LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3876/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 28.06.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18E-A1.70-253/2010-9; FA18E-83-50/2009-17
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Steiermärkische Landesbahnen (STLB)\; Güterterminal Graz Süd/Werndorf – Neuregelung der Zusammenarbeit mit der Cargo Center Graz BetriebsgmbH & Co KG (CCG)

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17.07.2000, GZ: LBD 2b 18-3/00-26, wurde der Dienstleistungsvertrag zwischen der damaligen Terminal Betrieb der Cargo Center Graz Betriebsgesellschaft mbH und Co KG als Dienstgeber und den Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) als Dienstleister genehmigt. Dieser Vertrag vom 07.06.2001 bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Betreibern des Terminals und den STLB.

Der Vertrag wurde zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, als sich der Terminal gerade in der Planungs- bzw. in der Bauphase befand. Im Zuge des Konzessionsverfahrens stellte sich heraus, dass die Terminalbetrieb der Cargo Center Graz BetriebsgesmbH &\; Co KG nicht die angestrebte eisenbahnrechtliche Konzession erlangen konnte, sondern nur die Muttergesellschaft, die Cargo Center Graz BetriebsgesmbH &\; Co KG. Aus diesem Grunde hat die CCG diesen mit der Tochtergesellschaft abgeschlossenen Vertrag übernommen. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vom 02.06.2003, GZ: 821573/9-II/Sch/03, wurde der CCG die eisenbahnrechtliche Konzession als Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie als Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Güterverkehr (integrierte Eisenbahnkonzession) schließlich erteilt, wobei ein Großteil den STLB zur Betriebsführung mit Betriebsführungsvertrag vom 07.06.2001, der integrierender Bestandteil des Konzessionsbescheides ist, überlassen wurde.

Der derzeitige Dienstleistungsvertrag wurde ursprünglich auf fünf Jahre abgeschlossen, beginnend mit der Eröffnung des Terminals am 01.07.2003, und im Jahr 2007 um weitere 5 Jahre verlängert (genehmigt mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10.12.2007, GZ: FA18E-83-45/2001-135). Er endet somit am 30.06.2013.

Die STLB besorgen am Terminal die gesamte Verkehrssteuerung, den Verschubbetrieb, den Containerumschlag mittels Portalkran und die Erhaltung der Eisenbahninfrastruktur. Teilweise wird auch die kommerzielle Abwicklung vorgenommen. Die Bestellung sämtlicher Leistungen erfolgt über die CCG bzw. deren Tochtergesellschaft Terminal Graz Süd GmbH &\; Co KG (TGS). Die Abgeltung der Leistungen erfolgt auf Stundensatzbasis.

Die CCG selbst besorgt das Gesamtmanagement der Lagerhallen und Lagerplätze. Außerdem wird über die TGS das gesamte Management und die Akquisition des kombinierten Ladungsverkehrs (Containerumschlag samt Lagerung und Reparatur, udgl) durchgeführt.

Die Tätigkeiten im Güterterminal Graz Süd/Werndorf sind seit Eröffnung kontinuierlich angestiegen. Die STLB selbst haben mit einem Team von 13 Mitarbeitern begonnen, derzeit sind 40 Mitarbeiter an diesem Standort beschäftigt. Seit Mai 2005 besteht ein 24-Stundenbetrieb (außer an Wochenenden). Nach rund vierjähriger intensiver Aufbau-, Wachstums- und Konsolidierungsphase ist die Auslastung des Terminals seit dem Jahr 2008 aufgrund der Wirtschaftskrise zurückgegangen. Weiters beendete die FR-Logistik (49% Spedition Frikus, 51% ÖBB Rail Cargo Austria) mit 31.12.2009 ihre Beteiligung an der TGS.

Die CCG und deren Tochterunternehmen TGS sind im Frühjahr 2009 an die STLB herangetreten, die bisherige Zusammenarbeit dahingehend abzuändern, dass die STLB die überlassenen Eisenbahnanlagen des Terminals autonom auf eigene Rechnung und Gefahr führen.
Dafür ist eine neue Kommerzielle Vereinbarung zum Betriebsführungsvertrag vom 07.06.2001 über die Durchführung der oben angeführten Eisenbahnverkehrsleistungen mit der CCG erforderlich, die den bisherigen Dienstleistungsvertrag ersetzt.
Die CCG überträgt darin die gesamten eisenbahntechnischen und betrieblichen Aktivitäten des Terminals den STLB. Die Kommerzielle Vereinbarung ergänzt den Betriebsführungsvertrag im Detail und regelt insbesondere alle kaufmännischen Belange der STLB als künftiger Terminalbetreiber der gesamten überlassenen Eisenbahnanlagen. Die CCG ist darin alleiniger Vertragspartner der STLB, da die TGS im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge ("Anwachsung" gemäß § 142 UGB) mit der CCG bis spätestens 31.12.2010 verschmolzen wird.

Aufgrund der neuen Vereinbarung kommt zu den bisherigen Aufgaben der STLB auch die Kundenbetreuung, Akquisition und Abrechnung mit den Kunden.
Anstelle der bisherigen Abgeltung auf Stundensatzbasis verfügen die STLB hinkünftig über die Erlöse aus Infrastrukturnutzungsentgelten (abhängig von der Anzahl der ein- und ausgehenden Güterwagen), Containerumschlägen mittels der beiden Portalkräne (abhängig von der Anzahl der Hübe), Verschubtätigkeit und Infrastrukturförderung. Neben den bisherigen Ausgaben für Personal und Lokomotiven ist daraus auch ein Entgelt für die Anlagennutzung an die CCG zu leisten sowie die Kosten für Anlagenerhaltung, Kundenbetreuung und Energie zu bestreiten.

Die Kalkulation des Geschäftsmodells basiert auf dem niedrigen Auslastungsniveau der vergangenen beiden Jahre und geht von einer jährlichen Steigerung der Hübe von ca. 4% aus. Daraus errechnet sich ein steigendes Grundentgelt an die CCG (Basis 2010: € 687.731,--).
Bei Überschreitung der der Berechnung für das Grundentgelt zugrunde gelegten Achsen und Hübe ist darüber hinaus eine Zusatzvergütung an die CCG zu leisten.

Zum bisherigen Betriebsrisiko und dem indirekten wirtschaftlichen Risiko, das sich aus der Abhängigkeit von der Bestellung von Leistungsstunden durch die CCG/TGS ergibt, kommt nunmehr das wirtschaftliche Risiko der Abdeckung des jährlichen Grundentgelts. Um dem Rechnung zu tragen wurde das Geschäftsmodell von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO Rabel &\; Enzinger GmbH überprüft und wurden die Annahmen für plausibel und nachvollziehbar gehalten. Die Kommerzielle Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern STLB und CCG wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Griss &\; Partner überprüft und für in Ordnung befunden. Weiters ist in der Kommerziellen Vereinbarung eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für die STLB unter Einhaltung einer zweijährigen Kündigungsfrist festgelegt, wenn die geplanten Mengen (Achsen und Hübe), die der Berechnung für das Grundentgelt zugrunde gelegt wurden, in zwei aufeinander folgenden Jahren um 20% unterschritten werden.

Für den Fall, dass die Geschäftsentwicklung die Inanspruchnahme dieser außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit notwendig machen sollte, wurde eine Risikoanalyse erstellt, die zum Schluss kommt, dass das Risiko auf eine überschaubare Größe reduziert werden kann, und voraussichtlich ein Ausstieg der STLB ohne Verluste möglich ist.

Aus der Sicht der STLB ist zu berücksichtigen, dass der derzeitige Dienstleistungsvertrag bis 2013 befristet ist\; die neue Kommerzielle Vereinbarung sieht eine langfristige Tätigkeit bis 2034 vor.

Neben der außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit der STLB sieht die Kommerzielle Vereinbarung auch noch andere vorzeitige Vertragsauflösungsgründe vor, wie zum Beispiel Vertragsauflösung im Falle der Insolvenz einer der beiden Partner oder Vertragsauflösung, wenn das Land Steiermark nicht mehr beherrschender Eigentümer der STLB (50,1 %) in welcher Rechtsform auch immer, ist.

Eine unabdingbare Voraussetzung für den Abschluss der Kommerziellen Vereinbarung durch die STLB war auch die zweckentsprechende Verwendung des partiarischen Darlehens des Landes Steiermark an die CCG aus dem Jahr 2002. Aufgrund des Einstiegs der STLB ist eine Adaptierung dieser Darlehensvereinbarung von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei BDO Rabel &\; Enzinger GmbH empfohlen worden. Diese Adaptierung soll bis 31.12.2010 erfolgen. Sollte die CCG diese Adaptierung auf Basis eines ihr bekannten Vorschlages der genannten Wirtschaftsprüfungskanzlei nicht zustimmen, stellt dies gleichfalls eine auflösende Bedingung dar.

Am Ende der Laufzeit besteht eine Kaufoption, die die STLB berechtigt, die überlassenen Eisenbahn- und Absatzanlagen zu den selben Bedingungen zu erwerben, die die CCG mit dem Eigentümer der Anlagen, der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG), die sich zu 100% im Eigentum der Republik Österreich befindet, vereinbart hat.

Die STLB können den Betrieb ohne Investitionsbedarf übernehmen und haben die Chance, neues Know How aufzubauen und Überschüsse bzw. Deckungsbeiträge für die Zentralregie zu erwirtschaften. Die neue Vereinbarung sichert die bisherigen Arbeitsplätze am Terminal langfristig und bedeutet aufgrund der neuen Aufgaben, insbesondere des direkten Kundenkontakts, eine Chance zur Unternehmensweiterentwicklung.
Seitens der CCG wird die Vereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung der Güterterminal Werndorf Projektgesellschaft mbH (GWP), einer 100%-Tochter der SCHIG, als Bestandgeber der CCG und Vertreter der SCHIG als Eigentümerin der Anlagen abgeschlossen. Die Zustimmung zum Vertragswerk wurde seitens der GWP bzw. SCHIG bereits in Aussicht gestellt.

Zu bemerken ist, dass die STLB den Terminalbetrieb bis auf das Rumpfgeschäftsjahr 2003 kostendeckend geführt haben.

Die Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben aus der Durchführung der Aktivitäten am Güterterminal Graz/Süd Werndorf erfolgt wie bisher in den jeweiligen Wirtschaftsplänen 87800 der Steiermärkischen Landesbahnen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Neuregelung der Zusammenarbeit der Steiermärkischen Landesbahnen mit der Cargo Center Graz BetriebsgmbH &\; Co KG (CCG) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Die Direktion der Steiermärkischen Landesbahnen wird ermächtigt, mit der CCG die erforderliche Kommerzielle Vereinbarung zur eigenverantwortlichen Führung des Eisenbahnbetriebs am Güterterminals Graz Süd/Werndorf im Zeitraum 1.7.2010 bis zum 30.09.2034 abzuschließen.

3. Die Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben aus der Durchführung dieser Aktivitäten erfolgt im Wirtschaftsplan 87800 der Steiermärkischen Landesbahnen der jeweiligen Jahre."