LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3791/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 20.05.2010, 18:59:11


Landtagsabgeordnete(r): Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Bekämpfung der LKW-Mautflucht durch eine geamtsteirische Mautausweichverordnung

Seit Einführung der LKW-Maut auf den Autobahnen im Jahr 2004 hat der Schwerverkehr auf vielen Landes- und Bundesstraßen in der Steiermark massiv zugenommen. Der LKW-Ausweichverkehr verursacht nicht nur erhöhte Abgas- und Lärmbelastungen, sondern erhöht auch das Unfallrisiko.

Verkehrsabgase machen krank. Besonders die Dieselabgase sind wegen der Russpartikel und der erhöhten Stickoxid-Emissionen extrem gesundheitsschädlich. Eine Studie in Salzburg hat gezeigt, dass Kinder entlang von Hauptverkehrsstrecken vermehrt an Heuschnupfen leiden und Asthmasymptome aufweisen. Der wachsenden Lkw-Verkehr gefährdet vor allem im Ortsgebiet die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen: Kinder, ältere Menschen und RadfahrerInnen.

Besonders im Ennstal und im Salzkammergut gibt es einen starken  Mautausweichverkehr aufgrund der geografischen Lage. Seit Einführung der LKW-Autobahnbemautung im Jahre 2004 hat der LKW-Durchzugsverkehr kontinuierlich zugenommen.  Frächter haben zusehends das Natur-, Seen- und Wasserparadies Salzkammergut und die Tourismusregion Ennstal als kostenlose, mautfreie Ausweichstrecke entdeckt. Frächter arbeiten zunehmend mit Kostenoptimierungssystemen, die jeweils die billigsten Transportrouten ausweisen. Die Wohn- und Lebensqualität im Ennstal und im Salzkammergut leidet unter den Belastungen, und bald kann der Mautausweichverkehr auch zur Bedrohung für die Tourismuswirtschaft werden. Es besteht keine Notwendigkeit, dass LKW, um beispielsweise von Salzburg nach Graz zu kommen, durch das Salzkammergut oder Ennstal fahren müssten. Das Salzkammergut ist beispielsweise auf drei Seiten von Autobahnen umgeben (A1, A9 und A10). Diese Autobahnen sind auch um viel Geld mit Lärmschutzwänden ausgestattet worden. Die eingesparte Maut von bis zu 60 € pro Fahrt geht zudem auch noch der hoch verschuldeten ASFINAG und mittelbar dem Bundeshaushalt verloren.

Da es immer noch keine flächendeckende LKW-Maut gibt, muss als Sofortmaßnahme im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung  der  Mautausweichverkehr auf vielen Bundes- und Landesstraßen eingedämmt werden. Da auch noch viele weitere Regionen vom Mautausweichverkehr betroffen sind, braucht es eine geamtsteirische Mautausweichverordnung mit Tonnagebeschränkungen für einzelne Strecken, die die Landesregierung als zuständige Behörde wie andere Bundesländer auch (z.B. Tirol, Salzburg und Oberösterreich) endlich verordnen muss.
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Eine Zuständigkeit der Landesregierung ist jedenfalls gegeben, da die B320 über die steirische Landesgrenze nach Salzburg und die Salzkammergutbundesstraße über die Landesgrenze nach Oberösterreich reicht und somit länderübergreifende Maßnahmen erforderlich sind. In einem Antwortschreiben an den Verein NETT vom 10.5.2010 hat Verkehrslandesrätin Edlinger-Ploder die Zuständigkeit der Landesregierung bestätigt:

"Da eine länderübergreifende VO gefordert wurde, wären die betroffenen Landesregierungen zuständig (Regierungspflicht) und wurde daher auch die BH nicht befasst."

Am 23. März 2010 hat der Landtag auf Antrag der Grünen die Landesregierung bereits mit Beschluss aufgefordert, "alle notwendigen Schritte zu setzen, um den LKW-Mautausweichverkehr auf belasteten Bundes- und Landesstraßen mit tatsächlich wirksamen Mautausweichverordnungen und insbesondere Tonnagebeschränkungen einzudämmen." Geschehen ist nichts.

Bei einer Mautausweichverordnung ist es erstens von Bedeutung, den zumutbaren Umweg im Interesse der gesundheitsbelasteten Bevölkerung großzügig  zu definieren, damit die Verordnung tatsächlich wirksam wird, zweitens ausdrücklich auf die gesundheitliche Belastung durch Lärm und Schadstoffe sowie die Verkehrssicherheit Bezug zu nehmen, sowie drittens die Verordnung so präzise zu fassen, dass die Exekutive in die Lage versetzt wird, wirksame Kontrollen zu gewährleisten.

Es reicht bei einer Mautausweichverordnung nicht aus, nur auf Schadstoffemissionen Bezug zu nehmen. Die Anrainer und Anrainerinnen an den LKW-Mautausweichrouten sind vor allem auch einer ständig steigenden unmittelbaren Lärmbelastung ausgesetzt.

Besondere Bedeutung kommt der Bestimmung über den zumutbaren Umweg bzw. den Ziel- und Quellverkehr zu. Es gibt wirkungslose Mautausweichverordnungen, wonach der Umweg nicht länger sein darf. Ist der Weg vom Ziel zur Quelle dann nur um einen Meter kürzer, können Lkw-Autobahnmautflüchtlinge trotz Verbotsschildern die Mautpflicht ohne Konsequenzen umfahren. Trotz Verbotsschildern rollen dann Lkw-Mautflüchtlinge ungestraft durch Wohngebiete. Schadstoffe, Lärm und erhöhte Unfallgefahren müssen in der Frage eines zumutbaren Umweges für den Güterverkehr auf dem höherrangigen Straßennetz unbedingt Berücksichtigung finden. Werden diese Faktoren bewertet und in der Folge berücksichtigt, werden längere Wege zumutbar. Zumutbar längere Umwege werden, dass soll gar nicht betritten werden, für den Bereich Transport geringe Kostensteigerungen bringen. Aber in einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechung, die auch dem Gesundheitsaspekt Rechnung trägt, steht am Ende ein Gewinn für Alle - und nicht nur für einige Wenige.

In der Ausnahmebestimmung soll daher nicht auf einen "Umweg" Bezug genommen werden, sondern es ist der "Ziel- und Quellverkehr" ordentlich zu definieren und dann sind unter anderem teilweise auf die einzelnen Ausweichrouten abgestimmt die Bezirke, Gebiete oder Gemeinden festzulegen, die unter die Ausnahme des Fahrverbots fallen. So sind z.B. in Tiroler Mautausweichverordnungen der Landesregierung Fahrzeuge im Ziel- und Quellverkehr für Gebiete vom Verbot ausgenommen, die ohne Benützung der vom Verbot erfassten Wegstrecke nicht erreicht werden können. Auch in Salzburg finden sich entsprechende Regelungen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine wirksame gesamtsteirische LKW-Mautausweich-Verordnung zu erlassen betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf sämtlichen amtsbekannten Ausweichrouten des niederrangigen Straßennetzes und dabei folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
  • Der zumutbare Umweg ist im Interesse der gesundheitsbelasteten Bevölkerung großzügig zu definieren, damit die Verordnung tatsächlich wirksam wird. In der Ausnahmebestimmung soll daher nicht auf einen "Umweg" Bezug genommen werden, sondern es ist der "Ziel- und Quellverkehr" ordentlich zu definieren und dann sind unter anderem teilweise auf die einzelnen Ausweichrouten abgestimmt die Bezirke, Gebiete oder Gemeinden festzulegen, die unter die Ausnahme des Fahrverbots fallen.
  • Es reicht bei der Verordnung nicht aus, nur auf Schadstoffemissionen Bezug zu nehmen, sondern die gesundheitliche Belastung durch Lärm sowie die Verkehrssicherheit sind explizit einzubeziehen.
  • Die Verordnung ist so präzise zu fassen, dass die Exekutive in die Lage versetzt wird, wirksame Kontrollen zu gewährleisten.


Unterschrift(en):
Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)