EZ/OZ: 3498/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 25.01.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A14-A1.70-319/2010-3 (A14-10-1/2010-91)
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 1564, Einl.Zahl 2564/12, betreffend Novellierung des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes
Der Landtag Steiermark hat am 09.06.2009 folgenden Beschluss gefasst:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass:
1. dem Landtag Steiermark eine Novelle des Steiermärkischen Wirtschafts-förderungsgesetzes vorgelegt wird, in der verankert ist, dass künftig Förderungen des Landes nur solchen Unternehmen gewährt werden, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sicherstellen\;
2. in allen von der Steirischen Wirtschaftsförderungs-GmbH finanzierten Projekten für Jugendliche bzw. Lehrlinge Maßnahmen ergriffen werden, um eine ausgewogene Teilnahme von Frauen und Männern zu erreichen\;
3. durch eine Konkretisierung der Wirtschaftsförderrichtlinien entsprechende Anreize für steirische Unternehmen geschaffen werden, dass diese ihren MitarbeiterInnen ein sozial gerechteres und gesünderes Arbeitsumfeld bieten können.
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:
Hierzu darf seitens der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation - nachfolgende Stellungnahme abgegeben werden:
ad 1) Förderungen nur für solche Unternehmen, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sicherstellen
Grundsätzlich bekennt sich das Wirtschaftsressort dazu, dass die Gleichstellung bzw. Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Unternehmen ein unerlässliches Erfordernis darstellt, um die Zukunft des steirischen Wirtschafts- und Innovationsstandortes nachhaltig positiv zu beeinflussen. Wie der zweite Teilbericht des "Ersten Steirischen Frauenberichtes" vom März 2009 aufzeigt, existiert derzeit noch immer eine relativ klare Differenzierung zwischen "Männer-" und "Frauenberufen"\; diese Aufteilung - so der Bericht - ist keineswegs naturgegeben, sondern wird von der Gesellschaft gemacht. Daher kann aus Sicht des Wirtschaftsressorts die Gleichbehandlung nicht zentralstaatlich reguliert und somit "von oben" angeordnet werden, sondern ist im Rahmen eines zukunftsorientierten, gesellschaftspolitischen Prozesses zu sehen, zu dem sich die steirische Politik nachdrücklich bekennt, der aber unter Einbindung bzw. Mitwirkung sämtlicher Bevölkerungsschichten stattfinden muss.
Eine Novellierung des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes in dieser Richtung stellt angesichts der noch nicht überwundenen Wirtschaftskrise und der prognostizierten Zunahme der Arbeitslosenzahlen für 2010 derzeit kein probates Mittel dar, um positive Impulse für die steirischen Unternehmen auszulösen. Vielmehr müssen von der steirischen Wirtschaftspolitik Anstrengungen unternommen werden, dass Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten bereit sind, zukunftsorientierte Investitionsmaßnahmen zu setzen, um Beschäftigung zu sichern beziehungsweise - im günstigsten Falle - zu schaffen.
Seitens der Abteilung 14 wurden zur angesprochenen Thematik selbstverständlich auch die Sozialpartner bzw. die Vertreter jener Institutionen, die im Wirtschaftsförderungsbeirat vertreten sind, zur Stellungnahme eingeladen.
Sowohl die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark als auch die Steiermärkische Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft begrüßen in ihren Schreiben vom 10.09.2009 bzw. 25.09.2009 die angesprochenen Konkretisierungen des Stmk. Wirtschaftsförderungsgesetzes.
Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass im § 1 Z. 6 des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes (StWFG) als "Zweck des Gesetzes" explizit die Verminderung geschlechtsspezifischer Ungleichgewichte geregelt ist. Die im Wirtschaftsförderungsbeirat u.a. vorgesehenen Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte und der Steiermärkischen Kammer für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft haben daher die Möglichkeit, Bedenken gegen jene Förderungswerber geltend zu machen, die in der Vergangenheit gegen die gesetzlich verankerten Bestimmungen der Gleichbehandlung verstoßen haben bzw. bezüglich der beantragten Förderung allenfalls keine positive Begutachtung abzugeben.
Seitens der Interessensvertretungen Industriellenvereinigung Steiermark, Wirtschaftskammer Steiermark und Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark wird die Auffassung vertreten, dass im Wirtschaftsförderungsgesetz und in den Richtlinien für die Steirische Wirtschaftsförderung auf das Thema der Gleichbehandlung ausreichend Bezug genommen wird. Der Hauptzweck des Gesetzes (§ 1) sollte nach wie vor in der Anhebung der Wirtschaftskraft der steirischen Wirtschaft durch die Sicherung und Verbesserung der Infrastruktur und der Beschäftigungslage sowie die Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und technologischer Gesichtspunkte bestehen bleiben.
Wie die Industriellenvereinigung in ihrer Stellungnahme vom 19.08.2009 betont, gilt es insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen mehr denn je die Grundlagen für Erfolg oder Misserfolg zukünftiger Entwicklungen gelegt werden, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den uneingeschränkten Fokus von Wirtschaftsförderungsmaß-nahmen zu rücken. Wirtschaftsförderung solle nur insofern als ein Instrument der Sozialpolitik betrachtet werden, als dass geförderte Investitionsprojekte wesentliche Impulse für den steirischen Arbeitsmarkt geben können. Dabei ist festzustellen, dass entsprechende Beschäftigungsauflagen ohnehin jeweils in die entsprechenden Förderungsvereinbarungen von der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH aufgenommen werden.
Laut Wirtschaftskammer Steiermark vom 27.08.2009 geht die alleinige Abstellung von Wirtschaftsförderungen auf den Abbau geschlechterspezifischer Ungleichgewichte, wie im Antrag gefordert, an der Ursprungsintention des Gesetzes und des Förderungswesens vorbei. Im Mittelpunkt von Wirtschaftsförderungen stehe gegenwärtig das "Objekt" im Sinne von Investitionen in Sachanlagen, Know-how etc. und nicht das "Subjekt". Dies unterscheide Wirtschaftsförderungen beispielsweise von Arbeitsmarktförderungsmaßnahmen oder allgemeinen Sozialförderungen.
Die für die operativen Wirtschaftsförderungsangelegenheiten zuständige Steirische WirtschaftsförderungsgmbH (SFG) macht in ihrem Schreiben vom 09.11.2009 (eingelangt in der A14 am 25.11.2009) darauf aufmerksam, dass eine derartige Forderung nur schwer administrierbar wäre. Zudem würden dadurch eine Fülle von Regelungen in das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz hineinreklamiert, die einer effektiven und effizienten Umsetzung von wirtschaftsrelevanten Unterstützungsmaßnahmen nicht zuträglich wären. Grundsätzlich ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und somit die Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes in den steirischen Unternehmen auch der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH ein Anliegen\; entsprechende Regelungen und Gesetze sollten jedoch auf anderen Ebenen und allgemeiner - nicht nur auf Förderungen bezogen - geschaffen werden. Die Vorenthaltung von Förderungen als Sanktion wird als überzogen angesehen - sofern eine Ungleichbehandlung nachweisbar ist - und würde viele Unternehmen, für die gerade in der derzeitigen Wirtschaftslage eine Unterstützung durch Förderungsmittel essenziell ist, in Schwierigkeiten bringen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen branchenspezifischen Anforderungen bzw. Beschaffenheit des Arbeitsmarktes wird die Messbarkeit der Gleichstellung von Frauen und Männern anhand einer vereinheitlichten Regelung bezweifelt. Für die Beurteilung der Gleichbehandlung gibt es nur bedingt objektivierbare Kriterien, die eine einzelfallbezogene "Durchleuchtung" jedes Unternehmens, das um eine Förderung ansucht, erforderlich machen würde.
Eine eingehende Überprüfung der getroffenen Maßnahmen könnte im Zuge der Förderungsvergabe nicht ohne unverhältnismäßig großen Aufwand und damit verbundenen Verzögerungen durchgeführt werden. Nach Ansicht der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH würde dies vielmehr einer effizienten, raschen und zielführenden Förderungsabwicklung entgegenstehen.
Überlegenswert wäre im Zusammenhang mit der Sicherstellung bzw. Förderung der Gleichbehandlung allerdings die Einführung eines Bonussystems bei den einzelnen Förderungsinstrumenten der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH, durch welches besondere Maßnahmen in Richtung Gleichbehandlung honoriert werden könnten. Hier müsste allerdings geklärt werden, aus welchen Budgettöpfen derartige Boni zu finanzieren wären.
Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, dass die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ein generelles gesellschaftspolitisches Anliegen darstellt, das vom Wirtschaftsressort ausdrücklich unterstützt wird. Eine Novellierung des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes (StWFG) in dieser Richtung ist unter dem Aspekt der wesentlich erschwerten Administrierbarkeit in der Förderungsvergabe und effektiven Nachweisbarkeit von Ungleichbehandlungen sowie angesichts der noch nicht überwundenen Wirtschaftskrise und der zu erwartenden höheren Arbeitslosigkeit derzeit kein geeignetes Mittel, um Unternehmen in ihren Investitionsabsichten zu unterstützen und wird daher kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.
ad 2) Ausgewogene Teilnahme von Frauen und Männern bei von der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH geförderten Projekten im Bereich von Jugendlichen bzw. Lehrlingen
Hierzu lässt sich feststellen, dass die Steirische WirtschaftsförderungsgmbH den Grundsatz einer ausgewogenen Teilnahme von Frauen und Männern sowohl im Förderungs- als auch im Veranstaltungsbereich beachtet und verfolgt.
So werden beispielsweise im Rahmen des Förderungsprogramms "Triality" Ausbildungsprojekte - insbesondere im technischen Bereich - gefördert, die sich zwar gleichermaßen an weibliche und männliche Jugendliche richten, aber die Intention verfolgen, die Unternehmen grundsätzlich für das Thema von weiblichen Lehrlingen in atypischen Lehrberufen zu sensibilisieren. An "Triality" haben sich bisher 280 Firmen mit insgesamt 826 Lehrlingen beteiligt\; der Anteil der weiblichen Lehrlinge belief sich dabei auf nur 40 Personen. Dies kann als ein Indiz dafür gewertet werden, dass das gesellschaftliche Bewusstsein, dass auch Frauen für technischen Berufe geeignet sind und in diesen durchaus erfolgreich sein können, noch wenig ausgeprägt ist.
ad 3) Konkretisierung der Wirtschaftsförderrichtlinien in Richtung sozial gerechteres und gesünderes Arbeitsumfeld
Die auf dem Stmk. Wirtschaftsförderungsgesetz basierende "Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung" verfolgt als primäre Zielsetzungen die Stärkung der steirischen Wirtschaft und die Erhöhung der Standortattraktivität. Projekte im Rahmen dieser Richtlinie können nur dann gefördert werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie beispielsweise die bereits angesprochene Erhöhung der Wirtschaftskraft und Beschäftigungslage der Steiermark, Förderung der Innovationskraft, neue Technologien und Wissen in der Steiermark implementieren, ökologische Bedingungen verbessern, betriebliche und intra- bzw. interregionale Kooperationen stärken etc.
Wie die Steirische WirtschaftsförderungsgmbH aufmerksam macht, wäre auch hier - wie im Bereich der Gleichbehandlung - eine Konkretisierung des Begriffes "sozial gerechteres und gesünderes Arbeitsumfeld" sowie eine Definition genauer Kriterien und Messgrößen erforderlich. Erst auf Basis exakter Definitionen bzw. Festlegung der Zielsetzungen könnten Überlegungen in Richtung einer Verankerung von Förderungsmaßnahmen (Bonussystem) angestellt werden. Ungeklärt wäre auch hier die finanzielle Zusatzbelastung durch Gewährung weiterer Boni.
Abschließend ist festzustellen, dass der Themenkomplex "sozial gerechteres und gesünderes Arbeitsumfeld" ohnehin in diversen Bundesgesetzen, wie insbesondere im Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), Arbeitsruhegesetz, Arbeitszeitgesetz, Nachtschwerarbeitsgesetz etc., geregelt ist. Die darin enthaltenen Bestimmungen sind von den Unternehmern und Unternehmerinnen einzuhalten, jede darüber hinaus gehende Regelung kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Zusammenfassend ist zu den im Landtagsbeschluss Nr. 1564 vom 09.06.2009 erhobenen Forderungen festzustellen, dass die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ein gesellschaftspolitisches Anliegen darstellt, das für einen prosperierenden Wirtschafts- und Innovationsstandort unerlässlich ist und nur unter Mitwirkung sämtlicher Bevölkerungsschichten stattfinden kann. Im Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetz ist ausdrücklich die Verminderung geschlechtsspezifischer Ungleichgewichte vorgesehen und eine ausgewogene Teilnahme von Jugendlichen beiderlei Geschlechts wird in den von der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH finanzierten Projekten ohnehin angestrebt. Hinsichtlich eines sozial gerechteren Umfelds kann mangels einer ausführlichen Definition kein Beitrag geleistet werden. Darüber hinaus ist das Thema des gesünderen Arbeitsumfeldes durch bereits existierende gesetzliche Regelungen (z. B. Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) besetzt. Gleichzeitig wird aber betont, dass seitens des Wirtschaftsressorts den Intentionen des Landtagsbeschlusses Nr. 1564 soweit als möglich nachgekommen wird, wenngleich eine Novellierung des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes aus den vorhin erwähnten Gründen nicht zweckentsprechend erscheint und daher kein diesbezüglicher Handlungsbedarf gesehen wird.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Jänner 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1564, Einl.Zahl 2564/12, des Landtages Steiermark vom 9. Juni 2009 betreffend die Novellierung des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes wird zur Kenntnis genommen.