TOP N10
Der Unterausschuss Mindestsicherung hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2010 mehrheitlich die Genehmigung der Art. 15a B-VG Vereinbarung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung beschlossen. Landeshauptmann Mag. Franz Voves hat die gegenständliche Vereinbarung am 30. April 2010 vorbehaltlich der Genehmigung des Abschlusses durch den Landtag Steiermark unterzeichnet. Der Abschluss der beiliegenden Vereinbarung soll nunmehr genehmigt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag Steiermark genehmigt den Abschluss der beiliegenden Art. 15a B-VG Vereinbarung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung.