LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3448/2

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

freigegeben am 18.05.2015, 11:40:09


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer
Zu Tagesordnungspunkt D3

Betreff:
Bessere Rahmenbedingungen in der Elementarpädagopgik

Die Bildungsarbeit in den elementaren Bildungseinrichtungen muss einen höheren Stellenwert erhalten. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung sicherzustellen. Das kann nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen für die PädagogInnnen in den Kinderbetreuungseinrichtungen verbessert werden. Es braucht (insbesondere im Bereich der Transition) eine geringere Kinderzahl in den Gruppen und längere Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten. Und die Gehälter in Kinderbetreuungseinrichtungen sind beschämend niedrig und müssen der wichtigen Bildungsarbeit entsprechend angehoben werden. Verantwortung und Belastung stimmen mit der Bezahlung nicht überein. 

Gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. b Bundesverfassungsgesetz ist das Kindergarten- und Hortwesen Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Daher sind elementare Bildungseinrichtungen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich in Angebot und Qualität. Die MitarbeiterInnen in den einzelnen Gemeinden und Ländern wiederum finden verschiedene Arbeitsbedingungen und unterschiedliche Bezahlungen vor. Aufgrund verschiedener Arbeitgeber besteht auch keine einheitliche gewerkschaftliche Vertretung. Und der österreichweite Berufsverband ÖDKH ist gesetzlich nicht verankert und bedarf ehrenamtlichen Engagements.

Es sind nicht nur neun verschiedene Landesgesetzgeber zuständig, sondern auch vier Bundesministerien von Bildung über Familien, Wissenschaft bis zu Integration. Die landesgesetzlich unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der Einrichtungen, der Zuständigkeiten, der Raum- und Gruppengrößen, der Dokumentation, der Vor- und Nachbereitung prägen das Arbeitsumfeld der ElementarpädagogInnen nicht allein, denn nicht zuletzt bestimmen die Gemeinden als Betreiber über die Qualität der Einrichtung.

Laut einem österreichweiten Vergleich von Educare existieren große Gehaltsunterschiede zu LehrerInnen: selbst das höchste Einstiegsgehalt für KindergartenpädagogInnen (in Niederösterreich) mit € 2.186 Euro brutto reicht nicht an das Gehalt für neu eintretende LehrerInnen, das € 2.420 Euro brutto beträgt (Dienstrechts-Novelle 2013 - Lehrerdienstrecht Neu). In der Steiermark beträgt das Einstiegsgehalt durchschnittlich 1.899 Euro brutto (zwischen 1.700 Und 2.000 Euro), was im Bundesländervergleich Platz 6 bedeutet. HelferInnen und AssistentInnen erhalten noch viel weniger. Zudem haben viele keine Vollzeitstelle inne. Es braucht daher endlich bundesweit einheitliche Mindesteinstiegsgehälter im Wege einer §15a-Vereinbarungen auf dem Niveau der LehrerInnengehälter.

Da Kindergärten die erste Bildungseinrichtung sind und nicht bloß eine Betreuungseinrichtung, darf die Elementarpädagogik nicht länger ignoriert werden und muss die Einbeziehung in eine gemeinsame Ausbildung aller PädagogInnen vorangetrieben werden. Österreich ist eines der letzten Länder in der EU, das trotz internationaler Empfehlungen keine verpflichtende Ausbildung auf tertiärem Niveau für die ElementarpädagogInnen vorsieht. Parallel zum verpflichtendem tertiärem Niveau müssen Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung für derzeit im Beruf stehende KindergartenpädagogInnen geschaffen werden. In Privatinitiative eingerichtete akademische Studiengänge zur Professionalisierung belegen die Notwendigkeit einer umfassenden Ausbildungsreform (z.B. MA-Universitätslehrgang für Elementarpädagogik an der Universität Salzburg, am FH Campus Wien BA-Studium Sozialmanagement in der Elementarpädagogik). Es braucht für alle elementaren Bildungseinrichtungen bundeseinheitliche Qualitätsstandards basierend auf Inklusion, Diversität und Barrierefreiheit. Einheitliche Ausbildungsstandards sind auch für KindergartenassistentInnen und -helferInnen notwendig.

Ein Bundesrahmengesetz für die elementaren Bildungseinrichtungen sollte geschaffen werden, um im Wege einer Grundsatzkompetenz des Bundes für Kindergärten einheitliche Ausbildungsstandards und Qualitätsstandards vorzusehen. Dass Gesetzgebung und Vollziehung für das Kindergartenwesen alleinige Länderkompetenz ist, ist nicht mehr zeitgemäß.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. eine Initiative zur Schaffung bundesweit einheitlicher Einstiegsgehälter in der Elementarpädagogik in der Landeshauptleutekonferenz und gegenüber der Bundesregierung zu setzen,
2. dafür Sorge zu tragen (z.B. über Personalkostenzuschüsse), dass die Einstiegsgehälter Schritt für Schritt an das Niveau der LeherInnengehälter angehoben werden,
3. an die Bundesregierung heranzutreten und eine verpflichtende Ausbildung der ElementarpädagogInnen auf tertiärem Niveau sowie bundeseinheitliche Ausbildungsstandards auch für KindergartenhelferInnen und -assistentInnen einzufordern,
4. im Zuge der Umsetzung der Transition den zeitlichen Mehraufwand zu berücksichtigen, und
5. dabei insbesondere eine geringere Kinderzahl in den Gruppen und längere Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten zu gewähren.


Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)