LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3877/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 29.06.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A20-A1.70-32732/2010-1; A20-11-1/2007-110
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Tabelle), Beilagen)

Betreff:
Projekt "Digitalfunk BOS Austria"\; Abschluss von Vereinbarungen mit dem BM.I und der Fa. Tetron

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2009 wurde die A20 - Katastrophenschutz und Landesverteidigung von der Steiermärkischen Landesregierung beauftragt, umgehend Vertragsverhandlungen mit der Fa. Tetron und dem Bundesministerium für Inneres mit dem Ziel aufzunehmen, der Steiermärkischen Landesregierung einen Vertrag mit der Fa. Tetron im Sinne des seinerzeitigen Projektberichtes und eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Inneres, betreffend die Übertragung des Investitionszuschusses des Bundes in der Höhe von Euro 7,3 Mio., zur Beschlussfassung vorzulegen. Weiters wurde beschlossen den Bericht als Regierungsvorlage in den Landtag Steiermark einzubringen.

Der Landtag Steiermark hat in der 58. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode  vom 19. Januar 2010 mit Landtagsbeschluss Nr. 1818 den Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Realisierung des Projektes "Digitalfunk BOS Austria" zur Kenntnis genommen.

In dieser Sitzung hat der Landtag Steiermark den geänderten Finanzplan zur Umsetzung des Projektes wie folgt genehmigt:

"Von den für den Standortausbau aus den Haushaltsjahren 2007 und 2008 je € 5,5 Mio bereit gestellten Mittel sind unter Abzug der Förderung der Landesleitstelle des ÖRK in der Höhe von 1,0 Mio, der Förderung der Planungskosten für die Landesleitzentrale des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark und bereits angefallener bzw. noch anfallender Systemkosten im Rahmen der Standortakquise € 4.348.056,89 aus dem Haushaltsjahr 2008 und € 5.438.646,48 aus dem Haushaltsjahr 2007 noch verfügbar.

Von diesen Mitteln in der Höhe von insgesamt € 9.786.703,37 könnten maximal € 5,4 Mio für die technische Ausstattung der Landesleitzentrale des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark und € 350.000.- für die Realisierung des Projektes "Integrierter Datenverbund" als Ersatz für die ursprünglich im Gesamtprojekt geplante integrierte Landesleitzentrale des Landes in Abzug gebracht werden. Damit verbleiben Mittel in der Höhe von € 4.036.703,37.

In den Haushaltsjahren 2008 und 2009 sind bei den VST 1/170018-6000 - Energiebezüge € 270.000.-, VST 1/170018-6191 - Instandhaltung des Digitalfunk BOS-Austria € 266.000.- und VST 1/170018-7020 - Miet- und Pachtzinse
€ 135.000.- in Gebühr gestellt worden bzw. veranschlagt. Damit könnten diese   Mittel in der Höhe von € 1.342.000.- zusätzlich im Rahmen einer Umwidmung für die Standorterrichtung verwendet werden. Unter Einrechnung dieser bereits erfolgten Umwidmung könnten aus dem Landeshaushalt € 5.378.703,37 für die Standorterrichtung zur Verfügung gestellt werden.

Mit dem von Frau Bundesminister Dr. Maria Fekter zugesagten pauschalierten Investitionszuschuss in der Höhe von € 7,3 Mio könnten für den Ausbaubeginn im Jahr 2010, unter Verwendung der Mittel aus der Umwidmung, insgesamt € 12.678.703,37 bereit gestellt werden. Mit diesem Mitteln wäre das geplante Bauvorhaben des Jahres 2010 finanziert, ohne dass eine budgetäre Belastung im Haushaltsjahr 2010 erfolgt.
 
Zur Bedeckung der Betriebskosten für das Jahr 2010 wird mit den budgetierten Mitteln jedenfalls das Auslangen gefunden. Für die Folgejahre muss mit Betriebskosten in der Höhe von € 8.223,- (worst case) pro Standort gerechnet werden.  Dies bedeutet aus derzeitiger Sicht nach Erreichung des Gesamtausbaues ab dem Jahr 2015 eine jährliche Belastung von rund € 2,9 Mio.

Durch die geplante Fertigstellung des Standortausbaues im Jahr 2014 müssten unter Berücksichtigung der umgewidmeten Mittel in den Haushaltsjahren 2011 bis 2014 Landesmittel in der Gesamthöhe von rund € 22,3 Mio für die
Standorterrichtung (ohne Valorisierung), d.s. jährlich €  5,6  Mio aufgebracht werden.

Gegenüber der vom Landtag am 13. 2. 2007 im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse beschlossenen Standortkosten von insgesamt 11,0 Mio und den jährlichen Betriebskosten von 673.000,- bedeutet dies eine Verteuerung in Hinblick auf die Standortkosten von € 24,0 Mio und in Hinblick auf die jährlichen Betriebskosten von rund € 2,2 Mio.

Aus Einsparungsgründen wird daher vorerst von der Realisierung der vom Landtag ebenfalls im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse beschlossenen weiteren Projektbestandteile Abstand genommen. Das sind Planungs- und Systemkosten (€ 3,5 Mio), Migrationskosten (€ 2,75 Mio), Endgeräte (€ 1,0 Mio) und Warnung- und Alarmierung (€ 7,2 Mio) im Investitionsausmaß in der Höhe von € 14,45 Mio."


Übersicht:

(siehe angeschlossene Tabelle)


In Umsetzung des Auftrages wurde mit der Fa. Tetron vereinbart, dass diese der A20 einen entsprechenden Vertragsentwurf umgehend übermittelt. Ein erster derartiger Entwurf wurde am 24. Februar 2010 schriftlich von der Fa. Tetron an die A20 gesandt. Dieser Vertragsentwurf wurde nach mehreren Abstimmungsgesprächen, bei denen umfangreiche Detailfragen abgeklärt wurden,  soweit aufbereitet, dass im Rahmen von zwei großen Verhandlungsrunden am 11. Juni 2010 und am 18. Juni 2010 die finale Endversion fertig gestellt werden konnte.
Bei allen diesen wichtigen Verhandlungsrunden waren Vertreter folgender Institutionen eingebunden:

· Fa. Tetron, Geschäftsführung
· BM.I (Sektion I/3-Budget und Controlling, Sektion IV/8-KIT-Infrastruktur und Betrieb)
· Landespolizeikommando Steiermark
· Land Steiermark, FA1F-Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
· Land Steiermark, A20 - Katastrophenschutz und Landesverteidigung

Zusätzlich wurde Kontakt, zur Sicherstellung der Kontrolle, mit dem Landesrechnungshof aufgenommen.

Gleichzeitig hat die A20 auftragsgemäß Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Inneres betreffend die Übertragung des vom Bund zugesagten Investitionszuschusses in der Höhe von Euro 7,3 Mio. aufgenommen.

Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand das Bemühen, die operativen Ablaufmechanismen genau festzulegen. So werden die Betriebskosten im Rahmen einer Kostenverfolgung sowie einer begleitenden Beurteilung von Folgekosten  permanent geprüft, sodass das Land die Möglichkeit hat, diese Kosten grundsätzlich zu minimieren. Mit der Sicherstellung eines Vetorechtes des Landes vor der Errichtung von besonders kostenintensiven Standorten wird es vermieden, dass im Umweg über die Betriebskosten eine Verteuerung des Projektes eintritt.

Zwei Themenkomplexe konnten nicht in die gegenständliche Vereinbarung zwischen dem Land Steiermark und der Fa. Tetron integriert werden:

1. Funkversorgung von Tunnelanlagen die bereits mit analoger Funktechnik ausgestattet sind: Tunnelfunkanlagen sind nicht Gegenstand der Vereinbarung die am 02. August 2005 zwischen dem Land Steiermark und der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, abgeschlossen wurde. Da für die Funkausstattung in Tunnelanlagen der Tunnelbetreiber gemäß diverser Richtlinien (z.B. die RVS für Straßentunnel) zuständig ist, steht das BM.I bereits in Verhandlungen mit der ASFINAG, mit dem Ziel diese österreichweit als Partner für den Digitalfunk zu gewinnen.

2. Im BOS-Hauptvertrages zwischen dem BM.I und der Fa. Tetron ist die Haftung für eventuelle Schadensfälle der Höhe nach mit Euro 10,0 Mio. je Schadensfall begrenzt. Darüberhinaus ist die Haftung der Fa. Tetron insgesamt auf einen Maximalbetrag in Höhe von Euro 100,0 Mio. begrenzt. Diese Haftungsobergrenzen gelten für das gesamte BOS-Projekt, sodass das Land Steiermark mit seiner Teilnahme am BOS-Projekt in diesen Haftungsrahmen mit eintritt. Eine Zuordnung bestimmter Anteile an diesen Haftungsrahmen auf den Bund oder die beteiligten Bundesländer (dzt. Tirol, Wien, Niederösterreich und Steiermark) erfolgt nicht. Demgemäß stehen die Haftungsrahmen (maximal 10,0 Mio. im Einzelfall und 100,0 Mio. insgesamt) bis zur Erschöpfung des Gesamtrahmens von Euro 100,0 Mio. allen Beteiligten gleichermaßen zur Verfügung. Sollte die maximale Haftungsobergrenze von Euro 100,0 Mio. aber ausgeschöpft sein, so tritt der Fall ein, dass ein Vertragspartner trotz bestehendem Haftungsanspruch keine finanzielle Haftungsabgeltung mehr erhält.

Als Ergebnis der umfangreichen Verhandlungen werden nunmehr der Steiermärkischen Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt:

· Vereinbarung Land Steiermark und Fa. Tetron (GZ: A20-11-1/2007-104)
· Zusatzvereinbarung zwischen BM.I und Land Steiermark (GZ: A20-11-1/2007-109)

Mit beiden Vertragswerken konnte den Vorgaben des Landtagsbeschlusses vom 19.1.2010 vollinhaltlich entsprochen werden, sodass die Steiermärkische Landesregierung die Vereinbarung mit der Firma Tetron und dem BM.I genehmigen könnte.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag Steiermark genehmigt den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Land Steiermark und der Fa. Tetron (GZ: A20-11-1/2007-104) sowie die Zusatzvereinbarung zwischen BM.I und Land Steiermark (GZ: A20-11-1/2007-109) zur Realisierung des Projektes "Digitalfunk BOS Austria".