LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3594/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 10.03.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8A-A1.70-728/2010-6; FA8A-18Bi4/2010-5
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Landtag Steiermark, Beschluss-Nr. 1692 vom 20.10.2009 zu Einl.Zahl 2855/7, betreffend Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Bisphenol A in Nahrungsmitteln

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, wissenschaftliche Studien in Auftrag zu geben beziehungsweise vorhandene Studien vorzulegen, die geeignet sind, die schwerwiegenden Auswirkungen, die Bispheonol A auf die menschliche Gesundheit beziehungsweise auf die Umwelt entfaltet, im Sinne der Kriterien von Artikel 57 der EU-Chemikalienverordnung REACH nachzuweisen und diese mit dem Ziel, Bisphenol A in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen, der zuständigen europäischen Behörde ECHA vorzulegen.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Zu Folge des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2009 wurde in Umsetzung des Beschlusses des Landtages Steiermark Nr. 1692 (EZ. 2855/7) mit Schreiben vom 16. November 2009, GZ.: FA8A-18Bi4/2009-3, an die Bundesregierung herangetragen, wissenschaftliche Studien in Auftrag zu geben beziehungsweise vorhandene Studien vorzulegen, die geeignet sind, die schwerwiegenden Auswirkungen, die Bispheonol A auf die menschliche Gesundheit beziehungsweise auf die Umwelt entfaltet, im Sinne der Kriterien von Artikel 57 der EU-Chemikalienverordnung REACH nachzuweisen und diese mit dem Ziel, Bisphenol A in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen, der zuständigen europäischen Behörde ECHA vorzulegen.

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 1. Februar 2010 auf Grundlage der bei den zuständigen Bundesministerien eingeholten Stellungnahmen folgende Antwort übermittelt:

"Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2009 eine Studie mit dem Titel "Österreichische Kandidatenstoffe nach REACH 59 (3)" bei der Umweltbundesamt GmbH in Auftrag gegeben.
 
Ziel der Studie war es, Stoffe auszuwählen, die als besonders besorgniserregend im Sinne des Artikel 57 der REACH-Verordnung anzusehen sind. Von besonderer Bedeutung war die Sicherstellung größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Auswahlentscheidung unter Einbeziehung aller verfügbaren Daten und von Entwicklungen auf europäischer Ebene.
 
In der oben erwähnten Studie der Umweltbundesamt GmbH wurde Bisphenol A als "möglicher Kandidatenstoff" nach Artikel 59(3) REACH identifiziert. Grund für diese Charakterisierung waren sowohl die "weite, offene Anwendung" und der hohe Tonnagen-Bereich als auch die mögliche Gefährdung für Umwelt und Mensch aufgrund der stoffinhärenten Eigenschaften.
 
Als relevanter Expositionspfad werden in der Studie vor allem die Aufnahme mit der Nahrung angeführt, da dieser Stoff in zahlreichen Materialien mit Lebensmittelkontakt enthalten ist (Mehrwegflaschen, Lebensmittelverpackungen, Kunststoffgeschirr, Aufbewahrungsbehälter, Mikrowellengeschirr). Die Studie schlussfolgert auch, dass die endokrine Wirkung von Bisphenol A  ausreichend belegt ist, wenngleich die Bedeutung der Studienergebnisse im Niedrigdosis-Bereich noch umstritten ist.
 
Aufgrund der fast ausschließlichen Verwendung als Zwischenprodukt ist die Anwendbarkeit des Zulassungsregimes nach REACH jedoch beschränkt und wird derzeit geprüft. Das BMLFUW ist bereits an den Direktor der Europäischen Chemikalienagentur herangetreten, hier eine geeignete Lösung zu finden. Ein entsprechendes Diskussionspapier wurde den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten unterbreitet.
 
Der Stoff Bisphenol A (BPA) unterliegt im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien schon seit längerem einem Reglement, welches jedenfalls EU-weit harmonisiert ist. Es gibt dafür eine geltende Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und einen Migrationsgrenzwert. Wie das zuständige Wissenschaftliche Gremium der EFSA bestätigt, sind Materialien und Lebensmittel bei Einhaltung des Grenzwertes für den Menschen sicher. Diese Meinung teilt auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und als vergleichbare Einrichtung in Österreich die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit). Genauso wie wissenschaftliche Einrichtungen anderswo (z.B. FDA/USA\; Japan) bezieht auch die EFSA neueste Studien zu BPA in ihre Bewertung ein.
 
Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO befasst sich mit dem Thema BPA und hat dazu erst kürzlich eine Expertenfachtagung im Spätherbst 2010 in Kanada angekündigt. Von den Bewertungsergebnissen dieser beiden wichtigen wissenschaftlichen Gremien wird auch das weitere Verhalten zumindest der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten abhängen."

Diese Mitteilung des Bundeskanzlers ist nunmehr dem Landtag Steiermark zur Kenntnis zu bringen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. März 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1692 des Landtages Steiermark vom 20.10.2009 betreffend Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Bisphenol A in Nahrungsmitteln wird zur Kenntnis genommen.