EZ/OZ: 58/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 11.11.2010, 08:10:17
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Novelle der Briefwahl in der Steiermark
Der in Österreich gebräuchliche Modus der Briefwahl steht nicht zuletzt durch den eingestandenen Wahlbetrug eines burgenländischen Bürgermeisters sowie zahlreiche ungeklärte Manipulationsvorwürfe rund um die Wiener Landtagswahlen in der Kritik.
Dem vorgeblichen Nutzen dieser Form der Stimmabgabe, nämlich die Steigerung der Wahlbeteiligung, steht die Gefahr ihres Missbrauchs zur Wahlmanipulation gegenüber. Wenn man auf das Instrument der Briefwahl nicht gänzlich verzichten will, scheint es im Lichte jüngster Ereignisse geboten, offensichtliche Sicherheitslücken zu schließen. Das Land Kärnten, dessen Regelungen zur Briefwahl der Rechtslage in der Steiermark inhaltlich entsprachen, nutzte bereits die Gelegenheit zur Reparatur dieser Materie. Auch im Nationalrat zeichnet sich eine Mehrheit für die Beseitigung der gravierendsten Mängel der Briefwahl bei den einschlägigen Regelungen des Bundes ab.
Der in der geltenden Fassung der Landtagswahlordnung festgelegte Vorgang bei der Briefwahl sollte daher in ähnlicher Weise modifiziert werden.
Dabei sind zwei Veränderungen vordringlich:
Zum einen geht es darum zu verhindern, dass die Stimme erst nach Vorliegen des vorläufigen Endergebnisses abgegeben wird. Den Stimmzettel nach Wahlschluss auszufüllen ist zwar verboten, allerdings muss die Wahlkarte erst acht Tage nach dem Wahlsonntag eintreffen, wodurch Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist.
So hat eine wahlwerbende Partei in Wien am Tag nach dem Wahlsonntag in Inseraten dafür geworben, nach der gesetzlichen Frist noch eine Stimme für sie abzugeben.
Zum anderen soll möglicher Missbrauch bei der Beantragung bzw. Abholung der Wahlkarte unterbunden werden. Wären Wahlkarten ausschließlich persönlich zu beantragen und zu übernehmen, hätte die in Burgenland aufgedeckte Wahlmanipulation nicht stattfinden können.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Novelle der Landtagswahlordnung 2004 vorzulegen, mit der
1. der in § 53a Abs. 2 und Abs. 3 Z. 8 der LTWO genannte Zeitpunkt auf den Wahltag festgesetzt wird, und
2. festgelegt wird, dass Wahlkarten nur mehr per Postweg zugestellt bzw. dem/der AntragstellerIn persönlich ausgefolgt werden.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)