LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 54/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 11.11.2010, 08:08:51


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verwaltung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Abschaffung der protokollarischen Anbringen in der Zivilprozessordnung

Die Regierungsvorlage zum Budgebegleitgesetz-Justiz 2011-2013 sieht erhebliche Neuerungen bei einer wichtigen Einrichtung der österreichischen Rechtspflege vor. Der Gesetzgeber hat in der Zivilprozeßordnung (u.a. § 439 ZPO) für die rechtssuchende Bevölkerung die Möglichkeit geschaffen, auch ohne Ladung oder ohne gerade anhängigem Rechtsstreit das Bezirksgericht aufzusuchen, um dort (unentgeltliche) Auskünfte oder Rechtsbelehrungen zu erhalten. Weiters können an den Amtstagen Klagen mündlich zu Protokoll gegeben werden, Anträge eingebracht, sonstige Erklärungen abgegeben werden.

Dieser niederschwelligen, unbürokratischen, und für die Betroffenen kostenfreien, Möglichkeit Rat und Unterstützung in Rechtsangelegenheiten zu finden, wird durch die ersatzlose Streichung der Bestimmungen, die das protokollarische Anbringen allgemein regeln, nämlich die §§ 434, 435 und 439 ZPO, die Grundlage entzogen.

Damit entfällt nicht nur die Zulässigkeit protokollarischen Anbringens, sondern auch die sehr weit gefassten -Verbesserungsvorschriften für Klagen, die von unvertretenen Parteien eingebracht werden.

Diese Maßnahme verschlechtert insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, die Qualität der Rechtsfürsorge. Ihnen wird einerseits die Gelegenheit genommen, bei den zuständigen Bezirksgerichten direkt in eigener Sache vorzusprechen, während sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind sich eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin zur Regelung ihrer Angelegenheiten zu bedienen. Parteien, die beispielsweise eine Klage -auch in einer Bagatellsache- einbringen möchten, sind  in Zukunft gezwungen, sich durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin vertreten zu lassen und mittels Verfahrenshilfeantrag die Kosten dafür wiederum der Republik zu überlassen.

Diese Entwicklung würde einen deutlichen Rückschritt im Bereich des Rechtsschutzes bedeuten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die in der geltenden Fassung der Zivilprozessordnung vorgesehene Möglichkeit, dass Klagen, Anträge, Erklärungen und Mitteilungen zu gerichtlichem Protokoll gegeben werden können, den Rechtssuchenden weiter offen stehen soll.   


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)