LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3480/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.01.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-A1.70-284/2010-3 (FA4A-21.LTG1/2009-207)
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Franz Voves, Hermann Schützenhöfer, Siegfried Schrittwieser, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Elisabeth Grossmann, Johann Seitinger, Manfred Wegscheider
Beilagen: 11. Bericht für das Jahr 2009, Beilage zum 11. Bericht für das Jahr 2009 - Teil 1), Beilage zum 11. Bericht für das Jahr 2009 - Teil 2), Beilage zum 11. Bericht für das Jahr 2009 - Teil 3), 3. Bericht für das Jahr 2010, Beilage zum 3. Bericht für das Jahr 2010

Betreff:
Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gegenüber den Landesvoranschlägen 2009 und 2010 (11. Bericht für das Rechnungsjahr 2009 und 3. Bericht für das Rechnungsjahr 2010)

Die Steiermärkische Landesregierung ist gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 bei der Besorgung des Landeshaushaltes an den Landesvoranschlag gebunden. In dringenden Fällen, wenn es das Interesse des Landes offensichtlich erfordert, kann die Landesregierung mit drei Viertel der Gesamtzahl der Mitglieder und mit Zustimmung des Finanzreferenten die Überschreitung einer Voranschlagspost oder eine im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgabe beschließen. Über alle derartigen Beschlüsse ist dem Landtag Steiermark bei seinem nächsten Zusammentritt unter gleichzeitiger Antragstellung hinsichtlich der Bedeckung zu berichten. Diese Berichterstattung kann entfallen, wenn die Landesregierung die Mittel für die Überschreitung oder die nicht veranschlagte Ausgabe durch Ersparnisse bei einer anderen Voranschlagspost des gleichen Gebarungszweiges oder durch Mehreinnahmen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dieser Ausgabe stehen, hereingebracht hat.

In diesem Sinne wird nunmehr berichtet, dass in der Zeit vom 14.12.2009 bis 21.12.2009 dringende und im offensichtlichen Interesse des Landes gelegene über- und außerplanmäßige Ausgaben gegenüber dem Landesvoranschlag 2009 beschlossen wurden:
Ordentlicher Haushalt ..........................................  € 17.752.907,68
außerordentlicher Haushalt ..................................  €   6.679.197,01
insgesamt somit (Übersicht 2009) ........................  € 24.432.104,69


Dieser Mehraufwand wurde wie folgt bedeckt:
Ordentlicher Haushalt:
Bindung von Ausgabenersparungen                         € 17.279.641,86
Mehreinnahmen                                                      €      473.265,82
                                                                               € 17.752.907,68

Außerordentlicher Haushalt:
Bindung von Ausgabenersparungen                         €   6.679.197,01


Weiters wurden in diesem Zeitraum überplanmäßige Ausgaben gegenüber dem Landesvoranschlag 2010 beschlossen:
Ordentlicher Haushalt ............................................ €      400.000,00
außerordentlicher Haushalt ...................................  €   1.134.440,00
insgesamt somit (Übersicht 2010) .........................  €   1.534.440,00

Dieser Mehraufwand wurde wie folgt bedeckt:

Ordentlicher Haushalt:
Bindung von Ausgabenersparungen                           €      400.000,00

Außerordentlicher Haushalt:
Mehreinnahmen                                                         €   1.134.440,00


Die dem Antrag beigeschlossenen Aufstellungen geben einen genauen Überblick über diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben und deren Bedeckung. Die betreffenden Regierungssitzungsanträge der zuständigen Abteilungen liegen ebenfalls in Kopie bei.
Beschlüsse über spezielle Angelegenheiten, die im vorliegenden Berichtszeitraum seitens der Steiermärkischen Landesregierung gefasst und dem Landtag Steiermark gesondert vorgelegt wurden, sind im gegenständlichen Bericht nicht berücksichtigt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Jänner 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der 11. Bericht für das Rechnungsjahr 2009 und der 3. Bericht für das Rechnungsjahr 2010 der Steiermärkischen Landesregierung über die Bedeckung der in den beiliegenden Listen samt Kopien der zu Grunde liegenden Regierungssitzungsanträge der zuständigen Abteilungen angeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 2009 in der Gesamthöhe von € 24.432.104,69 und für das Rechnungsjahr 2010 in der Gesamthöhe von € 1.534.440,00 werden gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Bedeckung genehmigt.