LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3593/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 09.03.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A-A1.70-248/2010-39; FA18A 013.51-7/2009-27
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Beilagen: Stellungnahme des Landesfinanzreferenten

Betreff:
Planung, Realisierung und Finanzierung von nahverkehrsgerechten Maßnahmen anlässlich der Alpinen Schiweltmeisterschaft 2013 sowie Durchführung von eisenbahnlärmschutztechnischen Maßnahmen in Schladming\; Vereinbarung mit BMVIT, ÖBB und Stadt Schladming zu Beitragsleistungen des Landes an die ÖBB von insgesamt 8,14 Mio. EUR, davon 6,62 Mio. EUR für nahverkehrsgerechte Maßnahmen zur Ski WM 2013 in Schladming und 1,52 Mio. EUR für Beiträge an die ÖBB für Schienenlärmschutz im Bereich Schladming

Die Stadtgemeinde Schladming ist Austragungsort der Alpinen Schiweltmeisterschaft 2013. Diese Veranstaltung ist für Schladming und die umliegende Region von weittragender Bedeutung, da sie nicht nur ein sportliches und Völker verbindendes, sondern gleichermaßen ein wirtschaftliches Großereignis ist und somit eine große Chance und Herausforderung zugleich: bis zu 60.000 Besucher aus der ganzen Welt werden pro Austragungstag erwartet. Eine Sportveranstaltung dieser Größenordnung soll eine nachhaltige Zukunftsentwicklung einer ganzen Region einleiten.
Deshalb unternimmt die Stadtgemeinde Schladming für die Austragung dieser Veranstaltung große, insbesondere auch finanzielle Anstrengungen. Dennoch bedarf ein derartiges Großereignis entsprechender Unterstützung durch Bund und Land. Ein Teil dieser Unterstützung ist die Umsetzung von Maßnahmen für den Schienenverkehr und die öffentlichen Verkehrsmittel im Bereich der Stadt Schladming  welche nunmehr in Abstimmung mit dem Zeitpunkt der Alpinen Schiweltmeisterschaft 2013 realisiert werden sollen.
Besonders auch im Hinblick darauf, dass das Land Steiermark gemeinsam mit der Region als strategisches Ziel festgehalten hat, dass die Alpine Schiweltmeisterschaft 2013 als klimaoptimierte Wintersport-Großveranstaltung einen Meilenstein setzen wird und über den Zeitpunkt 2013 hinaus eine Musterregion für Energie- und Ressourceneffizienz aufgebaut werden soll, stellen diese Maßnahmen in weiterer Folge auch im Sinne des öffentlichen Interesses am Ausbau einer bedarfsgerechten Verkehrsinfrastruktur einen wesentlichen Beitrag für die nachhaltige Verbesserung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs im Raum Schladming dar.
Dem entsprechend ist die Planung, Realisierung und Finanzierung folgender Einzelmaßnahmen Gegenstand einer Vereinbarung zwischen BMVIT, ÖBB, Stadt Schladming und dem Land Steiermark:

  • Umbau des Bahnhofes Schladming zur Herstellung einer leistungsfähigen, attraktiven  und barrierefreien Infrastruktur, die insbesondere die Adaptierung des Aufnahmegebäudes in den kundenrelevanten Bereichen, die Neuerrichtung eines Inselbahnsteiges und eines Hausbahnsteiges mit barrierefreien Zugängen inklusive Aufzugsanlagen, Bahnsteigdächern und Bahnsteigausstattung sowie die Anpassung der Gleisanlagen, die Erneuerung der Oberleitungsanlage und der sicherungstechnischen Anlagen beinhaltet, damit diese auch den erwarteten Fahrgastfrequenzen der Schi-WM gerecht werden kann (Kosten rund 13,48 Mio. EUR, wovon rund 0,81 Mio. EUR auf die Planungen entfallen)
  • Errichtung einer Park&\;Ride- und einer Bike&\;Ride-Anlage  (P&\;R und B&\;R) im Nahbereich des Bahnhofes (Kosten rund 0,57 Mio. EUR) und Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes einschließlich Errichtung eines Busterminals sowie straßenbaulicher Anpassungen (Kosten rund 0,97 Mio. EUR) um die Verknüpfung zwischen Eisenbahn- und Individual- sowie Busverkehr optimal gewährleisten zu können
  • Maßnahmen betreffend den Eisenbahnlärmschutz im Bereich der Gemeinde Schladming, wobei insbesondere über die etappenweise und zeitliche Dimension der Realisierung zwischen BMVIT\; ÖBB, Stadt Schladming und dem Land Steiermark noch Einvernehmen zu erzielen ist und gesonderte Vereinbarungen abzuschließen sind  (Kosten rund 5,50 Mio. EUR)
  • Auflassung von zwei Eisenbahnkreuzungen (EK) "Schladming West" bei Bahn-km 39,791 (Judenauweg, Maistatt) und 40,266 (Siedlung Heiss-Stainacher, Obere Klaus) inklusive Ersatzmaßnahmen im Gemeindestraßennetz insbesondere um die Durchfahrtshöhe der B320‑Unterführung im Bereich der Salzburgerstraße/Salzburgersiedlung zu vergrößern und   damit Großbussen aber auch großen Versorgungs-Lkw die Ausfahrt von Schladming in Richtung Westen zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen (Kosten rund 2,72 Mio. EUR)

Die Gesamtkosten der gegenständlichen Einzelmaßnahmen betragen somit in Summe 23,24 Mio. EUR und beziehen sich auf die Preisbasis 1.1.2009 ohne Umsatzsteuer. Davon sind 18,28 Mio. EUR den nahverkehrsgerechten Maßnahmen (Bahnhof, P&\;R, B&\;R, EK-Auflösung) und 5,50 Mio. EUR den eisenbahnlärmschutztechnischen Maßnahmen zuzuordnen.
Aufgrund der Bestimmungen des §44 Eisenbahngesetz sind in der gegenständlichen Vereinbarung zwischen BMVIT, ÖBB, Stadt Schladming und Land Steiermark insbesondere für die fahrgastspezifischen Maßnahmen im Bereich der Schieneninfrastruktur, Park&\;Ride-, Bike&\;Ride- und Eisenbahnlärmschutzanlagen finanzielle Beteiligungen des Landes und der Stadtgemeinde Schladming vorgesehen, die den österreichweit gültigen Schlüsseln und Gepflogenheiten entsprechen. Der finanzielle Beitrag des Landes beträgt demnach unter Einrechnung einer Valorisierung bis 2013 von ca. 2,5% per anno sowie 20% Ust. für die Eratzmaßnahmen zur EK‑Auflassung, die nicht der Eisenbahninfrastruktur zuzurechnen sind insgesamt rund 8,14 Mio. EUR. Davon sind rund 6,62 Mio. EUR den nahverkehrsgerechten Maßnahmen (Bahnhof, P&\;R, B&\;R, EK‑Auflassung) und 1,52 Mio. EUR den eisenbahnlärmschutztechnischen Maßnahmen zuzuordnen.
Entsprechend der gegenständlichen Vereinbarung ist seitens des Landes Steiermark in den Jahren 2011 und 2012 jeweils ein Betrag von 2,95 Mio. EUR zu leisten und der verbleibende Restbetrag entsprechend der Aufteilungsschlüssel und dann tatsächlichen angefallenen Kosten bzw. dem Baufortschritt bei den ab dem Jahr 2013 wobei die Beitragsleistungen des Landes für eisenbahnlärmtechnischen Maßnahmen voraussichtlich je zur Hälfte in den Jahren 2013 und 2014 anfallen werden. Für das Land Steiermark besteht die Möglichkeit diese Jahresraten jeweils auf maximal drei Jahre stunden zu lassen, wobei in diesem Fall für die Vorfinanzierung durch die ÖBB zusätzlich Zinsen in der Höhe des entsprechenden 6-Monats-EURIBOR-Satzes zuzüglich 25 Basispunkten anfallen.
Die Landesbeiträge für die nahverkehrsgerechte Maßnahmen (Bahnhof, P&\;R, B&\;R, EK‑Auflassung) in der Höhe von insgesamt 6,62 Mio. EUR sollen durch Umschichtungen von Projekten aus der im 27.4.2009 gefassten "Grundsatzbeschluss bezüglich der Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturprojekte im Bereich der Landesstraßenverwaltung für die Schi-WM 2013" der Steiermärkischen Landesregierung (GZ FA18A 013.51-7/2009-6) enthaltenen Projektliste mit einer Gesamtsumme von 53,4 Mio. EUR in den Jahren 2011 bis 2013 finanziert werden. Dafür ist in den entsprechenden zukünftigen Budgets für Beitragsleistungen zur Durchführung der Schi‑WM 2013 Vorsorge zu treffen.
Die Landesbeiträge für die eisenbahnlärmschutztechnischen Maßnahmen in der Höhe von insgesamt 1,52 Mio. EUR werden als Beiträge an die ÖBB für Schienenlärmschutz zwischen BMVIT, ÖBB und Stadt Schladming noch einvernehmlich terminisiert und voraussichtlich je zur Hälfte der Jahre 2013 und 2014 fällig.
Die Beitragsleistungen des Landes sind als Förderung im Sinne der Rahmenrichtlinie des Landes Steiermark qualifiziert und werden im Fördercontrolling erfasst. Für die Ausgestaltung der Verträge sind jedoch der Bund bzw. die ÖBB verantwortlich. Dem entsprechend weichen deren österreichweit gültigen Musterverträge grundsätzlich von jenen der Steiermark ab. Soweit es Seitens des Bundes und der ÖBB möglich war, wurden jedoch entsprechende Vertragspunkte bzw. Formulierungen übernommen.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2.  Die entsprechenden Vereinbarungen mit dem BMVIT, der ÖBB bzw. der Stadt Schladming zur Planung, Realisierung und Finanzierung von nahverkehrsgerechten Maßnahmen anlässlich der Alpinen Schiweltmeisterschaft 2013 und Durchführung eisenbahnlärmschutztechnischen Maßnahmen in Schladming über Landesbeiträge von insgesamt 8,14 Mio. EUR werden genehmigt.
  3. Für die für nahverkehrsgerechte Maßnahmen (Bahnhof, P&\;R, B&\;R, EK‑Auflassung) erforderlichen Mittel in der Höhe von insgesamt 6,62 Mio. EUR wird im Rahmen der Beitragsleistungen des Landes zur Durchführung der Alpinen Schiweltmeisterschaft 2013 in Schladming in den zukünftigen Budgets der Jahre 2011 und 2012 zu jeweils 2,95 Mio. EUR und 2013 zu 0,72 Mio. Vorsorge getroffen.
  4. Für die für eisenbahnlärmschutztechnischen Maßnahmen erforderliche Mittel in der Höhe von insgesamt 1,52 Mio. EUR wird im Rahmen der Beitragsleistungen des Landes für Schienenlärmschutz an die ÖBB in den zukünftigen Budgets der Jahre 2013 und 2014 zu jeweils 0,76 Mio. EUR Vorsorge getroffen.