LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 73/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 11.11.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-A1.70-343/2010-7; FA4A-23Be33-126/2010
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Haftungsübernahme für die "Team Styria Werkstätten GmbH"

Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 11. November 2010 den Beschluss gefasst, die Übernahme einer Haftung für das Unternehmen "Team Styria Werkstätten GmbH" dem Landtag Steiermark zur Genehmigung vorzulegen.

Zu dem der gegenständlichen Haftungserklärung zugrundeliegenden Sachverhalt ist Folgendes auszuführen (RSB vom 13.09.2010. FA11A-96.4-1/2010-89):

Die Übernahme einer Haftung für das Unternehmen "Team Styria Werkstätten GmbH" wurde mit Regierungssitzungsstück GZ: FA11A-A1.70-34978/2010-23 beantragt und im Wesentlichen vom Sozialressort wie folgt begründet:

Die Team Styria GmbH, ehemals "Geschützte Werkstätten Steiermark", wurde im Jahr 1980 gegründet. Der Unternehmensgegenstand ist die Herstellung und der Vertrieb von Produkten aus den Bereichen Holz und Metall, sowie Leistungen im Bereich Elektronik, Technik und Dienstleistungen in den Bereichen Wäscherei und Druckerei.

Das Unternehmen selbst ist neben dem Hauptstandort in Graz in drei Filialbetrieben in der Steiermark, nämlich in Spielberg, Trieben und Kapfenberg-Diemlach aktiv und beschäftigt derzeit rund 370 Mitarbeiter, wobei der Hauptunternehmenszweck die Integration von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt darstellt. Insgesamt werden im Ausmaß von rund 70% der Belegschaft Menschen mit Behinderung, welche auch nach dem Stmk. BHG anerkannt sind, beschäftigt.

Nachdem im Wirtschaftsjahr 2008 noch eine ausgezeichnete Wirtschaftslage herrschte und dadurch ein sehr gutes Bilanzergebnis erzielt werden konnte war in der Folge durch die immer stärker anziehende Wirtschaftskrise beginnend im Jahr 2009 ein erheblicher Umsatz- und Ergebnisrückgang zu verzeichnen. Dieser Einbruch hat insbesondere den bis dahin besten Bereich, nämlich den Bereich Metall, massiv getroffen, dieser hatte einen immensen Auftragsrückgang hinzunehmen. Der Metallbereich verzeichnete einen Großteil der Umsätze des Unternehmens, wie beispielsweise im Auspuffbau, nachdem die Autoindustrie insgesamt als Hauptabnehmer dieser Produkte am stärksten von der Krise betroffen war, sind im Laufe des Jahres 2009 die Aufträge erheblich eingebrochen.

Von der Team Styria GmbH wurden daher unverzüglich diverse Sparmaßnahmen eingeleitet, insbesondere in den Bereichen Personal, Anschaffung, Ausnutzung der Lagerbestände usw., auch wurde für einen Großteil der Belegschaft die Kurzarbeit vereinbart.

Im Hinblick auf diese schwierige finanzielle Situation ist die Team Styria GmbH zur Sicherung der Überlebens- und Marktfähigkeit des Unternehmens beim Ausgleichstaxfonds (ATF) im Frühjahr 2009 um ein zinsenloses Darlehen in Höhe von € 1.000.000,-- (Liqiditätsbedarf) sowie um 0,75 Millionen Euro (Investitionen im Rahmen von erforderlichen Maschinenankäufen) eingekommen.

Der ATF in Wien hat damals signalisiert, dass diese Mittel nur dann freigegeben werden können, sofern sich das Land Steiermark zu 50% daran beteiligt.

In weiterer Folge wurde zur Prüfung der Finanzlage des Unternehmens die Firma Pucher &\; Schachner, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatungs- GmbH, beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.

Dieses Gutachten (28.01.2010) hat zusammenfassend ergeben, dass die beantragten Mittel sowie die Investitionen der Team Styria GmbH, welche für die Aufrechterhaltung des Betriebes insgesamt erforderlich sind, der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Es wurde festgestellt, dass eine Bankfinanzierung für das Unternehmen wirtschaftlich kaum verkraftbar ist. Im Jahr 2009 wurden bereits Zinsen von über € 0,1 Mio. geleistet, eine weitere Erhöhung des Zinsaufwandes würde die zukünftige wirtschaftliche Gestaltung noch mehr weiter einschränken. Weiters wurde festgehalten, dass die Fremdkapitalquote (unter Hinzurechnung der Investitionszuschüsse) bereits bei einem Drittel liegt und sich daher gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2009 erhöht hat. Diese Belastungen, die aus dem laufenden Cash-Flow zu entrichten waren, haben nachhaltig die Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit des Unternehmens erschwert. Die Aufnahme weiterer Finanzierungen würde ebenso wie eine Kreditfinanzierung das Liquiditätspotenzial des Unternehmens weiter erschöpfen und sind solche Finanzierungen daher nicht weiter wirtschaftlich empfehlenswert.

Bereits in der Zeit der Prüfung der Firma Pucher &\; Schachner hat der ATF mit Dezember 2009 aufgrund der Liquiditätserfordernisse, die Gewährung eines zinsenlosen Darlehens in Höhe von € 500.000,-- sowie eines Investitionsdarlehens von € 375.000,-- genehmigt und an das Unternehmen zur Auszahlung gebracht.

Aufgrund der weiterhin finanziellen schwierigen Lage des Unternehmens wurden Verhandlungen mit Herrn Bundesminister Hundstorfer aufgenommen und grundsätzlich vereinbart, dass das weitere fehlende Liquiditätsdarlehen von € 500.000,-- vom ATF nur dann gewährt werden kann, wenn das Land Steiermark eine diesbezügliche Haftungserklärung für die Rückzahlung dieses zinsenlosen Darlehens abgibt. Der vom ATF gewährte weitere Betrag von € 500.000,-- soll vom Unternehmen in 10-Jahres-Raten zu je € 50.000,--, jeweils fällig am 30.Juni eines Jahres, zurückbezahlt werden. […….]

Laut Mitteilung der Fachabteilung 11A ist grundsätzlich anzumerken, dass bei solchen Unterstützungsmaßnahmen des Ausgleichstaxfonds an Unternehmen, welche überwiegend Menschen mit Behinderung im Rahmen der beruflichen Qualifikation und Integration beschäftigen, grundsätzlich eine partnerschaftliche Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes üblich ist. Daher erscheint auch im vorliegenden Fall die in diesem Amtsvortrag dargestellte Vorgangsweise zur Sanierung dieses Unternehmens in der Steiermark sozialpolitisch angezeigt und geboten.

Auf Grund der derzeitigen Budgetsituation, des ab 2011 bestehenden Konsolidierungsbedarfes und der für die Aufgabenkritik festgelegten 25%igen Einsparungshypothese ist für den Fall der gänzlichen oder unterjährigen Inanspruchnahme der gegenständlichen Haftung, der ab 2011 allfällig eintretende Mehraufwand im Rahmen der jährlich verfügbaren Ressortmittel abzudecken.

Nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sind von der Fachabteilung 4A (Finanzen und Landeshaushalt) die formalen Voraussetzungen für die Haftungserklärung zu schaffen und die Unterfertigung durch die zuständigen Organe bedarf der Genehmigung durch den Landtag Steiermark.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. November 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Haftungsübernahme zugunsten des Ausgleichstaxfonds für die "Team Styria Werkstätten GmbH" im Höchstausmaß von € 500.000,-- wird genehmigt.