LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 62/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 11.11.2010, 09:54:48


Landtagsabgeordnete(r): Georg Mayer (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Michael Schickhofer

Betreff:
Verankerung der UN- Kinderrechte in der steirischen Landesverfassung


Die UN- Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 20. November 1989 das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" beschlossen. Die UN-Kinderrechtskonvention ist an die Vertragsstaaten adressiert. Mit der Ratifizierung dieser Konvention hat sich die Republik Österreich zu den Verpflichtungen aus dieser Konvention bekannt, sie hat also in Österreich Gesetzeskraft. Die Konvention sieht aber keine Individualrechte vor (zum Unterschied zu den europäischen Menschenrechten), damit können Bürger auch daraus keine individuellen Rechte geltend machen.
Die Befürchtung, dass durch diese Aufnahme im Verfassungsrang Widersprüche zur österreichischen Gesetzeslage die Vollziehung dieser Gesetze behindern könnte, ist daher unbegründet. Daher ist auch die Frage, ob nur einzelne Artikel der Konvention in die Verfassung aufgenommen werden sollen, nicht relevant. Eine dynamische Weiterentwicklung der nationalen Rechtslage, z.B. durch den Verfassungsgerichtshof, kann im Interesse der Kinder aber nur erwünscht sein.
Mit der Übernahme im Verfassungsrang haben jedoch die Landesbehörden die Verpflichtung, in der Umsetzung der nationalen Gesetze diese Konvention zu beachten. Ebenfalls können Anträge von Bürgern aufgrund nationaler Gesetze mit den Rechten aus der Konvention begründet werden. Der Verfassungsrang ermöglicht aber auch, dass eine Überprüfung von Gesetzen oder Behördenentscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof möglich wird. 
Gerade im Lichte dessen, dass sich die Stadt Graz im November vor der UN in New York als Menschenrechtsstadt präsentiert und sich am 20. November der internationale Tag der Kinderrechte zum 21. Mal jährt, ist es dringend nötig hier in Handlung zu treten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1.) Die Landesregierung wird aufgefordert die Bedeutung und Wichtigkeit der Kinder für unsere Gesellschaft anzuerkennen.

2.) Um die UN- Kinderrechte zur Gänze in die steirische Landesverfassung zu übernehmen, erarbeite die steiermärkische Landesregierung hierzu einen Vorschlag zur Änderung bzw. Ergänzung der steiermärkischen Landesverfassung, aufgrund dessen die in der UN- Konvention über die Rechte des Kindes enthaltene Anliegen im eigenen Wirkungsbereich des Landes gefördert und unterstützt werden. Die Landesregierung wird ersucht diesen Entwurf binnen eines Vierteljahres dem Landtag zur Behandlung zuzuweisen.


Unterschrift(en):
Georg Mayer (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)