LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 50

EZ/OZ 3859/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Vorzeitige Auflösung des Landtages gemäß § 10 Abs. 2 L-VG


zu:


  • 3859/1,
    Vorzeitige Auflösung des Landtages gemäß § 10 Abs. 2 L-VG (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Verfassung" hat in

seiner Sitzung

vom
29.06.2010
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 
1. Der Landtag Steiermark beschließt seine Auflösung gemäß § 10 Abs. 2 Landes-Verfassungsgesetz 1960.
 
2. Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, gemäß § 10 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 1960 für den 26. September 2010 Landtagswahlen auszuschreiben.