LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3777/1
KA-Nr: 212

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.05.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-A1.70-272/2010-1; FA4A-21.R09-1/2009-27
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tabelle 1) bis Tabelle 6), Beilage 1) und Beilage 2), Band 1, Band 2, Band 3

Betreff:
Rechnungsabschluss 2009 und den Bericht des Landesfinanzreferenten über das Gebarungsergebnis des Landeshaushaltes 2009 sowie die Genehmigung der im Zusammenhang mit dem Abschluss 2009 erforderlichen haushaltstechnischen Maßnahmen

A.     RECHNUNGSERGEBNIS 2009

1.       Allgemeine Betrachtung
Die Budgeterstellung 2009/2010 erfolgte hinsichtlich der Einnahmen aus Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf Basis der Prognose des Bundes vom 02. Juni 2008. Die Landesvoranschläge 2009 und 2010
wurden vom Landtag Steiermark am 11. Dezember 2008 mit Beschluss Nr. 1311 als Doppelbudget genehmigt.
Für das Jahr 2009 ist im Voranschlag ein Gebarungsabgang von rd. € 33,1 Mio. ausgewiesen. Wegen der in Höhe des Gebarungsabganges veranschlagten Tilgung ergab sich ursprünglich auch keine Neuverschuldung.
Dieses Ergebnis entsprach den festgelegten Budgetzielen, nach denen die Obergrenze der Gesamtverschuldung limitiert und daher eine Neuverschuldung zu vermeiden war. Es konnte im Wesentlichen jedoch nur dadurch erzielt werden, dass
· die Krankenanstalten-Finanzierung im Ausmaß von rd.              €   509,4 Mio.
den Haushalt aufgrund der erfolgten Liegenschaftstransaktionen
nicht belastete und
· ein außerordentlicher Ertrag aus der Auflösung von Gebühr-
stellungen in der Höhe von rd.                                                     €       49,6 Mio.
zu veranschlagen war.


2.       Konjunkturausgleichsbudget (KAB)
Aus den vom Bund übermittelten Ertragsanteil-Prognosen vom 29. Jänner 2009 und vom 22. April 2009 hat sich ergeben, dass der Bund - und daher auch die Bundesländer - gegenüber seiner Prognose vom 02. Juni 2008 durch die wirtschaftliche Situation und durch die Steuerreform in den Jahren 2009 und 2010 weniger Steuereinnahmen erzielen wird.
Am 27. April 2009 hat daher eine Budgetklausur der Steiermärkischen Landes-regierung stattgefunden, in der unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mindereinnahmen und der im Wesentlichen in der Budgetvereinbarung 2009/2010 festgelegten Mehrausgaben, das KAB behandelt wurde. Nach dem Ergebnis dieser Budgetklausur, das durch die Landesregierung formell am 4. Mai 2009 beschlossen wurde, hat sich unter Einrechnung des KAB für 2009 eine Neuverschuldung von rd. € 113,97 Mio. ergeben. Zur Bedeckung hat der Landtag Steiermark mit Beschluss Nr. 1530 vom 09. Juni 2009 die Aufnahme zusätzlicher Darlehen genehmigt.
Am 15. Oktober 2009 hat das Bundesministerium für Finanzen eine neue Prognose (Stand 13. Oktober 2009) übermittelt, aus der für die Steiermark zusätzliche Mindereinnahmen aus den Ertragsanteilen resultierten.
Insgesamt betrugen nach dieser Prognose die Mindereinnahmen für das Jahr 2009 rd. € 157,79 Mio.
In einer weiteren Budgetklausur vom 21. Oktober 2009 wurde daher beschlossen, zur Abdeckung der offenen Finanzierungssalden einen Konsolidierungsausschuss einzusetzen.
Nach dem Ergebnis der Sitzungen des Konsolidierungsausschusses, das von der Landesregierung am 10. Dezember 2009 formell beschlossen wurde, konnten die zusätzlichen Mindereinnahmen 2009 in voller Höhe durch Einsparungen bzw. Verschiebungen auf die Jahre 2011 ff im Rahmen der vom Landtag Steiermark mit rd. € 113,97 Mio. genehmigten Neuverschuldung abgedeckt werden. Siehe auch Punkt B.1.


3.       Ergebnis vor Abschlussmaßnahmen
Nach den von der Landesbuchhaltung vorgelegten Unterlagen ergibt sich für das Jahr 2009 ohne die in Abschnitt C bzw. Beilage 1 vorgeschlagenen Abschlussmaßnahmen ein Gebarungsabgang von rd. € 137,8 Mio.
Gegenüber dem genehmigten Gebarungsabgang (einschließlich KAB 2009) von rd. € 147,1 Mio. ist daher eine Verbesserung um rd. € 9,3 Mio. eingetreten.
 

4.       Ergebnis nach Abschlussmaßnahmen

a.      
Gebarungsergebnis 2009
Gebarungsabgang:
(= Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen ohne Darlehensaufnahmen)
Nettoneuverschuldung:
(= Gebarungsabgang abzüglich Tilgungen)
Unter Berücksichtigung der vom Landtag Steiermark für 2009 zusätzlich beschlossenen Darlehensaufnahme ergibt sich für den genehmigten Landesvoranschlag 2009 ein Gebarungsabgang von rd. € 147,10 Mio. und eine Neuverschuldung von rd. € 113,97 Mio.
Nach Durchführung der in Beilage 1 "RA 2009 - Gebührstellungen und Korrekturen" aufgelisteten und in Abschnitt C beschriebenen Abschlussmaßnahmen weist der Rechnungsabschluss 2009 einen Gebarungsabgang von insgesamt rd. € 171,7 Mio. aus.
Die eingetretene Steigerung um rd. € 24,6 Mio. resultiert aus der in Pkt. C. 5. beschriebenen Tilgung Innerer Anleihen von rd. € 50,8 Mio. abzüglich der Verbesserung von rd. € 26,2 Mio. im Haushalt 2009.
Unter Abzug der dazu verbuchten außerplanmäßigen Tilgung beträgt die Nettoneuverschuldung rd. € 87,8 Mio.
Es ist daher festzustellen, dass die für den Voranschlag 2009 vom Landtag Steiermark genehmigte Nettoneuverschuldung um rd. € 26,2 Mio. verbessert wurde.

Schuldenstand lt. Rechnungsabschluss:
Gegenüber dem im Rechnungsabschluss 2008 ausgewiesenen voraussichtlichen Gesamtschuldenstand von € 1.445.476.248,-- beträgt der Gesamtschuldenstand nach dem Rechnungsabschluss 2009 € 1.533.304.614,-- gegenüber dem vom Landtag Steiermark per 31. Dezember 2009 genehmigten Gesamtschuldenstand von € 1.559.446.943,--
Im Vergleich zur letzten abgelaufenen Finanzausgleichs- und Stabilitätspaktperiode hat sich der Schuldenstand wie folgt entwickelt:


(siehe Tabelle 1)


Für 2010 hat der Landtag Steiermark mit Beschluss Nr. 1796 vom 15. Dezember 2009 eine zusätzliche Darlehensaufnahme von € 112.622.327,51 genehmigt.

 "Wirtschaftliche" Schulden des Landes:
. Die von der LIG zum Ankauf von Landesliegenschaften (Gesamtkaufsumme per 31. Dezember 2009 rd. € 450,4 Mio.) aufgenommenen und per 31. Dezember 2009 mit rd. € 390,3 Mio. aushaftenden Fremdmittel. Die Rückzahlung samt Zinsen ist über Mietenzahlungen des Landes zu finanzieren.
. Die Verbindlichkeiten der Steiermärkischen Krankenanstaltenges.m.b.H über € 700 Mio. (Stand per 31. Dezember 2009, 1. Tranche aus der Anleihebegebung), die sich aus der im Jahr 2009 erfolgten Liegenschaftstransaktion an die KAGes ergeben haben. Die 2. Tranche der Anleihe über € 500 Mio. wurde zu Beginn des Jahres 2010 begeben.
. In der Novelle LGBL. Nr. 82/2003 zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 wurde festgelegt, dass der Wohnbauförderung aus dem Verkaufserlös der Förderungsdarlehen bis zum Jahre 2015 aus allgemeinen Haushaltsmitteln ein Teilbetrag in Höhe von € 287,1 Mio. rückzuführen ist.
Im Wohnbauförderungsgesetz sind die jährlichen Rückzahlungstranchen fixiert. Die Tranche für das Jahr 2009 betrug € 17,0 Mio. Per 01. Jänner 2010 beträgt die noch offene Rückzahlungsverpflichtung € 187,6 Mio.
Eventualverbindlichkeiten:
. Weiters wurde das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz im Sinne der Budgetvereinbarung 2007/2008 geändert und in § 4 (6) folgende
Bestimmung aufgenommen:
"Insoweit für die Wohnbauförderung ab dem Jahr 2009 nach Heranziehung der jeweils zur Verfügung stehenden Rücklagemittel und sämtlicher Einnahmen der Wohnbauförderung zur Erfüllung eingegangener Verpflichtungen zusätzliche Mittel benötigt werden, so werden diese zum Ausgleich der erfolgten Kürzungen der Zweckzuschüsse in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 sowie der für die teilweise Finanzierung der Budgets 2007/2008 für den allgemeinen Haushalt getätigten Entnahme aus der Rücklage Wohnbauförderung bis zu einem Höchstbetrag von € 254.130.000,-- aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Wohnbauförderung zusätzlich bereitgestellt."

Nach der Budgetvereinbarung 2007/2008 ist die Aufteilung der Rückflüsse auf die Jahre 2009 bis 2014 unter möglichster Schonung der Landeshaushalte und unter Bedachtnahme auf die geplanten Wohnbauvolumina vorzunehmen.
Somit werden bis zum Jahr 2014                                      €   254,1 Mio.
und bis zum Jahr 2015 noch                                             €   187,6 Mio.
insgesamt daher                                                             €   441,7 Mio.
an die Wohnbauförderung zurück zu führen sein.
. Darüber hinaus ergibt sich aus der für 2009 erfolgten außerordentlichen Auflösung von Gebührstellungen ein Rückführungsbedarf von rd. € 49,6 Mio. Dieser Betrag wird sich aufgrund der Veranschlagung für das Jahr 2010 um weitere rd. € 31,4 Mio. auf insgesamt rd. € 81,0 Mio. erhöhen.
Die Rückführung dieser Mittel wird nach Maßgabe des tatsächlichen Bedarfs und somit in Abhängigkeit von den Inanspruchnahmen der Gebührstellungen zu erfolgen haben.

Zusammenfassung:
Für die Jahre 2009 und 2010 ergibt sich daher zusammenfassend folgende Darstellung:


(siehe Tabelle 2)


c.      Maastricht-Ergebnis 2009
Nach dem am 01. Jänner 2008 in Kraft getretenen Österreichischen Stabilitätspakt 2008 hat das Land Steiermark für das Jahr 2009 einen Stabilitätsbeitrag in der Höhe von rd. 190,3 Mio. € (2008: 179,6 Mio.) zu erbringen. Der Berechnung des Stabilitätsbeitrages liegen der für die Länder festgelegte Prozentsatz von 0,49% sowie die letzten BIP-Schätzungen lt. Statistik-Austria (veröffentlicht durch die Wirtschaftskammer Österreich im September 2009) zugrunde.
Dem gegenüber weist der genehmigte Voranschlag 2009 einen Maastricht-Überschuss von rd. € 110,67 Mio. aus.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 1530 vom 9. Juni 2009 wurde eine zusätzliche Neuverschuldung von rd. € 113,97 genehmigt, wodurch sich ein Nettoabgang nach Maastricht von rd. € 3,30 Mio. ergab.
Zur Umwandlung der in den Jahren 2006 bis 2008 an die KAGes gewährten Landesdarlehen in einen Sondergesellschafterzuschuss wurden mit Regierungsbeschluss vom 22. Juni 2009, GZ.: FA4A-24Eu26-525/2009 und FA8A-82Ka1/2009-217 und Landtagsbeschluss Nr. 1577 vom 7. Juli 2009 € 969.236.736,26 (maastricht-wirksam) bei der apl. VSt. 1/560014-7420 "Steiermärkische Krankenanstalten-GmbH, Sondergesellschafterzuschuss" bereitgestellt.
Die Bedeckung erfolgte durch buchmäßige Verrechnung der Einnahmen aus der Darlehenstilgung von € 908.179.472,06 (maastricht-unwirksam\; apl. VSt. 2/560018-2444) und der Zinsenerträge von € 61.057.264,20 (maastricht-wirksam\; apl. VSt. 2/560015-8200).
Diese Maßnahme wirkt sich negativ auf das Maastricht-Ergebnis 2009 in der Höhe des gewährten Sondergesellschafterzuschusses abzüglich der Zinsenerträge, somit in der Höhe von € 908.179.472,06 aus.
Unter weiterer Berücksichtigung der im Jahr 2009 eingetretenen und im Abschnitt A, Punkt 3 dargestellten Verbesserungen und der im Abschnitt C angeführten Abschlussmaßnahmen ergibt sich im Rechnungsabschluss 2009 ein Maastricht-Abgang von rd. € 899,8 Mio.
Im Zusammenhang mit der erfolgten Umwandlung der KAGes-Darlehen in einen Sondergesellschafterzuschuss wurde der Landesregierung und dem Landtag Steiermark unter GZ.: FA4A-24Eu26-525/2009 und FA8A-82Ka1/2009-217 über die Ende 2005 durch die Statistik Austria erfolgte Uminterpretation des Darlehensmodells im Bereich der Krankenanstalten berichtet. Auf dieser Basis war die Auffassung zu vertreten, dass die gesamtstaatlichen Defizite bereits die von Statistik Austria bereinigten Beträge für das Land Steiermark inkludieren, sodass diesbezüglich für das gesamtstaatliche Maastricht-Ergebnis keine Auswirkungen gegeben sind.
Darüber hinaus wurde das Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben vom 14. Juli 2009, GZ.: FA4A-24Eu26-533/2009 über diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Eine Reaktion auf dieses Schreiben seitens des Bundes ist nicht erfolgt.


B.     BUDGET/RECHNUNGSABSCHLUSS, WACHSTUMSBUDGET UND WOHNBAUFÖRDERUNG - BERICHT


1.      
Gegenüberstellung Voranschlag 2009 / Rechnungsabschluss 2009

(siehe Tabelle 3)

Erläuterungen:
1) Landtagsbeschluss Nr. 1530 vom 9. Juni 2009
2) Ersatz von nicht durchführbaren Ausgabeneinsparungen
im Bereich der A5 - Personal in Höhe von                                 €   4.107.973,09
durch zusätzliche Auflösung von Gebührstellungen.
Von diesem Betrag sollen € 972.761,09 über Ersuchen der
A5 durch einen Haushaltsvorgriff auf das Jahr 2010 abge-
wickelt werden (siehe Pkt. C Erläuterungen zu den Ab-
schlussmaßnahmen).
Beim gesperrten 6. Kreditsechstel konnten                                €        87.350,00
wegen einer gegebenen Abhängigkeit von Einnahmen nicht
eingespart werden.
Zusätzlich wurden jedoch bei verschiedenen Positionen
geringfügige Beträge mit insgesamt                                       -  €        17.175,97
eingespart.                                                                                                     
Insgesamt                                                                              €   4.178.147,12
3) Die Differenz zur genehmigten Übertragung zugunsten des KAB 2010 ergibt sich wie folgt:
Zusätzliche Übertragung der nicht im Jahr 2009
verwendeten Mittel zugunsten des KAB 2010                            € 15.010.311,01
Im Jahr 2009 eingelangte und zulasten des KAB 2010
verwendete Mittel aus dem Katastrophenfonds                          €   1.500.000,00
Abzüglich des erst für 2010 zu erwartenden Erlöses aus dem
Verkauf des DKH-Schladming                                               -   €   2.000.000,00
Zuführung eines Teilbetrages von                                             € 12.153.445,38
aus der Gesamtverbesserung gegenüber dem genehmigten
Voranschlag 2009                                                                                           
Insgesamt                                                                              € 26.663.756,39
Die für die Grundstückssicherung Planai Zielstadion mit Regierungsbeschluss vom 27. Oktober 2009, GZ.: FA4A-21.V09-1070/2008 genehmigte Bedeckung von € 2,0 Mio. aus dem erst für 2010 zu erwartenden Verkaufserlös des DKH Schladming erfolgte aus den Gesamtverbesserungen des Haushaltes 2009.
4) Die Bundesmittel für die Schi-WM 2013 in Schladming werden nicht an das Land überwiesen.

Mittelübertragung zugunsten des KAB 2010:
In den Mittelübertragungen zugunsten des KAB 2010 sind         € 12.153.445,38
enthalten. Dieser Betrag wurde aus der Gesamtverbesserung gegen-
über dem genehmigten Voranschlag 2009 von  € 38.295.774,21 be-
deckt. Der verbleibende Betrag von € 26.142.328,83 wurde zur Ver-
besserung des Gebarungsergebnisses 2009 verwendet.

Von den übertragenen Mitteln sind folgende Beträge zur Bedeckung von bereits im Jahr 2010 genehmigten außer- und überplanmäßigen Mehrausgaben heranzuziehen:
· Aktion GasBonus
(GZ.: FA4A-A1-70-247/2010-1
vom 18.Jänner 2010)                                 €   1.667.000,--
· Erdbebenkatastrophe Haiti
(GZ.: FA4A-A1-70-273/2010-2
vom 1.Februar 2010)                                  €      113.591,93
· OIB Mitgliedsbeitrag
(GZ.: FA4A-A1-70-269/2010-1
vom 22.März 2010)                                    €        72.853,45   €    1.853.445,38
Für mit € 5,7 Mio. bewertete Katastrophenschäden werden zweck-
gebunden für die Katastrophenschäden 2008 und 2009 Bundes-
mittel von € 3,4 Mio. und Landesmittel von                                €    2.300.000,00
herangezogen (Regierungsbeschluss vom 17. Mai 2010).                                       
Der verbleibender Restbetrag von                                          €     8.000.000,00
soll dem Gemeinderessort mit je € 4 Mio. für LH Mag. Voves und LHStv. Schützenhöfer ausschließlich für Hochwasserschäden, Härteausgleich und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

Die Bereitstellung dieses Restbetrages zugunsten des KAB 2010 erfolgte auf Basis des Landtagsbeschlusses zu den Budgets 2009 und 2010 und der vom Landtag Steiermark ebenfalls genehmigten Budgetvereinbarung 2009/2010.

Landtagsbeschluss zu den Voranschlägen 2009 und 2010, Punkt 12:
"Eventuell erzielte außerordentliche Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen der Jahre 2009 und 2010 sind buchmäßig den Einnahmen des im Außerordentlichen Haushalt veranschlagten Konjunkturausgleichsbudgets gutzuschreiben.
Derartige Einnahmen im Konjunkturausgleichsbudget können über den Ansatz 5/900009 mittels vom Landesfinanzreferenten einzuholender qualifizierter Regierungsbeschlüsse gem. § 32 Abs. 2 L-VG 1960 zur Bedeckung eintretender Einnahmenausfälle bzw. Mehrerfordernisse herangezogen werden."

Budgetvereinbarung 2009/2010, Punkt II:
"Der Einnahmenposition werden die erzielten Außerordentlichen Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen der Jahre 2009 und 2010 gutgeschrieben, die dann zur Bedeckung eintretender Einnahmenausfälle bzw. Mehrerfordernisse aus der Budgetvereinbarung heranzuziehen sind."

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Budgetvollzuges 2010 mit folgenden Verschlechterungen gerechnet werden muss, für die keine finanzielle Vorsorge getroffen ist:

Einnahmen aus den Ertragsanteilen:
Den Verhandlungen des Konsolidierungsausschusses der Steiermärkischen Landesregierung lag die zuletzt eingelangte Ertragsanteile-Prognose des Bundes mit Stand 13. Oktober 2009 zugrunde.
Nach einer Pressemeldung vom 9. April 2010 (Die Presse) sind die Steuereinnahmen des Bundes im ersten Quartal 2010 gegenüber dem ersten Quartal 2009 um insgesamt 1,3 % zurück gegangen. Es muss daher auch auf Landesebene mit weiteren Einnahme-Rückgängen gerechnet werden.
Eine neue Prognose des Bundes liegt derzeit noch nicht vor.

Katastrophenschäden:
Im KAB 2009 mussten zusätzlich rd. € 13,8 Mio. für die Hochwasserkatastrophe Sommer 2009 bereitgestellt werden. Nach dem gänzlichen Verbrauch dieser Mittel müssen alle betroffenen Ressorts einen ev. zusätzlichen Aufwand im Zusammenhang mit den Ereignissen 2009 aus eigenen Mitteln bedecken.
Für ev. im Jahr 2010 eintretende Katastrophenschäden konnten bisher keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden, weshalb entsprechende Vorsorge zu treffen ist.

Sozialwesen:
Aus der Endabrechnung 2009 mit den Sozialhilfeverbänden hat sich ein Nettomehraufwand von rd. € 32,7 Mio. ergeben, der nur zu einem Teilbetrag von € 17,0 Mio. aus den im KAB 2009 dafür bereitgestellten Mitteln abgedeckt werden konnte.
Der Restbetrag von rd. € 15,7 Mio. musste im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2009 bedeckt werden, obwohl im Budget 2009 eine Steigerung des Aufwandes bei den der Kostentragung unterliegenden Voranschlagsstellen um 20,75 % gegenüber 2008 (einschließlich Nachziehung, jedoch ohne den für 2009 aufgenommenen Betrag von rd. € 17,2 Mio. für die Schlichtungsstelle) vorgesehen wurde.
Für 2010 beträgt die Steigerung gegenüber 2009 lediglich 5,42 %, sodass auch für dieses Haushaltsjahr mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf gerechnet werden muss.
Im KAB 2010 wurde dafür bisher keine Vorsorge getroffen.

Personalaufwand:
Im Rahmen des Vollzugs der im Konsolidierungsausschuss für den Personalbereich festgelegten Einsparungen waren die Verwendung aller Gebührstellungen und die Abdeckung eines Restbetrages über einen Vorgriff auf das Personalbudget 2010 notwendig.

Dazu hat die Abteilung 5 mit Schreiben vom 08. April 2010, GZ: A5-C1.20-384/2010-8, Folgendes mitgeteilt:

"Seitens des Personalressorts wird zur Kenntnis genommen, dass zur Vollziehung der Ergebnisse des Konsolidierungsausschusses für das Haushaltsjahr 2009 gemäß Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10.12.2009, GZ: FA4A-21.V09-1900/2008-157, im Personalaufwand die Auflösung von Gebührstellungen aus 2009 und ein Vorgriff auf das Budget für das laufende Haushaltsjahr erforderlich sind.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass seit der Erstellung der Landesvoranschläge 2009/2010 und der entsprechenden Stellenpläne durch gesetzliche Vorgaben und Beschlüsse des Landtages und der Landesregierung ein zusätzlicher Personalaufwand entstanden ist, für dessen Bedeckung eine ausreichende Vorsorge noch zu treffen ist.

Als Beispiele und ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden dazu angeführt:
die Kosten für Personalmaßnahmen im Rahmen des sog. Konjunkturpaktes von rund EUR 1.576.000,- p.a.
die Refundierung von Personalkosten an die Stadt Graz für die Durchführung der Lebensmittelaufsicht von rund EUR 373.320,- p.a.
die Kosten für das Projekt Betriebliche Gesundheitsförderung von rund € 283.000,- p.a."

Wegen der nun zur Gänze bereits im Haushaltsjahr 2009 verwendeten Gebührstellungen und der aus dem Haushaltsvorgriff eintretenden zusätzlichen Belastung des Personalbudgets 2010 muss auch für diesen Bereich mit einem außerordentlichen Finanzierungsbedarf, für den im KAB 2010 bisher keinerlei Vorsorge getroffen ist, gerechnet werden.

Haushaltsausgleich durch Gebührstellungen:
Zur Erreichung des festgelegten Budgetzieles, nach dem die Obergrenze der Gesamtverschuldung limitiert und daher eine Neuverschuldung zu vermeiden ist, wurden im Doppelbudget 2009/2010 außerordentliche Erträge in der Höhe von rd. € 49,6 Mio. für 2009 und rd. € 31,4 Mio. für 2010 aus der Auflösung von Gebührstellungen veranschlagt.

Diese Beträge werden in Abhängigkeit zur tatsächlich notwendigen Inanspruchnahme durch die zuständigen Ressorts zurückzuführen sein.

Maastricht-Ergebnis:


(siehe Tabelle 4)



2.       Wachstumsbudget:
Das Wachstumsbudget war im Voranschlag 2009 mit einem Gesamtvolumen von € 29,0 Mio. beim Ansatz 5/900018 "Deckungskredit - Wachstumsbudget" veranschlagt. Zusätzlich standen für 2009 Gebührstellungsmittel aus den Vorjahren in der Höhe von € 15.899.185,56 zur Verfügung.
Im Jahr 2009 wurden auf Basis der von den zuständigen Ressorts eingeholten Regierungsbeschlüsse sämtliche Restmittel aus den Vorjahren und vom veranschlagten Deckungskredit weitere € 14.455.005,86 (insgesamt daher € 30.354.191,42) in Anspruch genommen.
Der beim Ansatz 5/900018 somit nicht verwendete Deckungskredit von € 14.544.994,14 wurde zur weiteren Verfügbarkeit im Jahr 2010 in Gebühr verrechnet.


3.       Wohnbauförderung:
Aus der Gegenüberstellung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses 2009 für die Wohnbauförderung (Abschnitt 48) ergeben sich folgende Abweichungen:

(siehe Tabelle 5)


Aus dieser Gegenüberstellung ist ersichtlich, dass im Bereich der Wohnbauförderung (ohne den Unterabschnitt 485 "Bundes-Sonderwohnbaugesetze")
· unter fiktiver Berücksichtigung des ehemaligen Zweckzuschusses des Bundes und der durch das zuständige Ressort für den Voranschlag vorgenommenen Ausgabenkürzung der Voranschlag 2009 ausgeglichen war und
· sich eine Verbesserung von rd € 37,9 Mio. aus dem Rechnungsabschluss 2009 ergeben hat.
Der Unterabschnitt 485 weist einen Netto-Mehraufwand von rd. € 0,16 Mio. aus.

Zu den Mehrausgaben von insgesamt rd. € 6,1 Mio. ist festzustellen, dass diese durch erfolgte Zusatzbedeckungen und durch Verwendung von Gebührstellungen in der Gesamthöhe von rd. € 3,4 Mio., durch die mit dem Rechnungsabschluss 2009 vorgenommene zusätzliche Rücklagenentnahme von rd. € 3,0 Mio. sowie durch Mehreinnahmen im Unterabschnitt 485 von rd. € 0,19 Mio. abgedeckt sind.
Eine Darstellung der Rücklagenentwicklung ist im Abschnitt D enthalten.



Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgte auf Basis der von der Landesbuchhaltung über das Verrechnungssystem SAP ausgearbeiteten und bereitgestellten Unterlagen.
Eine vollständige Kontrolle des Rechenwerkes durch die FA4A ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
Die auf Basis der Unterlagen der Landesbuchhaltung vorgenommenen Gebührstellungen und Korrekturen sind in der Beilage 1 "RA 2009 - Gebührstellungen und Korrekturen" und Beilage 2 "RA 2009 - Rücklagengebarung" detailliert dargestellt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Um- und Nachbuchungen sowie um die veranlassten Abschlussmaßnahmen.
Diese Beilagen dienen als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung.
Zu den einzelnen Maßnahmen wird erläuternd auf folgende Punkte hingewiesen:

1.       Repräsentationsausgaben
Nach Mitteilung der Landesbuchhaltung wurden folgende Repräsentationsausgaben nicht zur Gänze verbraucht:
1/011009-7234   "Veranstaltungen, Tagungen und Empfänge
der Ressorts"                                                           €        1.540,58
1/011049-7232   "Repräsentationsausgaben"        €    161.458,32
Diese Mittel wurden zur Weiterverwendung im Jahr 2010 in Gebühr verrechnet.

2.       Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe - Endabrechnung 2009
Im Sinne der in der Budgetvereinbarung 2007/2008 festgelegten Anpassung der Abrechnungstermine an das Haushaltsjahr wurde von der Fachabteilung 11A - Soziales, Arbeit und Beihilfen mit Schreiben vom 30. März 2010, GZ.: FA11A-H96.2-2/10-1634, die Endabrechnung für das Jahr 2009 vorgelegt.


Nach dieser Abrechnung ergibt sich für die Bereiche Sozial-,
Behinderten- und Jugendhilfe ein Nettomehraufwand von        €   32.651.168,77
Davon kann ein Teilbetrag von                                                  €   17.000.000,00
im Sinne der Budgetvereinbarung 2009/2010 (Pkt. III 2. b)
aus dem KAB 2009 abgedeckt werden.                                                         __   
Der Restbetrag von                                                                  €   15.651.168,77
ist im Rahmen der Bedeckung des Gesamthaushaltes 2009
zu bedecken.
Zur Abdeckung des Mehraufwandes hat die A11 mit Schreiben vom 28. April 2010 mitgeteilt, dass die in ihrem Bereich vorhandenen Gebührstellungen nicht zur Abdeckung des zusätzlichen Mehraufwandes verwendet werden können, da alle Gebührstellungen den bestehenden Regelungen entsprechend erfolgt sind und diese Mittel daher für die einzelnen vorgesehenen Maßnahmen verwendet werden müssen.
Zur haushaltsmäßigen Darstellung der Endabrechnung 2009 sind folgende nachträgliche Buchungen durchzuführen:

Ausgaben:

Sozialhilfe:
1/411068-7296   "Liquidierung von Forderungen aus
                          dem Vorjahr"                                               €        208.641,31
              -7298   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"             €   25.410.419,88

Behindertenhilfe:
1/413048-7296   "Liquidierung von Forderungen aus
                          dem Vorjahr"                                               €        165.836,48
              -7298   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"             €   17.972.354,46

Jugendhilfe:
1/439058-7296   "Liquidierung von Forderungen aus
                                                  dem Vorjahr"                                                €          19.971,04
              -7298   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"             €     8.434.006,87
Summe Ausgaben                                                                €   52.211.230,04

 
Einnahmen:

Sozialhilfe:
2/411065-8281   "Rückersätze durch Überzahlungen
                          aus dem Vorjahr"                                         €        452.071,59
              -8299   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"             €   14.618.042,81

Behindertenhilfe:
2/413045-8281   "Rückersätze durch Überzahlungen
                          aus dem Vorjahr"                                         €     2.667.859,08
              -8299   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"             €        729.597,26

Jugendhilfe:
2/439055-8281   "Rückersätze durch Überzahlungen
                          aus dem Vorjahr"                                         €        725.530,40
              -8299   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"             €        366.960,13
Summe Einnahmen                                                              €   19.560.061,27

Im Rechnungsabschluss 2009 abgedeckter Fehlbetrag:   €   32.651.168,77


3.      
Internationale Hilfe, Beiträge
Mit Regierungsbeschluss vom 1. Februar 2010 wurden im Rahmen der Erdbebenkatastrophe Haiti € 300.000,-- genehmigt, wobei die Bedeckung für einen Teilbetrag von € 27.690,66 durch eine Gebührstellung aus 2009 erfolgte.
Da im vorläufigen Rechnungsabschluss 2009 der Landesbuchhaltung diese Gebührstellung nicht aufscheint, wurde der Betrag von € 27.690,66 bei der VSt. 1/425205-7670 in Gebühr verrechnet.

4.       Landeswohnungen - Forderungsverzicht
Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 26. Juni 2006 wurde die vorzeitige Tilgung eines Darlehens des Bundes-, Wohn und Siedlungsfonds für die Liegenschaft Liebiggasse 3, 8010 Graz, genehmigt. Die Finanzierung dieses Betrages hatte durch Überweisung der bisher in den Mieten enthaltenen Tilgungsbeträge an das Land zu erfolgen.

Mit dem Verkauf der Anteile am gegenständlichen Objekt an die LIG und der Vereinnahmung von bisher € 4.880,76 ist der Anspruch auf Überweisung der restlichen Tilgungsbeträge erloschen. Auf den Restbetrag von € 14.881,07 müsste daher formell verzichtet werden.
Zur Darstellung im Haushalt wurde daher eine buchmäßige Verrechnung in dieser Höhe auf der Ausgabenseite bei der VSt. 1/900038-7380 und und bei den Einnahmen zugunsten der VSt. 2/900025-8850 vorgesehen.

5.       Tilgung Innerer Anleihen
Den per 31. Dezember 2008 bestehenden Inneren
Anleihen von                                                                          € 146.208.883,20
stehen gemäß der in Punkt D enthaltenen Auflistung
nur mehr Rücklagen in der Gesamthöhe von                         €   95.418.870,46
gegenüber. Die nicht abgedeckte Differenz beträgt daher    €   50.790.012,74
Es ist daher notwendig, die Inneren Anleihen mit diesem Teilbetrag zu tilgen und gleichzeitig durch eine Gebührstellung bei den Darlehensaufnahmen zu ersetzen.
Diese Maßnahme bewirkt keine Änderung des Nettoergebnisses 2009. Ebenso bleibt daher auch die Höhe des Gesamtschuldenstandes unverändert. Eine genaue Darstellung zur Entwicklung des Schuldenstandes ist dem Amtsvortrag unter Punkt A.4.b. zu entnehmen.

6.       Zuführung an den Außerordentlichen Haushalt
Auf Basis aller für 2009 gefassten Regierungsbeschlüsse
ergab sich aus der Abrechnung des KAB 2009, dass               €   86.940.777,63
zur Verwendung im Rahmen des KAB 2010 in Gebühr zu
verrechnen sind.

Unter Berücksichtigung der im Konsolidierungsausschuss
für den AOH festgelegten Verbesserungen von insgesamt   -   €   40.313.541,60
sowie der im Rahmen des Budgetvollzuges 2009 erfolgten
Verwendung von KAB-Mitteln 2009 im AOH von                         €   28.123.942,00
müssen                                                                                      €   74.751.178,03
vom Ordentlichen in den Außerordentlichen Haushalt über-
tragen werden.
Auf Basis der vorläufigen Unterlagen der Landesbuchhaltung
beträgt die Zuführung an den Außerordentlichen Haushalt        €   80.038.088,62
Der Differenzbetrag von                                                             €     5.286.910,59
wurde daher ergebnisneutral bei den Voranschlagsstellen
1/980008-7294 und 6/980009-8262 ausgebucht.

7.       Ausgleichszahlungen aus Forderungsveräußerungen
Nach den vertraglichen Bestimmungen zu den in den Jahren 1992 und 1993 erfolgten Forderungsverkäufen aus den Wohnbauförderungsdarlehen wird zum Ausgleich von Zinsschwankungen jährlich ein Renditenvergleich angestellt. Eine Anpassung hat zu erfolgen, wenn eine Bandbreite von +/- 1% durchbrochen wird.
Im Jahr 2009 trat auf Grund der geänderten Geldmarktlage eine Abweichung nach unten von über 1% ein, weshalb eine neue Barwertberechnung erfolgte, die zu einer Ausgleichszahlung des Bankenkonsortiums an das Land Steiermark in der Höhe von € 6.389.557,39 führte.
Dieser Betrag wurde bei der VSt. 2/981023-3705 "Forderungsveräußerungen - Ausgleichszahlungen" vereinnahmt. Für den Fall steigender Abzinsungsfaktoren sind aus diesen Mitteln in den kommenden Jahren die Ausgleichszahlungen des Landes an das Bankenkonsortium vorzunehmen.
Es wurde daher bei der VSt. 1/981028-2981 eine Zuführung an die Rücklage "Ausgleichszahlungen aus Forderungsveräußerungen" in Höhe der erzielten Einnahmen vorgenommen.


8.       Sollberichtigungen

Landeswohnungen:
Mit Regierungsbeschluss vom 3.12.2007 bzw. 19.5.2008 wurde der Verkauf von Landeswohnungen genehmigt. Die erwarteten Einnahmen von € 144.100,--wurden bei der VSt. 2/900018-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen, Landeswohnungen" in Gebühr gestellt.
Da in der Zwischenzeit drei Käufer vom Wohnungsankauf Abstand genommen haben, hat eine Ausbuchung dieser Gebührstellungen zu erfolgen.

Palais Meran:
Mit Regierungsbeschluss vom 4.12.2006 und Landtagsbeschluss vom 12.12.2006 Nr. 428 wurde der Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, St. Leonhard (Palais Meran) um den Kaufpreis von € 1.965.000,-- genehmigt.
Der Verkaufserlös war für die in einem Prüfbericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2006 geforderten dringend notwendigen Brandschutzmaßnahmen heranzuziehen.
Da diese Baumaßnahmen nicht durch das Land durchgeführt werden sollten, sondern durch den Eigentümer, die Landesimmobiliengesellschaft, wurde der Betrag von € 1,965.000,-- mit dem Rechnungsabschluss 2007 unter Heranziehung der Gebührstellung aus dem Jahr 2006 als Gesellschafterzuschuss an die LIG bereitgestellt und in Gebühr verrechnet.
Im Jahr 2008 wurde festgelegt, dass dieser Betrag der LIG als Beteiligungskapital zur Verfügung zu stellen und zur Bedeckung die als Gesellschafterzuschuss erfolgte Gebührstellung aus dem Jahr 2007 heranzuziehen ist. In diesem Zusammenhang ist es bei der Auflösung der Gebührstellung aus 2007 zu einer Doppelbuchung einerseits bei der VSt. 2/991025-8263 und andererseits bei der nach dem Rechnungsabschluss 2008 richtigen VSt. 2/914025-8263 gekommen. Die bei der VSt. 2/991025-8263 erfolgte Buchung war daher zu berichtigen.

Sollberichtigung:
Für die Sollberichtigung der oben erwähnten Buchungen wurde daher bei der VSt. 1/991029-7297 "Außerordentlicher Aufwand aus der Auflösung von Einnahmengebührstellungen" ein Betrag von insgesamt € 2.109.100,-- in Gebühr gestellt.

9.       Steiermärkische Krankenanstalten GmbH - Bezugsliquidierung
Im vorläufigen Rechnungsabschluss der Landesbuchhaltung erfolgte die Verrechnung des Kostenersatzes für die Durchführung der Bezugsverrechnung der Krankenanstalten mit dem Betrag von € 956.093,48 netto. Da die Abrechnung erst am 25. Februar 2010 erfolgte und daher in der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2009 nicht mehr berücksichtigt werden konnte, wurde dieser Betrag storniert.
Die Einnahmenverrechnung hat zugunsten des Haushaltsjahres 2010 zu erfolgen

10.   Wohnbauförderung
Im Landesvoranschlag 2009 wurde für den Bereich der Wohnbauförderung die Entnahme der gesamten Mittel aus der Rücklage "Wohnbauförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz" veranschlagt.
Zum Zeitpunkt der Budgeterstellung handelte es sich dabei
um den Betrag von                                                                €   73.052.600,00
der nach den Buchungsunterlagen der Landesbuchhaltung
auch verrechnet wurde.
Aus dem Rechnungsabschluss 2008 hat sich ein zusätzlicher
Rücklagenstand von                                                               €     2.994.886,10
ergeben, der nun im Sinne der Veranschlagung mit dem
Rechnungsabschluss 2009 aufgelöst wurde.

11.   Steiermärkische Krankenanstalten GmbH - Liegenschaftstransaktionen
Nach den Ergebnissen des Konsolidierungsausschusses wurden bei den Verrechnungspositionen für die Zuschüsse an die KAGes für die Abgangsdeckung und die Investitionen Ausgabeneinsparungen von insgesamt € 48.366.000,-- zugunsten des KAB 2009 festgelegt. Gemäß Landtagbeschluss zum Voranschlag 2009 waren die Ausgaben in der Höhe des tatsächlichen Bedarfs buchmäßig mit den Einnahmen zu verrechnen.
Die festgelegte Verbesserung ergibt sich daher nur dadurch, dass die Einnahmen trotz geringerer Ausgaben in der vollen budgetierten Höhe verrechnet werden. Die somit nicht verbuchten Einnahmen in der Höhe von € 48.366.000,-- wurden daher mit dem Rechnungsabschluss 2009 in Gebühr verrechnet.
Die Auflösung der Gebührstellung hat in den Jahren 2010 ff durch buchmäßige Verrechnung mit den Gesellschafterzuschüssen zugunsten der Einnahmen-Gebührstellung zu erfolgen.
Mit Schreiben vom 9. April 2010, in der FA4A per E-Mail am 19. April 2010 eingelangt, gab die FA8A bekannt, dass sich nach Mitteilung der KAGes die im Konsolidierungsausschuss festgelegten Einsparungen noch erhöhen werden.
Die endgültigen Ziffern werden aber erst in ca. 4 Wochen vorliegen.
Die aus den endgültigen Einsparungen des Jahres 2009 resultierende Differenz zu den im Rechnungsabschluss 2009 berücksichtigten Beträgen ist daher bei den Zuschüssen an die KAGes für das Jahr 2010 zusätzlich einzusparen.

12.   Abteilung 5 - Personal
Im Konsolidierungsausschuss wurden im Rahmen des KAB 2009 Ausgabeneinsparungen im Personalbereich von                        €   10.800.000,00
festgelegt. Diese Einsparungen wurden nur in der Höhe von    €     6.814.680,90
erzielt. Ein weiterer Betrag von                                                  €     3.012.558,01
konnte einvernehmlich durch zusätzliche Auflösung von Gebührstellungen hereingebracht werden.

Für den verbleibenden Rest von                                                 €        972.761,09
wurde ebenfalls im Einvernehmen mit der Abteilung 5 ein Haushaltsvorgriff durch eine zusätzlich verrechnete außerordentliche Auflösung von Gebührstellungen durchgeführt.
Die Rückführung dieses Betrages hat buchmäßig durch Ausbuchung der Gebührstellung zulasten des Personalbudgets 2010 Zug um Zug mit dem Rechnungsabschluss 2009 zu erfolgen.

13.   Ausbau Digitalfunk BOS Austria
Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2009 die Gebührstellung für den Standortausbau des Projektes Digitalfunk BOS Austria in der Gesamthöhe von € 1.342.000,-- im Zuge der Rechnungsabschlussarbeiten 2009 für das Rechnungsjahr 2010 genehmigt. Die Bedeckung erfolgte aus den in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 in Gebühr gestellten Mitteln.
Im Sinne dieses Beschlusses erfolgte daher eine Gebührstellung bei der VSt. 5/170023-0502 "Ausbau Digitalfunk BOS Austria" in der Höhe von € 1.342.000,- und die gleichzeitige Auflösung der Gebührstellungen bei der VSt. 6/991025-8263.

14.   Mittelbereitstellung zugunsten des KAB 2010
Im Abschnitt B Punkt 1 ist die Entwicklung des KAB 2009 erläutert.
Daraus geht hervor, dass insgesamt                                       €   86.940.777,63
zugunsten des KAB 2010 mit dem Rechnungsabschluss 2009
in Gebühr zu verrechnen sind.
Die Unterlagen der Landesbuchhaltung weisen dafür             €   93.787.332,25
aus. Für den Differenzbetrag von                                            €     6.846.554,62
erfolgte daher eine Korrektur der Gebührstellung.




Die Rücklagen sind in der Beilage 2 detailliert dargestellt. Diese dient als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung:

(siehe Tabelle 6)



E.     MASSNAHMEN FÜR KOMMENDE BUDGETERSTELLUNGEN

1.       Rechnungsabschluss 2010
Wegen der bevorstehenden Landtagswahl im Herbst 2010 ist davon auszugehen, dass die Voranschlagserstellung für das Jahr 2011 (im Falle einer Doppelbudgeterstellung auch für 2012) erst im Frühjahr 2011 erfolgen kann.
Auf Grund der äußerst angespannten Ausgangslage für die Budgets der künftigen Jahre wird diesem Budgeterstellungsprozess als wesentlicher Bestandteil auch das Rechnungsergebnis 2010 zugrunde zu legen sein.
Es wird daher vorgeschlagen, den Vorlagetermin für den vorläufigen Rechnungsabschluss durch die Landesbuchhaltung mit spätestens 31. Jänner 2011 festzusetzen.
Dem entsprechend müssen alle Abteilungen ihre Verrechnungsanordnungen zu den Abschlussbuchungen (Gebührstellungen etc.) sukzessive, jedenfalls aber so zeitgerecht an die Landesbuchhaltung vorlegen, dass mit den Vorbereitungsarbeiten für den vorläufigen Rechnungsabschluss 2010 durch die Landesbuchhaltung spätestens am 10. Jänner 2011 begonnen werden kann.

2.       Gebührstellungen
Unter Bezugnahme auf den Regierungsbeschluss 27. Oktober 2009, GZ.: FA4A-21.V09-1900/2008-137 wird nochmals darauf hingewiesen, dass für neue Gebührstellungen die von der Landesregierung am 23. Oktober 2008 unter GZ.: FA4A-21.V09-1900/2008-27 neuerlich zur Kenntnis genommenen Regelungen für Gebührstellungen insgesamt strengstens einzuhalten sind. Nicht nach diesen Regelungen in Gebühr verrechenbare Ausgaben stellen Einsparungen veranschlagter Mittel dar.
Weiters sind sämtliche in Gebühr verrechnete, jedoch nicht im Folgejahr ausbezahlte Beträge am Jahresende durch die Landesbuchhaltung zu stornieren, sofern nicht die Unabdingbarkeit der Auszahlung in einem Folgejahr nachgewiesen wird.

Bei der Beurteilung für die Unabdingbarkeit der Auszahlung in einem Folgejahr sind im Falle unterschiedlicher Auffassungen zwischen den anordnungsbefugten Abteilungen und der Landesbuchhaltung durch die zuständigen Ressorts entsprechende Regierungsbeschlüsse im Wege des Finanzressorts einzuholen.
Solche Klärungen sind jedenfalls so zeitgerecht herbeizuführen, dass dadurch die für den Rechnungsabschluss 2010 vorgesehenen Termine nicht gefährdet werden.
Bei den Gebührstellungen zum Jahresende 2010 ist jedenfalls danach zu trachten, dass der bei den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von
€ 81 Mio. hereingebracht werden kann.


F.      VORLAGE DES LANDESRECHNUNGSABSCHLUSSES 2009
AN DEN LANDTAG STEIERMARK

Der Rechnungsabschluss 2009 soll auf Basis der mit Regierungsbeschluss vom
17. Mai 2010 genehmigten Schlusssummen einschließlich der im gegenständlichen Bericht enthaltenen Maßnahmen dem Landtag Steiermark vorgelegt werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landesrechnungsabschluss 2009 mit dem Band I (Ordentlicher Haushalt, Außerordentlicher Haushalt, Gesamtübersichten und Nachweise) und dem Band II (Untervoranschläge und Wirtschaftsbetriebe) samt den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und den vorgeschlagenen Maßnahmen für kommende Budgeterstellungen wird zur Kenntnis genommen.