LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 99/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gemeinden

Betreff:
Novellierung des Raumordnungsgesetzes (Regelung der Intensivtierhaltung, Neuregelung § 50a)


zu:


EZ/OZ 99/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gemeinden

Betreff:
Geschäftsbehandlung Landtag zu: 99/5


zu:


  • 99/1, Novellierung des Raumordnungsgesetzes (Regelung der Intensivtierhaltung, Neuregelung § 50a) (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gemeinden" hat in seinen Sitzungen vom 06.12.2005, 20.01.2010 und 09.03.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der zur Beratung des Raumordnungsgesetzes eingesetzte Unterausschuss hat in der laufenden Gesetzgebungsperiode 12 Sitzungen abgehalten. Diese fanden am 31. Jänner, 14. November und 20. Dezember 2006, am 30. September und 14. November 2008, am 21. Jänner, 25. Februar, 18. März, 11. und 25. November und 2. Dezember 2009 sowie am 24. Februar 2010 statt.

Seit 4. Juli 2008 lag diesem Unterausschuss nach direkter Übermittlung durch den zuständigen Landesrat Ing. Manfred Wegscheider ein auf Regierungsebene unter Beiziehung zahlreicher externer ExpertInnen in eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppen erarbeiteter Gesetzesentwurf eines neuen Raumordnungsgesetzes 2008 vor, der zuvor einem öffentlichen Begutachtungsverfahren unterworfen worden war. Einige Inhalte der Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren wurden noch vor der Übermittlung in den Entwurf eingearbeitet.

Am Ende der Beratungen des Unterausschusses lag der nunmehr zu beschließende Gesetzestext vor, der auf Grund von Kompromissen in den Verhandlungen in mehreren Punkten vom Entwurf abweicht.
 
In den Beratungen wurden die Regierungsvorlagen EZ 263/1 und 1461/1, der Antrag der SPÖ, EZ 99/1 sowie der Antrag der ÖVP, EZ 2009/1 mit diskutiert, wobei deren Inhalte zum Teil Berücksichtigung fanden.

Die Anträge von Abgeordneten der KPÖ (EZ 400/1) sowie der Grünen (EZ 1587/1, 2442/1 und 3013/1) wurden im Unterausschuss ebenfalls mit beraten und fanden inhaltlich zum Teil keine Berücksichtigung. Einige der in diesen Anträgen beinhalteten Intentionen wurden aber in das vorliegende Gesetz aufgenommen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ..... über die Raumordnung in der Steiermark (Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 - StROG) und mit dem das Steiermärkische Baugesetz, das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976, das Steiermärkische IPPC-Anlagen- und Seveso II-Betriebe-Gesetz, das Steiermärkische Landes-Straßenumgebungslärmschutzgesetz 2007, das Kanalgesetz 1988 und das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert werden
 
Der Landtag Steiermark hat beschlossen: