LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3487/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 21.01.2010, 16:27:32


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Entfall der Jagdprüfung für SchülerInnen der HBLA für Forstwirtschaft

Die Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Bruck/Mur bemüht sich seit längerer Zeit darum, dass auch in der Steiermark die Jagdausbildung der Lehranstalt für die Erlangung der 1. Jagdkarte anerkannt wird - wie es in Wien, Niederösterreich, Burgenland und Kärnten schon der Fall ist.

Die Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur ist als einzige berufsbildende höhere Schule für ganz Österreich mit der Ausbildung der angehenden Försterinnen und Förster beauftragt. Schon seit jeher wurde im Rahmen der FörsterInnenausbildung auch das notwendige Wissen für die Ausübung des Jagdrechtes vermittelt.

Aufgrund einer im Jahr 2004 verordneten Lehrplanänderung wurde die Jagdausbildung auf die ersten drei Jahrgänge nach vorne verlegt. Deshalb wäre eine Änderung der Anerkennung in den Jagdgesetzen bezüglich des Erhalts der 1. Jagdkarte auch in der Steiermark sehr wünschenswert.
Im Rahmen der FörsterInnenausbildung wird auf dem Gebiet der Jagd jenes Wissen vermittelt, das die Schülerinnen und Schüler befähigt, die Jagd nach den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich auszuüben. Wie die Erfahrung zeigt, sind sehr viele Absolventinnen und Absolventen aufgrund der umfangreichen ökologischen und speziellen Ausbildung auf dem Gebiet der Jagd später in führenden jagdlichen Funktionen tätig.

Im neuen Lehrplan (BGBl. II Nr. 331/2004) wurde der Gegenstand Jagdwesen und Fischerei aufgewertet. Er wird nunmehr 6 Jahres-Wochenstunden (insgesamt rund 240 Stunden) statt bisher 5 Wochenstunden (200 Stunden) unterrichtet. Zusätzlich erwerben die SchülerInnen im Gegenstand Forstliches Praktikum Fertigkeiten für den Jagdbetrieb (Reviereinrichtungen, Grundausbildung im Schießen, etc.) und im Freigegenstand Jagdliches Schießen die erforderliche Schießfertigkeit und den sicheren Umgang mit den Waffen. Dabei wird darauf geachtet, dass die SchülerInnen bei den Prüfungen alle in Österreich gesetzlich geltenden Kriterien für die Jagdausübung erfüllen. Weitere für die Jagdausübung relevante Kenntnisse werden in den Gegenständen Angewandte Biologie und Waldökologie und Waldbau vermittelt. Somit ist die HBLA für Forstwirtschaft wohl jene Schule, in der - abgesehen von der BerufsjägerInnenausbildung - die umfangreichste Jagdausbildung in Österreich erfolgt.

Neben der Ausbildung an der Schule haben die SchülerInnen in den zur Ausbildung zählenden Pflichtpraktika nach dem 2. Jahrgang (4 Wochen) 3. Jahrgang (8 Wochen) und nach dem 4. Jahrgang (4 Wochen) die Möglichkeit, ihr jagdliches Wissen zu vertiefen und weitere praktische Erfahrungen zu sammeln. Seitens der Praktikumsbetriebe wurde immer wieder der Wunsch an die HBLA herangetragen, dass es von großem Vorteil wäre, wenn die SchülerInnen schon während dieser Praktikumswochen (nach dem 3. und 4. Jahrgang) im Besitz der Jagdkarte wären, um sie auch jagdlich einsetzen zu können. Dieser Wunsch der Betriebe und die damit verbundene Möglichkeit der Vertiefung der Kenntnisse der SchülerInnen waren u.a. Gründe, dass im neuen Lehrplan die jagdliche Ausbildung im ersten bis dritten Jahrgang angesiedelt wurde.

Die Anerkennung der Ausbildung auf dem Gebiet der Jagd für die Erlangung der
1. Jagdkarte nach dem 3. Jahrgang würde die HBLA für Forstwirtschaft verstärkt verpflichten, ihre SchülerInnen qualifiziert für jene Aufgaben vorzubereiten, die sie zur fachkundigen Ausübung der Jagd befähigen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zum Steiermärkischen Jagdgesetz 2004 im Landtag einzubringen, wonach Schülerinnen und Schüler der höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft nach positiver Absolvierung der Jagd-Ausbildung nach dem 3. Jahrgang (inklusive Freigegenstand Jagdliches Schießen) von der Ablegung der Jagdprüfung zur Erlangung der
1. Jagdkarte befreit werden.


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne)