LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3571/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.02.2010, 15:53:04


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Diversity Management in der KAGes

In Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind umfangreich Diskriminierungstatbestände aufgelistet. Wörtlich heißt es: "Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten."

Diversity Management stellt eine Strategie zur Förderung der Wahrnehmung, Anerkennung und Nutzung von Vielfalt (=Diversität) in Organisationen und Institutionen dar. Zum zentralen Anliegen von Diversity Management gehört, Diversität sichtbar und fruchtbar zu machen. Dabei werden individuelle und strukturelle Schemata der Wahrnehmung und Wertung reflektiert. Das heißt, dass persönliche, aber auch gesellschaftliche und institutionelle Vorstellungen und Erwartungen hinterfragt werden. Diversity Management zielt auf den Abbau von Diskriminierung und die Förderung von Gleichberechtigung.

Ziele von Diversity Management sind, eine produktive Gesamtatmosphäre im Unternehmen zu erreichen, soziale Diskriminierungen von Minderheiten zu verhindern und die Chancengleichheit zu verbessern. Dabei steht nicht die Minderheit selbst im Fokus, sondern die Gesamtheit der MitarbeiterInnen in ihren Unterschieden und Gemeinsamkeiten. Bei den im Diversity Management zu beachtenden Unterschieden handelt es sich um äußerlich wahrnehmbare Unterschiede, von denen die wichtigsten Geschlecht, Ethnie, Alter und Behinderung sind und um subjektive Unterschiede wie die sexuelle Orientierung, Religion und Lebensstil. Diversity Management ist mehr als nur die Umsetzung von Antidiskriminierungsvorschriften, es geht um ein Gesamtkonzept des Umgangs mit personaler Vielfalt in einem Unternehmen zum Nutzen aller Beteiligten. Diversity Management ist damit sehr viel mehr als eine Unternehmenskultur. Seit Ende der 1990er Jahre wird Diversity Management immer mehr zum Qualitätsmerkmal von Unternehmenskonzepten und wird bei öffentlichen Ausschreibungen (zum Beispiel im Rahmen des Europäischen Sozialfonds) als Merkmal in der Beschreibung der geplanten Aktivitäten vorausgesetzt.

Verschiedene internationale good-practise-Beispiele und Studien zeigen, dass die Investition in Diversity Management auch betriebs- und volkswirtschaftlich von Vorteil ist. Für das Personal bedeutet die Etablierung von Diversity-Management eine Erleichterung des Arbeitsalltages und führt damit auch zu einer Entspannung im Verhältnis zwischen Gesellschaftsmehrheiten und Minderheiten.

In der KAGes werden viele PatientInnen mit Migrationshintergrund behandelt, wobei in gewissen Stationen des LKH Graz (z.B. Geburten- und Frauenklinik) der Anteil besonders hoch ist. Daraus folgen Sprachschwierigkeiten und Kommunikationsprobleme, die aus der kulturellen und/oder religiösen Diversität von fast ausschließlich österreichischem Personal und der Minderheit von Migrantinnen herrühren.

In den letzten Jahren hat sich einiges am LKH Graz verbessert, doch eine wirkliche interkulturelle Öffnung wird nur dann möglich sein, wenn unter Miteinbeziehung von Selbstorganisationen und Vereinen, die MigrantInnen repräsentieren, der PatientInnen- und Pflegeombudschaft und der Bediensteten ein Diversity-Konzept mit einem Maßnahmenbündel für die gesamte Institution erarbeitet wird. Dazu zählt z.B.
  • die Einsetzung einer Diversity-Beauftragten,
  • die Einstellung von Personal mit Migrationshintergrund auf allen Ebenen,
  • die Zurverfügungstellung einer muttersprachlichen Sozial- und Gesundheitsassistenz für Migrantinnen, wie z.B. durch RAHMA des Vereins SOMM - Selbstorganisation von und für Migrantinnen und Musliminnen/Graz,
  • die Schulung und Fortbildung des Personals in den Bereichen interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung,
  • Bedarfserhebungen unter PatientInnen mit Migrationshintergrund,
 
Durch solche Maßnahmen kommt es zu einer interkulturellen Öffnung. MigrantInnen bekommen einen besseren Zugang zu Angeboten des Gesundheitssystems. Nachwievor bestehende Hürden wie Informationsdefizite, sprachliche Einseitigkeit, direkte und indirekte Diskriminierung, werden abgebaut. Das Personal erfährt eine Sensibilisierung für die Bedürfnisse von MigrantInnen in Behandlung und Pflege, dies führt zu einer allgemeinen Qualitätsverbesserung. Vorteile eines interkulturellen und mehrsprachigen Personals sollen erkannt und in Ausschreibungen als ausdrücklich erwünscht angeführt werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der KAGes und unter Einbeziehung von MigrantInnenorganisationen und der PatientInnen- und Pflegeombudschaft ein Konzept für Diversity Management zu erarbeiten und umzusetzen.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne)