LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 49/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 10.11.2010, 14:35:11


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Gerbereideponie Schmidt

Das Umweltbundesamt hat bereits 1998 die Flächen der "Schmidtdeponie" als Priorität 1 der österreichischen Altlasten eingestuft. Die Einstufung in diese Prioritätenklasse bedeutet die höchste Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen!

Im Altlastenatlas des Umweltbundesamtes wird in der Beschreibung der ausgewiesenen Altlast "ST 19 Deponie Gerbereideponie Schmidt" ausgeführt: "Im Zeitraum von etwa 1965 bis 1977 wurden Abfälle der Gerberei der Fa. Schmidt auf einer Deponie abgelagert. Zur Ablagerung gelangten neben Fleischresten und Lederrückständen auch chrom- und sulfidhältige Stoffe in Form von Spänen und Schlämmen sowie Chemikalien- und Mineralölreste in Behältern. Insgesamt wurden auf einer Fläche von ca. 18.000 m² rund 50.000 m³ Abfälle abgelagert. Die Ablagerungen erfolgten ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz größtenteils bis in den Grundwasserschwankungsbereich. Die Deponie wurde nach Auflassung abgedeckt."
Weiters: "Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung im Jahr 1997 zeigen, dass im Abstrom der ehemaligen Deponie eine massive Beeinträchtigung des Grundwassers gegeben ist. Bei einzelnen Parametern zeigten die Analysenergebnisse von Wasserproben aus dem Abstrom der Altablagerung Messwerte, die um mehr als das 100-fache höher sind als bei Wasserproben aus dem Anstrom."

Da bisher für die Verschmutzung kein Verantwortlicher ermittelt werden konnte (es besteht ein Streit über die Rechtsnachfolge\; der Akt liegt beim Verwaltungsgerichtshof und könnte für die Bearbeitung noch Jahre beanspruchen), ist es für die zuständige Behörde aufgrund der hohen Prioritätsstufe dringend geboten zu handeln. Es kann nicht angehen, dass einerseits eine Deponie die höchste Dringlichkeitsstufe zur Sanierung erhält, andererseits ein Rechtsstreit diese über Jahre (bisher 13 Jahre!) verzögern kann und dadurch die Bevölkerung einem hohen Risiko ausgesetzt wird.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem dringenden Ersuchen heranzutreten, die Finanzierung der Sanierung der Gerbereideponie Schmidt ST 19 auf Grund der Gefährdung der Bevölkerung umgehend sicherzustellen und zu veranlassen.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)