LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3787/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 20.05.2010, 13:51:22


Landtagsabgeordnete(r): Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Entlastung der Spitalsambulanzen durch Verbreiterung der Ordinationszeiten im extramuralen Bereich

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse hat steiermarkweit 602 AllgemeinmedizinerInnen und 326 FachärztInnen unter Vertrag. Die immer höher werdenden Kosten im ambulanten Bereich, sowie die zunehmende Steigerung der ÄrztInnen an Burnout sind alarmierend. Medienberichten nach wird ein Ärzteaufstand angekündigt. Dies ist ein unüberhörbarer Hilferuf der ÄrztInnen in unseren Spitälern.

Es liegt derzeit der Entwurf eines Bundesgesetzes vor, mit dem ermöglicht werden soll, Gruppenpraxen als GmbHs zu führen, um die prekäre Situation im ambulanten Bereich zu entschärfen. Diese Praxen sollen ähnlich wie Spitals-Ambulanzen längere durchgehende Öffnungszeiten haben, damit die PatientInnen die Ordinationen aufsuchen können und nicht in die Ambulanzen gehen müssen. Bis zur Einrichtung von Gruppenpraxen wird allerdings viel Zeit vergehen.

Nicht in Erwägung gezogen wird die bessere Nutzung der jetzt schon vorhandenen Ressourcen, nämlich die 928 ÄrztInnen, die durch eine bessere Abstimmung ihrer Öffnungszeiten, die jetzige Situation ohne weitere finanzielle Mittel und ohne großen bürokratischen Aufwand ändern könnten.

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse händigt seit Jahren den ÄrztInnen einen Vertrag aus, welcher lediglich 20 Wochenstunden an fünf Wochentagen vorsieht, wobei an drei Vormittagen und zwei Nachmittagen nach 15:00 Uhr ordiniert werden muss, oder aber an einem Nachmittag und an einem Samstag die Praxis offen gehalten werden muss. Da es diese Regelung ermöglicht, dass die meisten Ärzte die gleichen Ordinationszeiten wählen (nämlich Mo, Mi, Fr vormittags und Di, Do nachmittags), ist vielfach keine durchgehende ärztliche Versorgung gegeben.

Eine rasche Änderung dieser Regelung wäre nötig, um eine bessere medizinische Versorgung der steirischen Bevölkerung zu erreichen. In einem ersten Schritt sollte auf die Ärzteschaft unter Einbeziehung der Ärztekammer eingewirkt werden, ihre Öffnungszeiten besser aufeinander abzustimmen. Weiters sollte die GKK bei der Vergabe von Kassenverträgen auch die zeitliche Verteilung der Ordinationszeiten berücksichtigen bzw. im Rahmen der Kassenverträge die individuelle Anpassung der Ordinationszeiten an das bereits bestehende Angebot im räumlichen Nahebereich mitbestimmen.

Mit dieser kurzfristigen und kostenneutralen Maßnahme könnte relativ rasch eine spürbare Entlastung der Spitals-Ambulanzen erzielt werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse und die Ärztekammer heranzutreten, um sowohl auf freiwilliger Basis als auch im Rahmen der Vergabe von Kassenverträgen eine gleichmäßige zeitliche Verteilung der Ordinationszeiten zu erreichen. 


Unterschrift(en):
Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)