 folgendes ausgeführt:
"Aus den vorliegenden Unterlagen bzw. laut Rücksprache mit der Krankenhausleitung ist ersichtlich, dass im Zuge der strategischen Planung der künftigen Strukturen des Krankenhauses folgende bauliche Maßnahmen notwendig sind:
· Zubau zur Unterbringung der Intensivstation und
· Umbau und Adaptierung der freiwerdenden Flächen als künftige Station für Schmerztherapie.
Die baulichen Maßnahmen betreffend die Intensivstation ermöglichen die Zusammenführung dieser Einheit mit dem sich bereits im Erdgeschoß befindlichen Aufwachbereich. Dadurch sollen bessere Kosten-/Nutzenrelationen und Synergien geschaffen werden. Vor allem von Vorteil sind die damit gegebene gemeinsame Nutzung von personellen Ressourcen und die Optimierung von Abläufen bzw. Versorgungswegen.
Die Funktionseinheiten sollen durch eine optimale Organisation zu einer wirtschaftlichen Effizienz führen.
In dem im bisherigen 2. Obergeschoß untergebrachten Intensivbereich soll die Schmerzversorgung stationär zusammengefasst werden. Dadurch werden die zur Zeit auf zwei Stationen der Chirurgie bzw. fallweise der Internen Abteilung "ausgelagerten" Betten räumlich zusammengefasst, was wiederum eine effizientere Nutzung und Kostendämpfungen mit sich bringt. Dazu kommen Aspekte der Behandlungsqualität, die in dieser konzentrierten Form durchaus gesteigert werden kann.
Beiden Maßnahmen liegt eine Qualitätsverbesserung für die steirischen PatientInnen zu Grunde.
Die genannten Bauvorhaben sind auch im Hinblick darauf zu betrachten, dass einerseits die Schmerztherapie auf Grund der vorhandenen Kompetenz im Krankenhaus der Elisabethinen etabliert wurde und andererseits die Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz entsprechende Strukturen benötigt.
Aus den genannten Gründen und vor allem auf Grund der Qualitätsverbesserungen ist der Zu- und Umbau zu befürworten."
Diese Ausführungen müssen nach wie vor inhaltlich aufrecht erhalten werden.
Die Gesundheitsplattform hat in der Sitzung am 4. November 2009 einstimmig den Beschluss gefasst, dass dem Antrag des Krankenhauses der Elisabethinen GmbH auf Mitfinanzierung aus dem Strukturtopf 2009 und 2010 in der Höhe von insgesamt € 2,4 Mio. zugestimmt wird.
Die im gegenständlichen Antrag angeführten Umbaubereiche decken sich mit den im RSG ausgewiesenen Abteilungen bzw. Betten. Für den Planungshorizont 2015 ist für das Krankenhaus der Elisabethinen in Graz eine maximale Bettenanzahl von 191 vorgesehen. Der Umbau ist daher im Hinblick auf die im RSG vorgesehene maximale Bettenkapazität zu dimensionieren.
Das Gesamtvorhaben weist Gesamtkosten von rund € 5,5 Mio. auf. Für eine allfällige Landesbeteiligung sind im Doppelbudget 2009/2010 jeweils € 1,1 Mio. vorgesehen, die jedoch auf Grund der zeitlichen Verschiebung noch nicht in den angeführten Jahren schlagend werden.
Da nun mehr die Zustimmung des Gesundheitsfonds zur anteiligen Fondsfinanzierung vorliegt wird der Rechtsträger des Krankenhauses mit der Ausschreibung des Bauvorhabens beginnen, sofern die Finanzierung über eine Beteiligungszusage der Landesregierung gesichert ist.
Unter Bedachtnahme auf die Mitfinanzierung durch den Gesundheitsfonds aus Mitteln des Strukturtopfes 2009 und 2010 ist im Sinne der Notwendigkeit des Bauvorhabens und wegen der dadurch gegebenen Verbesserungen in der medizinischen Versorgung die finanzielle Beteiligung des Landes im Ausmaß von insgesamt € 2,2 Mio. erforderlich.
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Baufortschrittes werden diese Mittel aber erst je zur Hälfte in den Jahren 2011 und 2012 benötigt werden und erscheint es zweckmäßig, anstelle einer Zweckbindung der Budgetmittel 2009/2010 die Finanzierung durch eine Zusage des Landes für die Jahre 2011 und 2012 im Ausmaß von je € 1,1 Mio. sicherzustellen und damit dem Rechtsträger die Inangriffnahme des Vorhabens zu ermöglichen.
Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 1912/1, der Abgeordneten DDr. Schöpfer und Bacher betreffend Zubau Krankenhaus der Elisabethinen wird zur Kenntnis genommen.