LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 158/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 26.11.2010, 10:17:32


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann, Bettina Vollath

Betreff:
Naturnutzungsabgabe

Die Bemühungen um die Einführung einer Naturnutzungsabgabe gehen auf das Jahr 1996 zurück. Damals wurde das Stmk. Naturnutzungsabgabegesetz wegen einer darin verankerten Wasserentnahmeabgabe von der Bundesregierung beeinsprucht. In den meisten österreichischen Bundesländern wird mittlerweile eine Naturnutzungsabgabe eingehoben. Auch in der Steiermark sollte auf die Einhebung einer solchen Abgabe nicht verzichtet werden.

Im Jahr 2006 wurde Joanneum Research mit der Erstellung einer Studie über die Auswirkungen der Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Schotter und Kies im Bundesland Steiermark beauftragt. Das Gesamtaufkommen einer Schotterabgabe im Bundesland Steiermark wird in dieser Studie auf rund  € 3,1 Mio. geschätzt, wenn die Abgabe pro Tonne 40 Cent betragen würde. Die Studie erwartet einen Nachfragerückgang von 670.000 Tonnen und einen Rückgang der Wirtschaftsleistung am Schottermarkt um 10,8 Mio. €. Demgegenüber stünden jedoch Steuereinnahmen von 3,1 Mio. €, die zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen im Umweltbereich dienen könnten als durch den Rückgang im Schotterabbau verloren gingen.

Die Steiermark hat sich mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 verpflichtet, die EU-Naturschutzrichtlinien umzusetzen. Dies bedeutet auch ausgewählte Landschaften unter Schutz zu stellen und dafür zu sorgen, dass die jeweiligen Schutzgüter in einem günstigen Zustand erhalten bleiben. Daher wurden bereits 41 Europaschutzgebiete ausgewiesen. Für den dauerhaften Erhalt dieser Schutzgüter sind große finanzielle Mittel erforderlich.

Der steirische Naturschutz und die Landschaftspflege benötigen daher dringend jene Mittel, die aus der Abgabe eingenommen werden könnten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert einen Gesetzesvorschlag für ein Naturnutzungsabgabegesetz im Sinne der Begründung zu erarbeiten, mit dem die Einnahmen des Landes aus der Abgabe im Vollzug des Landesvoranschlags ausschließlich dem Landschaftspflegefonds (§ 29 Stmk. Naturschutzgesetz) zweckgewidmet werden und diesen Gesetzesvorschlag dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)