LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 24

EZ/OZ 3577/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Herkunftskennzeichnung und Lebensmittelkontrolle


zu:


  • 3577/1, Herkunftskennzeichnung und Lebensmittelkontrolle (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung vom 09.03.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung, insbesondere an den Bundesminister für Gesundheit, heranzutreten und zu ersuchen,

  • auf europäischer Ebene darauf einzuwirken, dass laufend aktuelle und hinreichend detaillierte Informationen über die Risiken in Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln, die im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel den Behörden (Lebensmittelaufsicht) zur Verfügung stehen, mit ausreichender Information auch den Konsumentinnen und Konsumenten in der EU aktiv zur Verfügung gestellt werden,

  • auf europäischer Ebene im Zuge der Verhandlungen zur EU-Informationsverordnung dafür einzutreten, dass neben unverarbeiteten Lebensmitteln auch bei verarbeiteten Lebensmitteln (z.B. Käse) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung - zumindest der wertbestimmenden Bestandteile - zu erfolgen hat,

  • auf europäischer Ebene Bestrebungen anderer Mitgliedstaaten betreffend die Regelungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln grundsätzlich zu begrüßen und derartige Regelungen im Rahmen eines Notifikationsverfahrens zu unterstützen,

  • eine Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) auszuarbeiten, die eine gesetzliche Möglichkeit der Vollzugsbehörde vorsieht, dass diese dem Landtag über die Vollziehung der Bestimmungen über Täuschungsschutz und Irreführung durch die Lebensmittelbehörden der Länder jährlich ein Bericht vorlegt. Dieser Bericht soll u.a. die Prüftätigkeit sowie die Ergebnisse dieser Prüfungen dokumentieren,

  • eine entsprechende leicht verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu prüfen und wenn möglich, in Österreich einzuführen.