EZ/OZ: 3778/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 17.05.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA17A-A1.70-354/2010-25; FA17A01-14/2010-45
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Beilagen: Beilage)
Betreff:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz
Durch die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
05.04.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates, ABl. Nr. L 114 vom 27.04.2006 S. 4, werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Energiesparrichtwert von 9% festzulegen, der durch Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-maßnahmen zu erreichen ist.
Ziel der gegenständlichen Vereinbarung ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG durch Koordinierung und Harmonisierung aller in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und der Länder fallenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Energieeffizienz. Energieeffizienz/Energiesparen bzw. die Senkung des Energieverbrauchs fällt nach Art. 15 Abs. 1 B-VG grundsätzlich - da bzw. soweit eine ausdrückliche Bundeskompetenz fehlt - in die Zuständigkeit der Länder.
Inhalt der Vereinbarung:
• Konkretisierung des österreichischen Energieeinsparrichtwertes
• Festlegung der Mess- und Prüfmethoden für die Bewertung von
Energieeinsparungen
• Schaffung einer Grundlage für die gemeinsame Erstellung der Energieeffizienz-
Aktionspläne und deren Übermittlung an die Europäische Kommission
• Festlegung von Aufsichts- und Kontrollmechanismen zur Umsetzung der
Energieeffizienz-Aktionspläne
• Beachtung von Energieeffizienzkriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
• Information über finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für
Energieeffizienzmaßnahmen
• Verpflichtung von Bund und Ländern zur Erlassung jener Vorschriften, die zur
Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind
Die gegenständliche Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz bedarf zu ihrer Wirksamkeit der verfassungsmäßigen Zustimmung des Landtags Steiermark.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die beiliegende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz wird genehmigt.