EZ/OZ: 45/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 09.11.2010, 16:43:07
Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Vollständige Zweckwidmung der Landesrundfunkabgabe für Kultur
Das Kunst- und Kulturschaffen in der Steiermark braucht stabile finanzielle Rahmenbedingungen.
Das Steiermärkische Rundfunkabgabegesetz kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. In § 5 ist eine Zweckwidmung für die Rundfunkabgabe vorgesehen, die eine ausschließliche Landesabgabe ist. Der Abgabenertrag fließt zu 30% in Kulturförderungsmaßnahmen, zu 26% in Baumaßnahmen im Bereich der Landesmuseen, in Kultureinrichtungen und in das Landesarchiv, sowie zu 4% in Sportförderungsmaßnahmen.
Es entspricht nicht den Intentionen des Gesetzes, dass 40% des Abgabenertrages ohne Zweckwidmung in das Budget fließen. Die Einnahmen aus der Rundfunkabgabe ohne Zweckwidmung betragen ca. 3 Mio. Euro.
Mit diesen 3 Mio. Euro soll ein Beitrag für dringend notwendige Finanzierungen im Kunst- und Kulturbereich geschaffen werden.
Davon könnten je eine Mio. Euro für die Basisfinanzierung und Projektfinanzierung privater Kunst- und Kulturschaffender verwendet werden.
Mehrjährige angemessene Basisfinanzierungen zur Qualitätssicherung sind unumgänglich. Ohne längerfristige Perspektive wird vieles verschwinden, denn Selbstausbeutung funktioniert nur eine begrenzte Zeit lang, Abwanderung oder Resignation folgen. Eine mittelfristige Planung des Kulturbudgets ist erforderlich. Basis- und Projektfinanzierung sind klar zu trennen. Besonderes Augenmerk bei der Basisfinanzierung ist auf nicht oder nur gering einnahmefähiges Kunst- und Kulturschaffen zu legen.
Wir haben vor allem in Graz nun zahlreiche neue Orte für Kultur wie List-Halle, Dom im Berg, Stadthalle, etc. Es gibt nur ein Problem. Kulturschaffende können sich die Mieten nicht leisten. Bespielbare billige Häuser, Probenräume, Mietenstützung, Förderung von Koproduktionen, Förderung von Auftritten in den Regionen, Ateliers, Studios, Schneideräume etc. sind daher von besonderer Bedeutung. Ein Konzept über bestehende und auszuweitende Möglichkeiten betreffend den Zugang zu struktureller Förderung - unter besonderer Berücksichtigung der Strukturentwicklung in den Regionen - ist daher unerlässlich.
Nicht zuletzt ist darauf zu achten, dass das steirische Kunst- und Kulturschaffen nicht in eine Überalterung mündet. Chancen für selbstbestimmte junge Kunst und Kultur ist die Voraussetzung, um kreatives Potential für die Entwicklung des Landes Steiermark zu nutzen. Junge Kunst- und Kulturschaffende erhalten derzeit schwer einen Zugang zu einer Basisförderung (und strukturellen Förderung), da die immer gleich hohen Töpfe eine Zugangsbarriere für Neues zur Folge haben. Der Abwanderung junger Kunst- und Kulturschaffender aus der Steiermark muss mit stabilen Rahmenbedingungen entgegengewirkt werden.
Die dritte Mio. Euro sollte dem Steirischen Herbst zugute kommen. Er ist nach wie vor das kulturelle Aushängeschild der Steiermark und leistet mit bescheidener gewordenen Mitteln viel. Der Herbst ist finanziell zunehmend ausgedünnt worden und braucht dringend eine höhere Dotierung, um seiner Rolle gerecht werden zu können.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zu § 5 des Steiermärkischen Rundfunkabgabegesetzes im Landtag einzubringen, wonach der gesamte Abgabenertrag für Kunst und Kultur zweckzuwidmen ist, um stabile Rahmenbedingungen für das Kunst- und Kulturschaffen in der Steiermark zu schaffen.
Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)