LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3778/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 17.05.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA17A-A1.70-354/2010-25; FA17A01-14/2010-45
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Beilagen: Beilage)

Betreff:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz

Durch die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
05.04.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates, ABl. Nr. L 114 vom 27.04.2006 S. 4, werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Energiesparrichtwert von 9% festzulegen, der durch Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-maßnahmen zu erreichen ist.

Ziel der gegenständlichen Vereinbarung ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG durch Koordinierung und Harmonisierung aller in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und der Länder fallenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Energieeffizienz. Energieeffizienz/Energiesparen bzw. die Senkung des Energieverbrauchs fällt nach Art. 15 Abs. 1 B-VG grundsätzlich - da bzw. soweit eine ausdrückliche Bundeskompetenz fehlt - in die Zuständigkeit der Länder.

Inhalt der Vereinbarung:

• Konkretisierung des österreichischen Energieeinsparrichtwertes

• Festlegung der Mess- und Prüfmethoden für die Bewertung von 
   Energieeinsparungen

• Schaffung einer Grundlage für die gemeinsame Erstellung der Energieeffizienz-
   Aktionspläne und deren Übermittlung an die Europäische Kommission

• Festlegung von Aufsichts- und Kontrollmechanismen zur Umsetzung der
   Energieeffizienz-Aktionspläne

• Beachtung von Energieeffizienzkriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

• Information über finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für
   Energieeffizienzmaßnahmen

• Verpflichtung von Bund und Ländern zur Erlassung jener Vorschriften, die zur
   Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind


Die gegenständliche Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz bedarf zu ihrer Wirksamkeit der verfassungsmäßigen Zustimmung des Landtags Steiermark.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die beiliegende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz wird genehmigt.