LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3432/2

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

freigegeben am 18.05.2015, 11:14:23


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Zu Tagesordnungspunkt D1

Betreff:
Energieversorgung in steirischer Hand


Die EdF hält derzeit 25 Prozent und eine Aktie am Landesenergieversorger Energie Steiermark. Nun beabsichtigt die EdF offenbar, diese Anteile zu verkaufen.
Jede Veräußerung von Anteilen an der Energie Steiermark außerhalb der öffentlichen Hand birgt das Risiko in sich, dass ein privater Großinvestor längerfristig bestimmenden Einfluss auf die Energieversorgung erhält.

Das Land hat ein Vorkaufsrecht bei Verkauf der Anteile durch die EdF. Daraus ergibt sich die Chance, die Geschicke der Energie Steiermark wieder in die alleinige Hand des Landes zu übertragen. 

Um eine verläßliche Kontrolle über sämtliche Landesgesellschaften zu gewährleisten und negativen Entwicklungen wie bei den Hypobanken in anderen Bundesländern vorzubeugen, sollte ein ständiger Kontrollausschuss für Landesgesellschaften eingerichtet werden. 
Zur Unterstützung der Kontrolle über die Landesgesellschaften und aufgrund der Erfahrungen mit dem  "Multiorganversagen" der Kontrollorgane bezüglich Hypo-Alpe-Adria sollte ein "Whistle-Blower"-Organ eingerichtet werden, an das sich jeder wenden kann, der glaubt, dass den Landesgesellschaften durch ungesetzliches oder nachteiliges Handeln  in den Unternehmen Schaden zugefügt wird. Dieses "Whistle-Blower"-Organ sollte tunlichst durch ein pensioniertes Mitglied der Justiz (Richter oder Staatsanwalt) besetzt werden und soll bei berechtigtem Verdacht die Justiz oder den Vorsitzenden des ständigen Kontrollausschusses für Landesgesellschaften einschalten bzw. jährlich dem Landtag Bericht erstatten.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


I) Die Landesregierung wird aufgefordert, 
  1. im Falle des Verkaufs der Energie Steiermark-Anteile durch die EdF, diese Anteile in das Eigentum des Landes zurückzukaufen und 
  2. dem Landtag eine Regierungsvorlage für ein Verfassungsgesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das eine qualifizierte Mehrheit im Landtag für künftige Verkäufe von Anteilen an der Energie Steiermark und ihren "Kernunternehmen" verbindlich vorsieht.

II) Um eine verläßliche Kontrolle über sämtliche Landesgesellschaften zu gewährleisten und negativen Entwicklungen wie bei den Hypobanken in anderen Bundesländern vorzubeugen bekennt sich der Landtag Steiermark
  1. zu einem "politischen Risikomanagement" durch gewählte VertreterInnen des Landtages, welches in Form eines ständigen Kontrollausschusses für Landesgesellschaften unter der Vorsitzführung eines Mandatars/einer Mandatarin derjenigen Partei, die die geringste Mandatszahl hat, eingerichtet wird und 
  2. zur Einrichtung eines  "Whistle-Blower"-Organs, an das sich jeder wenden kann, der begründeten Verdacht hat, dass den Landesgesellschaften durch ungesetzliches oder nachteiliges Handeln in den Unternehmen Schaden zugefügt wird.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)