LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 28

EZ/OZ 1587/8

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gemeinden

Betreff:
Ausweisung von Mobilfunksendeanlagen im Flächenwidmungsplan


zu:


  • 1587/1, Ausweisung von Mobilfunksendeanlagen im Flächenwidmungsplan (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gemeinden" hat in seinen Sitzungen vom 09.10.2007, 08.04.2008, 20.01.2010 und 09.03.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Abgeordneten Mag. Edith Zitz und Peter Hagenauer haben am 27.09.2007
einen Antrag betreffend Ausweisung von Mobilfunksendeanlagen im Flächenwidmungs­plan eingebracht. Dieser Antrag wurde der Landesregierung zur Stellungnahme übermittelt, die nach Einlangen dem Unterausschuss, der das neue Raumordnungsgesetz beriet, zugewiesen wurde. 

Die Stellungnahme der Landesregierung führte Folgendes aus:

"Aus der Sicht der von der Fachabteilung für Bau- und Raumordnung (FA13B) wahrzunehmenden Interessen wird dazu wie folgt Stellung bezogen:

Grundsätzlich wird bemerkt, dass Mobilfunksendeanlagen als Fernmeldeanlagen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes in die Bundeskompetenz Fernmeldewesen fallen. Damit fallen Aspekte des Schutzes des Lebens und der Gesundheit (gegenüber den von einer Fernmeldeanlage typischerweise ausgehenden Gefahren) ausschließlich in die Bundeskompetenz, vgl. z. B. VwGH v. 19.03.2002, 2001/05/0031.

Da die Aspekte des Schutzes des Lebens und der Gesundheit in die Bundeskompetenz fallen und auch die Standorte der Sendemasten nicht nach raumordnerischen sondern ausschließlich nach funktechnischen Erfordernissen errichtet werden und somit keine Entscheidungsfreiheit der Gemeinde im Hinblick auf die Auswahl eines adäquaten Standortes verbleibt, wird keine Notwendigkeit erkannt, eine Novellierung des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 im Sinne des ggst. Abgeordnetenantrages vorzunehmen.

Im Flächenwidmungsplan haben nur solche Ersichtlichmachungen einen Sinn, mit denen auch klar überprüfbare und objektiv belegbare Einschränkungen der Baulandausweisung usw. verbunden sind (z.B. Sicherheitsabstände von Eisenbahntrassen, E-Leitungen usw.). Da dies bei Mobilfunksendeanlagen bzw. Handymasten äußerst umstritten ist, würde man etwas ersichtlich machen, von dem man nicht weiß, welche Auswirkungen es auf den Flächenwidmungsplan und das Bauland hat.

Auch ist es nicht Aufgabe der Raumordnung, Mobilfunkanlagen deswegen ersichtlich zu machen, damit die Möglichkeit besteht, Grundstücks- und Gebäudewerte realistisch einschätzen zu können. Schließlich wären die Ersichtlichmachungen mit enormen Kosten für die Gemeinden verbunden.

Eine Nachfrage beim Amt der Salzburger Landesregierung hat ergeben, dass auch das Salzburger Raumordnungsgesetz keine dahingehende Regelung enthält. Der Salzburger Vorsorgegrenzwert wird lediglich von der Stadt Salzburg vollzogen."

Auf Grund dieser fachlich negativen Stellungnahme fand das Anliegen der AntragstellerInnen im neuen Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 letztendlich keine Berücksichtigung.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gemeinden zum Antrag, Einl.Zahl 1587/1,  der Abgeordneten Mag. Edith Zitz, Peter Hagenauer und Ingrid Lechner-Sonnek betreffend Ausweisung von Mobilfunksendeanlagen im Flächenwidmungs­plan wird zur Kenntnis genommen.