EZ/OZ: 52/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 11.11.2010, 08:08:24
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verwaltung
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath, Franz Voves, Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Erhöhung des Grundsteueraufkommens
Das Aufkommen aus Vermögenssteuern stieg in Österreich zwischen 1994 und 2004 um 27%\; im gleichen Zeitraum stiegen die Einnahmen aus der Lohnsteuer um 76%. Insgesamt trugen Steuern auf Vermögen 2004 nur noch zu 6% des gesamten Steueraufkommens bei. Stellt man die Steuern auf Vermögen bzw. Einkommen aus Vermögen (Kapitalertragssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuern auf Grundvermögen) dem gesamten in Österreich angehäuften Vermögen gegenüber, so ergibt sich folgendes Bild: Sach- und Geldvermögen in Österreich: 2.100 Mrd. Euro\; Aufkommen aus Steuern auf Vermögen: 3,3 Mrd. Euro\; somit wird Vermögen in Österreich durchschnittlich mit 0,2 % steuerlich "belastet" [Höferl, Pöchhacker, Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich, Wien, Juli 2004, Seite 67].
Die Besteuerung von Vermögen ist Sache des Bundes. Ein Anknüpfungspunkt des Landes Steiermark ergibt sich jedoch bei der Grundsteuer. Diese ist eine Gemeindeabgabe, deren Erhebung zwar grundsätzlich durch Bundesgesetz geregelt ist, wobei aber Ländern und Gemeinden ein gewisser Gestaltungsspielraum zukommt (§15 und 18 FAG 2005).
Eine Neufeststellung der Einheitswerte ist seit Jahrzehnten nicht erfolgt. Damit hat der Bund es verabsäumt den Verkehrswert der Grundstücke auch nur ansatzweise anzupassen. Dazu kommt noch der Umstand, dass durch die zunehmende Nachfrage an Grundstücken und durch das Anlagekapital "Realitäten" der Wert der Grundstücke überproportional erhöht wird. Die derzeitige Form der Bewertung von Grundstücken erscheint daher nicht mehr zeitgerecht.
Die letzte Einheitswertfeststellung erfolgte in Österreich 1973. 1977, 1980 und 1983 behalf man sich mit Einheitswerterhöhungen um 10, 20 und 35 %, somit wurden Werterhöhungen der letzten 23 Jahre bei der Festlegung der Bemessungsgrundlage ignoriert. Mit dieser linearen Anhebung wurde jedoch die tatsächliche Wertentwicklung von Grundstücken in steuerrechtlicher Hinsicht grob vernachlässigt. Diese schematische Erhöhung der Einheitswerte trägt weder der durchschnittlichen Steigerung der Verkehrswerte noch der unterschiedlichen Entwicklung der Marktpreise Rechnung.
Der tatsächliche Wert der Grundstücke in Österreich ist um das elffache höher als die fiktiven Einheitswerte, sodass die realen Grundstückswerte mit durchschnittlich 0,2 % besteuert werden. Zurecht empfiehlt die Hypo-Investmentbank Liechtenstein in einer Studie Österreich als Steuerparadies für Reiche, u.a., weil die Grundsteuer in Österreich "nicht ins Gewicht fällt" [zitiert nach: Höferl, Pöchhacker, Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich, Wien, Juli 2004, Seite 64].
Insbesondere sollten generell im Zusammenhang mit der Bewertung von Grundvermögen, ähnlich wie bei der Bewertung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, subjektive Momente (Familienbesitz, Verkaufsangebote usw.) aber auch objektive Momente (Lage, Aufschließung, Flächenwidmung usw.) berücksichtigt werden. Die Gemeinden haben in den letzten Jahren laufend neue Aufgaben zu übernehmen und zu finanzieren und es werden die Gemeindehaushalte gerade durch die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur aufs Äußerste belastet. Angesichts dieser Finanzlage der Gemeinden erscheint es jedenfalls vertretbar, dass die beispielsweise von Infrastruktur und Grundstückaufschließung besonders begünstigten Grundeigentümer eine aufgrund der entsprechenden Bewertung erhöhte Grundsteuer und damit für den erzielten größeren Nutzen einen finanziellen Beitrag leisten.
Das gegen die Erhöhung von Vermögenssteuern vorgebrachte Argument, dass es dann zu einer "Steuerflucht" kommt, verfängt bei der Grundsteuer nicht, da Grundstücke nicht außer Landes geschafft werden können, ganz abgesehen davon, dass die Vermögensbesteuerung in Österreich ohnehin zu den niedrigsten weltweit gehört.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
- Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag aktuelle Daten über die Entwicklung des Grundsteueraufkommens in Relation zur Entwicklung des realen Grundstückswertes sowie über die statistische Verteilung des Grundsteueraufkommens auf die Steuerpflichtigen vorzulegen.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und sich für Maßnahmen zur Erhöhung des Grundsteueraufkommens einzusetzen, wobei
- kleine Vermögen - z.B. EigenheimbesitzerInnen - nicht unverhältnismäßig belastet werden sollen,
- die Bewertung von Grundvermögen nach Verkehrswerten unter Berücksichtigung näher zu bestimmender objektiver und subjektiver Aspekte erfolgen soll und
- die Hebesätze im Sinne einer wirtschaftlich zumutbaren Besteuerung von Grundvermögen angehoben werden sollen.
3. Die Landesregierung möge die Bundesregierung dazu auffordern, die mietrechtlichen Bestimmungen zu beseitigen, die es den VermieterInnen gestatten, die mit seinem Vermögen verbundene Steuerlast auf die MieterInnen abzuwälzen.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)