LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 33

EZ/OZ 3234/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Kostenloser telefonischer Stromtarifsvergleich für alle PensionistInnen


zu:


  • 3234/1, Kostenloser telefonischer Stromtarifsvergleich für alle PensionistInnen (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 13.10.2009 und 09.03.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Natur und Energie vom 13.10.2009 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Kostenloser telefonischer Stromtarifsvergleich für alle PensionistInnen, der Abgeordneten Kaltenegger, Klimt-Weithaler und Ing.in Pacher, Einl.Zahl 3234/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

Zum gegenständlichen Antrag wurden die Äußerungen der Fachabteilung 17A Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten und der Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen eingeholt. Die Fachabteilung 4A Finanzen und Landeshaushalt, die ebenfalls um Stellungnahme ersucht wurde, hat mitgeteilt, dass ihr in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit zukomme.

Von der Fachabteilung 17A wurde Folgendes festgestellt:

Im Rahmen der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung kommt der FA17A im Zusammenhang mit dem Strompreis keine Zuständigkeit zu. Sie ist inhaltlich mit diesen Fragen jedoch im Rahmen der Zuständigkeiten "Energiewesen: Allgemeines und Koordinierung" sowie "Geschäftsstelle des Energie-Tarif-Beirates" befasst. Dabei erfolgt in der Energieberatungsstelle des Landes eine kostenlose Bürgerberatung zu Energiefragen, die sich jedoch inhaltlich auf Nutzungsmöglichkeiten und Einsparungspotenziale in fachlicher und technischer, nicht jedoch in preislicher und tariflicher Sicht bezieht. Dem Energie-Tarif-Beirat wiederum obliegt die Beratung der Landesregierung in Fragen der Energietarifgestaltung für Endverbraucher/innen der im Eigentum des Landes stehenden Energieversorgungsunternehmen, nicht jedoch aller Energieversorger in Österreich.

Die gegenständliche Forderung scheint grundsätzlich sinnvoll, zumal eine derartige Auskunftserteilung nur auf bundesweiter Ebene möglich ist. Aus den ha. Erfahrungen mit Informationskampagnen sind jedoch Zweifel angebracht, ob mit dem vorgeschlagenen Zeitraum von vier Wochen der angesprochene Personenkreis tatsächlich ausreichend erreicht werden kann. Aus ha. Sicht müsste dafür ein Zeitraum von drei Monaten empfohlen werden.

Seitens der FA11A wurde folgende Stellungnahme abgegeben:

Die in der Fachabteilung 11A eingerichtete Sozialservicestelle wird zum größten Teil von finanziell schwach gestellten Personen um Rat und Hilfe in sozialen Angelegenheiten kontaktiert. Immer wieder werden u.a. die hohen Wohnungs- und Heizkosten als Belastung empfunden, weil sie den größten Teil des ohnehin geringen Einkommens verschlingen. Die Sozialservicestelle berät die Familien oder Einzelpersonen und schlägt, je nach Fall, Beihilfen zur Beseitigung drückender Stromnachzahlungen oder anderen Fixkosten vor, die aber in den allermeisten Fällen nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein können.
Deshalb kann aus der Praxis gesagt werden, dass jede Erleichterung des Zuganges zu kostenlosen Informationen über billigere Tarife befürwortet werden muss. Eine zeitliche Beschränkung einer kostenlosen telefonischen Auskunft ist als erster Schritt zu sehen, letztlich sollte aber einer ständigen Einrichtung der Vorzug gegeben werden, sodass Personen auch ohne Internetzugang über einen Anbieterwechsel von einer neutralen Stelle beraten werden können.

Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass die gegenständliche Forderung grundsätzlich sinnvoll erscheint, zumal eine derartige Auskunftserteilung nur auf bundesweiter Ebene möglich ist. Es sind jedoch Zweifel angebracht, ob mit dem vorgeschlagenen Zeitraum von vier Wochen der angesprochene Personenkreis tatsächlich ausreichend erreicht werden kann. Erfahrungsgemäß müsste dafür ein Zeitraum von zumindest drei Monaten empfohlen werden. Eine zeitliche Beschränkung einer kostenlosen telefonischen Auskunft ist als erster Schritt zu sehen, letztlich sollte aber einer ständigen Einrichtung der Vorzug gegeben werden, sodass Personen auch ohne Internetzugang über einen Anbieterwechsel von einer neutralen Stelle beraten werden können.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Umwelt, Natur und Energie, zum Antrag Einl.Zahl 3234/1, der Abgeordneten Kaltenegger, Klimt-Weithaler und Ing.in Pacher betreffend einen kostenlosen telefonischen Stromtarifsvergleich für alle PensionistInnen wird zur Kenntnis genommen.