LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 61/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 11.11.2010, 09:52:45


Landtagsabgeordnete(r): Georg Mayer (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Elisabeth Grossmann

Betreff:
Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes

Die Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes ist eine Anregung die von zahlreichen Experten seit mehreren Jahren eingefordert wird. Durch rot-schwarzes Partei-Hick-Hack und Rücksichtnahme auf deren Landesfürsten konnte diese Forderung im Sinne einer Gleichbehandlung aller österreichischen Jugendlichen aber bis dato nie realisiert werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum Jugendliche in Wien oder Niederösterreich mit anderen Jugendschutzbestimmungen (Stichwort Aufenthalt in Vereinslokalen) konfrontiert werden als in Graz oder anderen Bezirken der Steiermark. Es ist also dringender Handlungsbedarf gegeben, zumal man jungen Menschen zwar das Wahlrecht mit 16 Jahren zugesteht, sei aber in diesem Bereich von Seiten der Großparteien nicht für voll nimmt.
Als Beispiel für eine gelungene Vereinheitlichung zahlreicher, unterschiedlicher Landesgesetze kann die Vereinheitlichung des Tierschutzgesetztes angeführt werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landeshauptmann wird aufgefordert, sich für die Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetztes einzusetzen, dies mit Vehemenz gegenüber der Bundesregierung sowie im Rahmen der Landeshauptleute-Konferenz mit Nachdruck einzufordern.


Unterschrift(en):
Georg Mayer (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)