EZ/OZ: 3647/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 12.04.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A9-A1.70-464/2010-3; A9-62.G-1/2010-46
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Tätigkeitsbericht des Grazer Altstadtanwaltes 2009
Betreff:
Grazer Altstadtanwaltschaft - Tätigkeitsbericht 2009
Mit dem am 1. Dezember 2008 in Kraft getretenen neuen Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 - GAEG 2008, LGBl. Nr. 96/2008 i.d.g.F., hat der Landesgesetzgeber zur Wahrung der öffentlichen Interessen an der Grazer Altstadt einen Altstadtanwalt vorgesehen und diesen gem. §15(3) leg. cit. verpflichtet, der Steiermärkischen Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 liegt nun vor und ist diesem Antrag als Beilage angeschlossen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. März 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht 2009 des Grazer Altstadtanwaltes gemäß § 15 Abs. 3 Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) 2008 wird zur Kenntnis genommen.