EZ/OZ: 3628/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 26.03.2010, 10:10:24
Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider, Johann Seitinger
Betreff:
Baugesetzliche Abstandsprobleme bei nachträglicher Wärmedämmung
In § 13 BauG (Abstände) besagt Abs. 14, dass bei bestehenden Gebäuden bauphysikalische Maßnahmen (z.B. Wärmedämmmaßnahmen) nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß durchgeführt werden dürfen.
Gerade in städtischen Ballungsräumen hat diese Bestimmung zur Folge, dass Wärmedämmungsmaßnahmen verhindert werden. Oft liegen Mauern an einer Grundgrenze, und ein effizienter Vollwärmeschutz mit mindestens 8 oder besser 15 cm würde daher in den Luftraum der NachbarInnen hineinragen. Verweigert auch nur ein/e Nachbar/in die Zustimmung, dass die Wärmedämmung in den fremden Grund hineinragen darf, kann die sinnvolle Sanierungsmaßnahme nicht durchgeführt werden.
Es wäre daher zweckmäßig, das BauG dahingehend zu ändern, dass die Einschränkung auf das unbedingt erforderliche Ausmaß ersetzt wird durch z.B.
sinnvolle Maßnahmen der Wärmedämmung unter Berücksichtigung der
einschlägigen Vorgaben bei der Wohnbauförderung bzgl. U-Werten. Eine diesbezügliche Stellungnahme des Grazer Stadsenates aus dem Jahre 2009 wurde auch an die zuständige FA 13B - Bau- und Raumordnung des Amtes der Stmk. Landesregierung übermittelt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zum Baugesetz im Landtag einzubringen, damit nicht nur unbedingt erforderliche bauphysikalische Maßnahnmen sondern auch zweckmäßige Maßnahmen der Wärmedämmung ohne Zustimmung der NachbarInnen durchgeführt werden können.
Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)