TOP 26
EZ/OZ 3862/4
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Novellierung des Lustbarkeitsabgabegesetzes und des Landes-Lustbarkeitsabgabegesetzes
zu:
- 3862/1, Novellierung des Lustbarkeitsabgabegesetzes und des Landes-Lustbarkeitsabgabegesetzes (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 29.06.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Auf Grund der aktuellen Beschlüsse des Parlaments zur GLSPG-Novelle erscheint es sinnvoll auch in der Steiermark ensprechende Anpassungen des aktuellen "Kleinen Glücksspiels" im Sinne des Spielerschutzes vorzunehmen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ........, mit dem das Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 - LAG und das Steiermärkische Landes-Lustbarkeitsabgabegesetz geändert werden
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Lustbarkeitsabgabegesetzes 2003 - LAG
Das Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 - LAG, LGBl. 50/2003, zuletzt in der Fassung LGBl. 12/2010 wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 5 Z.4 wird der Ausdruck "höchstens 300 Euro" durch den Ausdruck "höchstens 370 Euro" ersetzt.
2. In § 12 wird folgender Abs. 4 angefügt:
"(4) Die Änderung des § 4 Abs. 5 Z.4 durch die Novelle LGBl. Nr. ...... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der ....... in Kraft."
Artikel 2
Änderung des Steiermärkischen Landes-Lustbarkeitsabgabegesetzes
Das Steiermärkische Landes-Lustbarkeitsabgabegesetz LGBl. Nr. 27/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 89/2005, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 1 wird der Ausdruck "beträgt 167,50 Euro" durch den Ausdruck "beträgt 630 Euro" ersetzt.
2. In § 8 wird folgender Abs. 5 angefügt:
"(5) Die Änderung des § 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. ...... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der ....... in Kraft."