LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 35

EZ/OZ 3314/9

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Der weiß-grüne Weg - Modellregion Gesundheitszentren/Integrierte Versorgung


zu:


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung am 01.06.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

In der Unterausschusssitzung am 5. März 2010 kamen die Fraktionen ÖVP, SPÖ und KPÖ überein, dass der Begriff "Gesundheitszentren" genauer definiert werden muss, was diese leisten sollen und dürfen, sowie für die mögliche Umsetzung die Überprüfung und Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen von Seiten des Bundes erfolgen müsste.

Im § 10a Abs. 2 Zi. 13 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) wurde vom Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, auch alternative Versorgungsformen "für unwirtschaftliche Krankenanstalten mit geringen Fallzahlen und unzureichender Versorgungswirksamkeit" zu entwickeln\; "dabei sollen auch neue Modelle (zB dislozierte Tageskliniken und Ambulanzen, Kurzzeitpflegestationen, Gesundheitszentren mit Informations-, Koordinations- und Schnittstellenfunktion) in die Überlegungen einbezogen werden."

Die "Gesundheitszentren", wie sie in der Steiermark bereits in der Gesundheitsplattform für die Regionen Mürzzuschlag und Bad Aussee beschlossen wurden, werden in einem ersten Schritt Informations- und Koordinationsfunktionen leisten. Durch diese Zentren sollten in weiterer Folge, je nach regionalem Bedarf, Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung durch Ressourcenmanagement und neue Organisationsformen möglich werden. Für diese beiden letztgenannten Entwicklungsschritte sind entsprechende Rahmenbedingungen - insbesondere rechtliche Anpassungen - vom Bund zu schaffen.

Langfristig soll damit erreicht werden:
  • Stärkung der ambulanten Versorgung (Hausarzt als erste Anlaufstelle)
  • Entlastung der Spitalsambulanzen
  • wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten
  • effizienter Einsatz der vorhandenen Mittel bei höchster qualitätsvoller Versorgung
  • bessere Leistungserfassung und -zuordnung für den ambulanten Bereich
  • keine neuen Einrichtungen, sondern Ergänzung zum bestehenden System
  • Verschränkung der Ressourcen des stationären Bereichs mit den Versorgungsstrukturen des extramuralen Sektors

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten
  1. den Begriff "Gesundheitszentren" und die Leistungen, welche ein Gesundheitszentrum erbringen darf bzw. soll, genau zu definieren sowie
  2. die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen und die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Umsetzung von Gesundheitszentren im Sinne von Ressourcenmanagement und neuen Organisationsformen (wie zB Ärzte GmbH) möglich wird.