LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3686/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.04.2010, 13:25:09


Landtagsabgeordnete(r): Christopher Drexler (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Barbara Riener (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Privatpflegeplätze - Ausbildungserfordernisse

Der § 17 Abs. 2 Z. 4 des Pflegeheimgesetzes wurde im Jahre 2008 dahingehend novelliert, dass Pflegeplatzbetreiberinnen/Pflegeplatzbetreiber zumindest die Ausbildung zur Fachsozialarbeiterin/zum Fachsozialarbeiter mit der Spezialisierung Altenbetreuung haben müssen. Diese Novelle wurde im Anschluss an die Art.-15a- Vereinbarung zu den Sozialbetreuungsberufen und der Novelle des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes durchgeführt. In den Übergangsbestimmungen (§ 22) wird festgehalten, dass Betreiberinnen/Betreiber bestehender Pflegeplätze bis längstens 31. Dezember 2012 die oben genannte Ausbildung nachweisen müssen.

Eine Notwendigkeit für diese nunmehr zeitintensivere Ausbildung ist aber weder aus der Art.-15a-Vereinbarung noch aus dem Sozialbetreuungsberufegesetz zwingend ableitbar. Darüber hinaus klagen Pflegeplatzbetreiberinnen/Pflegeplatzbetreiber nunmehr, dass der zeitliche Aufwand für diese zusätzliche Ausbildung nicht mit ihrer Verantwortung als Pflegeplatzbetreiberin/Pflegeplatzbetreiber in Einklang zu bringen ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten beantragen daher eine Novelle des Pflegeheimgesetzes dahingehend, dass zukünftig die Ausbildung zur Heimhelferin/ zum Heimhelfer als Voraussetzung ausreichend ist, wenn durch eine begleitende Kontrolle die Qualität der Pflege sicher gestellt werden kann. Über die Ausbildung hinausgehende pflegerische Leistungen sind dann selbstredend von der Pflegeplatzbetreiberin/vom Pflegeplatzbetreiber zuzukaufen und dementsprechend zu dokumentieren.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag noch vor dem Sommer 2010 eine Novelle zum Pflegeheimgesetz mit dem Inhalt vorzulegen, dass zukünftig die Ausbildung zur Heimhelferin/zum Heimhelfer als Voraussetzung für den Betrieb von Pflegeplätzen ausreichend ist, wenn durch eine begleitende Kontrolle die Qualität der Pflege sicher gestellt werden kann.


Unterschrift(en):
Christopher Drexler (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Barbara Riener (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP)