LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3448/3

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

freigegeben am 18.05.2015, 11:40:19


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer
Zu Tagesordnungspunkt D3

Betreff:
Recht auf einen Kinderkrippen- und Kindergartenplatz

In der Steiermark haben Bundes- und Landesregierung in den letzten Jahren zwar die Krippen- und Kindergartenplätze ausgebaut, angesichts der großen Nachfrage ist jedoch immer noch viel zu wenig Angebot geschaffen worden, und im Bundesländervergleich hinkt die Steiermark hinter den anderen Ländern hinterher: Bei der Betreuungsquote der über als auch unter dreijährigen Kinder ist die Steiermark im Bundesländervergleich Schlusslicht.

Laut Statistik Austria bildet die Steiermark mit einer Betreuungsquote von 11,2% das österreichweite Schlusslicht bei der Betreuung der unter 3-Jährigen. Zwar erfüllt nur das Bundesland Wien (34,8%) die in den so genannten Barcelona-Zielen der EU geforderte Betreuungsquote von 33% zur Gänze, jedoch liegen beinahe alle anderen Bundesländer (Ausnahme OÖ) bei ca. 20% und das Burgenland sogar bei 30,1%. Der österreichische Durchschnitt bei der Betreuungsquote der unter 3-Jährigen liegt bei 20,8%.

Auch bei der Betreuungsquote der 3- bis 6-Jährigen (Barcelona-Ziel: 90%) bildet die Steiermark (84,3%) gemeinsam mit Kärnten (84,8%) das Schlusslicht. Seit dem Jahr 2010 gab es in der Steiermark sogar einen Rückgang der betreuten 3- bis 6-Jährigen. Laut Land Steiermark ist dieser Rückgang mit dem im Herbst 2011 abgeschafften Gratiskindergarten zu begründen. Alle anderen Bundesländer erfüllen die Barcelona-Ziele bei dieser Altersgruppe, das Burgenland sogar mit 99%.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Gallup für den österreichischen Gemeindebund ist auch die Unzufriedenheit der Eltern mit dem Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark am größten: http://gemeindebund.at/images/uploads/downloads/2015/PK-Unterlagen/PK_Kinderbetreuung/Grafiken_PK_Kinderbetreuung.pdf

Im August 2014 wurde von LR Schickhofer die Schaffung von 4.000 neuen Betreuungsplätzen bis Ende 2017 angekündigt. Dabei sollten Bund und Land dafür finanzielle Mittel in der Höhe von 60 Mio. Euro (20 Mio. Euro davon vom Land) zusätzlich zur Verfügung stellen. Bisher wurden von der Landesregierung jedoch erst Mittel für 1.765 Kinderbetreuungsplätze beschlossen. Eine weitere Ausschreibungsrunde sei laut aktuellen Berichten für Frühsommer geplant. Aufgrund der Sparpläne der Bundesregierung wackelt nun Medienberichten zu Folge jedoch die geltende Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, auf deren Basis der Bund 70 Millionen jährlich als Anschubfinanzierung für den Ausbau von Horten und Kindergärten bereitstellt. Es ist somit unklar, ob diese ab Ende August 2015 weiterlaufen wird, was natürlich Auswirkungen auf die Ausbaupläne der Steiermärkischen Landesregierung haben wird.

In Graz wurde anlässlich der Anmeldungen für das kommende Kinderbetreuungsjahr 2015/16 wieder einmal mehr als deutlich, wie wichtig der Ausbau institutioneller Kinderbetreuungsstätten bzw. Krippen und Kindergärten ist. Im März endete die Anmeldefrist für das Jahr 2015/16, und Mitte April wurden alle Zu- und Absagen der Stadt Graz per Post an die Eltern verschickt.  Es zeigte sich, dass ein weiteres Jahr viele Eltern mit der Tatsache konfrontiert sind, für den Herbst keinen Kindergarten- oder Kinderkrippenplatz bekommen zu haben.

Die Problemlage bleibt somit - trotz Investitionen - nahezu unverändert: der Ausbau geht viel zu langsam voran, einen Betreuungsplatz zu finden, ist noch immer ein Hürdenlauf, und dringend notwendige qualitative und quantitative Verbesserungen werden dem Bund-Land Hick-Hack geopfert.

Um für Eltern Planbarkeit bei ihrer Berufstätigkeit und damit hinsichtlich ihrer ökonomischen Absicherung zu schaffen, braucht es einen klaren Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige Kinderbetreuung für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr und zumindest in den beiden letzten Kinderbetreuungsjahren kostenlose Kinderbetreuung. Es ist für Eltern ein untragbarer Zustand, dass sie nicht sicher sein können, einen ihren Anforderungen entsprechenden Kinderkrippen- oder Kindergartenplatz zu finden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. die Barcelona-Ziele beim Ausbau der Kinderkrippen- und Kindergartenplätze rasch und vordringlich umzusetzen,
2. ab Herbst 2015 zumindest ein zweites kostenloses Kindergartenjahr anzubieten, und
3. allen Eltern in der Steiermark für Ihr Kind ab dem zweiten Lebensjahr ein Recht auf einen Kinderkrippenplatz zu gewährleisten.


Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)