Der Ausschuss "Bildung" hat in seinen Sitzungen vom 13.10.2009 und 09.03.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung vom 13.10.2009 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 3232/1, der Abgeordneten Ernst Kaltenegger und Ing. Renate Pacher betreffend Berufsschule für FotografInnen in Graz zu ersuchen abzugeben.
Die Begründung für diesen Antrag lautete wie folgt:
"Die Berufsschule für Fotografie wurde vor den Sommerferien überfallsartig und für die betroffenen Lehrlinge und LehrerInnen völlig überraschend geschlossen. Seit diesem Semester müssen nun die steirischen Fotografielehrlinge nach Linz auspendeln, da es in ganz Südösterreich keinen Ausbildungsort für die Jugendlichen mehr gibt.
Besonders unverständlich ist diese Entscheidung, weil die SchülerInnenzahlen an der Berufsschule in der letzten Zeit ständig angestiegen sind. Überdies wurde die Schule erst im Schuljahr 2007/08 mit modernster fotografischer Ausrüstung im Wert von 45.000 Euro ausgestattet.
In Zeiten, in denen gerade die Jugendarbeitslosigkeit immer mehr steigt, sollten gerade bei Ausbildungseinrichtungen Investitionen selbstverständlich sein, umso mehr, als die Kosten für den Erhalt der Berufsschule überschaubar sind."
Hiezu darf seitens der Landesregierung (Fachabteilung 6D) folgende Stellungnahme abgegeben werden:
Einleitend darf festgestellt werden, dass nicht die Berufsschule für Fotograf/innen (= Landesberufsschule Graz 7 mit über 1.000 Lehrlingen) geschlossen wurde, sondern nur der Ausbildungszweig für Fotografenlehrlinge beendet wurde.
Zur "überraschenden" Schließung des Ausbildungszweiges darf berichtet werden, dass bereits im Jahr 2008 im Berufsschulbeirat der Antrag auf Ausschulung nach Linz gestellt wurde, da die Schülerzahlen im Bereich der Fotograf/innen nur sehr gering waren. So betrug die Anzahl der ordentlichen steirischen Schüler/innen 18, aufgeteilt auf 3 ½ Lehrjahre. Dazu kamen noch 1 Kärntner und 2 niederösterreichische Lehrlinge. Da die Neuaufnahmen von 3 auf 8 angestiegen waren, beschloss man ein Jahr zu warten, um die weitere Aufnahme zu beobachten. Da die Neuaufnahmen wieder von 8 auf 3 zurückgefallen sind, wurde in der Beiratssitzung vom 24.6.2009 die Ausschulung beschlossen. Von "ständig steigenden Schülerzahlen" - wie im Antrag formuliert - kann daher nicht gesprochen werden.
Sowohl im Rahmen der INFORA-Studie (2004), die als Leitlinie für die Entwicklung der 16 Berufsschulstandorte in der Steiermark dient, als auch seitens des Bundesrechnungshofes wurde die dringende Empfehlung ausgesprochen, bei sogenannten Splitterberufen aus wirtschaftlichen und pädagogischen Gründen eine gesamtösterreichische Lösung zu suchen und die Beschulung konzentriert an einigen wenigen Schulstandorten in Österreich vorzunehmen.
Die Vorgehensweise der Ein- und Ausschulung war und ist österreichweit üblich - so haben im Schuljahr 2007/2008 insgesamt 663 steirische Lehrlinge Berufsschulen in anderen Bundesländern besucht und 1.478 Lehrlinge aus anderen Bundesländern waren bei uns eingeschult. Jährlich wird im Berufsschulbeirat des Landes Steiermark über die Festlegung der Schulsprengel und damit auch über die Ein- und Ausschulungsanträge beraten und abgestimmt.
Im Antrag wird auch ausgeführt, dass "die Kosten für den Erhalt der Berufsschule überschaubar sind". Dazu darf Folgendes festgehalten werden:
Laut Auskunft des Landesschulrates für Steiermark betragen die Lehrerpersonalkosten pro Schuljahr für Fotograf/innen-Klassen € 69.167,00 plus Dienstgeberbeiträge. Dazu kommen noch die Kosten für die Kustodiate von € 1.293,30.
Die Ausschulung der 15 steirischen Fotografenlehrlinge nach Linz kostet das Land € 4.050,00, was bedeutet, dass die Kosten bei Nicht-Ausschulung um etwa 20 mal höher sind. Bei dieser Gegenüberstellung sind nur die Personalkosten enthalten. Dazu kommen natürlich die Kosten für Lehr-, Lern- und Arbeitsmittel, Einrichtung, Räumlichkeiten usw.
Zusätzlich verschärft wurde die Situation in Graz durch die Tatsache, dass im Berufsschulzentrum akuter Platzmangel besteht und die kleine Gruppe der Fotograf/innen einen besonders hohen Raumbedarf von rund 270 m² (Atelier, Dunkelkammer etc.) hat.
Die Wiedereinschulung der Fotografenlehrlinge ist organisatorisch und auch technisch nicht mehr möglich, da auf Grund der Raumknappheit im Berufsschulzentrum die Ateliers für die Fotografen bereits umgebaut wurden und von anderen Landesberufsschulen im Berufsschulzentrum genutzt werden.
Der Bericht des Ausschusses für Bildung zum Antrag, Einl.Zahl 3232/1, der Abgeordneten Kaltenegger und Ing. Pacher betreffend Berufsschule für FotografInnen in Graz wird zur Kenntnis genommen.