LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3476/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 18.01.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8A-18Fa-9/2009-3
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Beschluss Nr. 1495 (EZ. 2894/3) vom 26.05.2009 betreffend Maßnahmen zur Verhinderung der Abwanderung junger Ärztinnen und Ärzte - Reassumierung des Beschlusses vom 27.10.2009, GZ: FA8A-18Fa-9/2009-2 (Einl.Zahl 3339/1)

Zu Folge des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 29.06.2009 wurde der Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 1495 (EZ. 2894/3) mit Schreiben vom 29.06.2009, GZ: FA8A-18Fa-9/2009-1, an die Bundesregierung herangetragen, in Kooperation mit den Spitälern und Medizinischen Universitäten österreichweit eine Lösung zu finden, damit junge Ärztinnen und Ärzte im Anschluss an ihr Medizinstudium ihre Berufsberechtigung (ius practicandi) erlangen können, damit die Abwanderung nicht zu weiteren volkswirtschaftlichen Schäden führt und es zu keinem Engpass in der medizinischen Versorgung kommt.

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 24.09.2009 auf Grundlage der beim Bundesministerium für Gesundheit eingeholten Stellungnahme Folgendes mitgeteilt:

"Derzeit findet ein fachlicher Diskussionsprozess zur Einführung der Approbation für österreichische Medizinabsolventen in Österreich unter Einbeziehung insbesondere der Österreichischen Ärztekammer und Vertreter der Träger der Ausbildungsstätten statt. Dabei wird auch die Schaffung eines Facharztes für Allgemeinmedizin diskutiert. Die Auswirkungen auf das österreichische Gesundheitswesen, die mit einer innerösterreichischen Umstellung auf ein System mit Approbation durch Abschluss des Medizinstudiums verbunden sind, können derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden.

In diesem Zusammenhang spielen ebenfalls die angesprochenen Interessen von Jungärztinnen und -ärzten, wonach auch nach Einführung einer Approbation nach dem Studium Beschäftigungsverhältnisse in Krankenanstalten mit einer Aus- bzw. Weiterbildungsstelle zur Vermeidung "Ärzte zweiter Klasse mit allenfalls geringerer Entlohnung" verbunden sein sollen, eine maßgebliche Rolle.

Ebenso besteht noch keine einheitliche Auffassung darüber, bei welchen Curricula der Medizinischen Universitäten unter dem Aspekt der Patientensicherheit tatsächlich noch ein Nachholbedarf hinsichtlich einer Verstärkung der praktischen Ausbildung besteht."

Diese Mitteilung des Bundeskanzlers wäre nunmehr dem Landtag Steiermark zur Kenntnis zu bringen.

In ihrer Sitzung am 27.10.2009 hat die Steiermärkische Landesregierung beschlossen, dem Landtag Steiermark die eingeholte Stellungnahme des Bundeskanzleramtes im Rahmen einer Regierungsvorlage vorzulegen. Dabei wurde irrtümlich im Beschlussantrag an den Landtag Steiermark die Formulierung "Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung ……………. wird zur Kenntnis genommen und genehmigt" verwendet.
Da in diesem Zusammenhang eine Genehmigung durch den Landtag weder erforderlich noch möglich ist, hat der Ausschuss für Gesundheit in seiner 48. Sitzung am 1.12.2009 diese Regierungsvorlage zur Reassumierung zwecks Streichung der Worte "und genehmigt" im Antragstext zurückgestellt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Jänner 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1495 (EZ. 2894/3) vom 26.05.2009 betreffend Maßnahmen zur Verhinderung der Abwanderung junger Ärztinnen und Ärzte wird zur Kenntnis genommen.