LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 55/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 11.11.2010, 08:09:02


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Anhebung der Ausgleichstaxe

Alle DienstgeberInnen im Bundesgebiet müssen grundsätzlich aufgrund der in § 1 Abs. 1 der im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) normierten Einstellungspflicht  mindestens einen Menschen mit Behinderung auf je 25 DienstnehmerInnen einstellen.
Betriebe, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden mit einer Ausgleichstaxe belastet, die bei Beschlussfassung des BEeinstG mit monatlich €196,22 für jede Person, die einzustellen wäre, festgesetzt wurde, und die seit 2004 wertangepasst wird.  

Dieser vergleichsweise geringe Betrag bietet einen starken Anreiz für DienstgeberInnen, sich der gesellschaftlichen Verpflichtung zur Integration von Menschen mit Behinderung durch eine kleine Pönale zu entziehen.
Aus diesem Grund sollte die Ausgleichstaxe gem. § 9 BEeinstG auf ein wirksames Niveau angehoben werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, die Ausgleichstaxe gem. § 9 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz auf ein wesentlich höheres Niveau anzuheben, um die Durchsetzung der Anstellungspflicht zu fördern.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)