Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 01.12.2009 und 09.03.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Sport am 01.12.2009 wurde der Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme gem. § 30 Abs. 1 GeoLT zu ersuchen.
Seitens der damit befassten Fachabteilung 8A wurde vom Gesundheitsfonds Steiermark nachfolgende Stellungnahme eingeholt:
Die Bundesgesundheitskommission hat in ihrer Sitzung am 06.03.2009 in Folge der Erfahrungen und Ergebnisse des Salzburger Pilotprojektes "Arzneimittelsicherheitsgurt" der Österreichischen Apothekerkammer das Projekt "e-Medikation" beschlossen. Das Projekt wird unter der Leitung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer, dem Gesundheitsministerium und den Ländern als erste Anwendung der "elektronischen Gesundheitsakte" (ELGA) prioritär und rasch umgesetzt. Im Rahmen der ELGA GesmbH - Gesellschafter der ELGA GesmbH sind Bund, Länder und Sozialversicherung - gilt die e-Medikation dementsprechend als erstes zentrales Teilprojekt bzw. Kernanwendung der "elektronischen Gesundheitsakte" und damit als weiterer Meilenstein im Bereich e-Health.
Kritischer Erfolgsfaktor für die Erhöhung der Arzneimittelsicherheit stellt eine gute Vernetzung aller an den Prozessen von der Verordnung bis zur Ausgabe von Medikamenten Beteiligten dar. Am 22. Juni 2009 haben das Projektteam, der Projektlenkungsausschuss mit VertreterInnen der Länder, des Bundes, der Ärzte- und Apothekerkammer sowie des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Krankenkassen sowie ein Beratungsgremium zur Unterstützung bei fachlichen Fragen ihre Arbeit aufgenommen.
Das Konzept des e-Medikationsprojektes sieht vorerst drei Pilotregionen in Tirol, Oberösterreich und Wien vor. Nach positivem Abschluss des für das Jahr 2010 geplanten und entsprechend evaluierten Pilotprojektes soll eine bundesweite Ausdehnung erfolgen. Das unter Einbindung aller relevanten Stakeholder und unter Einhaltung des Datenschutzes durchgeführte Projekt wird derart einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Qualität bei der Verschreibung von Medikamenten und damit zur PatientInnensicherheit leisten.
Eine isolierte Umsetzung des Projektes "Arzneimittel-Sicherheitsgurt" oder eines anderen Projektes im Bereich der e-Medikation ist aufgrund des bundesweit geplanten bzw. in Erarbeitung befindlichen Projektes nicht sinnvoll.
Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag Einl. Zahl 3351/1, der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Mag.a Zitz und Schönleitner betreffend e-Medikationsdatenbank wird zur Kenntnis genommen.