LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 156/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 26.11.2010, 10:15:34


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Einrichtung einer Sozialhilfeanwaltschaft

In der vergangenen Gesetzgebungsperiode hat
die KPÖ einen Antrag (Einl.Zahl 651/1) eingebracht, der das Anliegen zum Inhalt
hatte, eine unabhängige, weisungsfreie
Anwaltschaft für Menschen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und
die Anspruch auf Sozialhilfe haben (im Folgenden Sozialhilfeanwaltschaft), einzurichten.


Wie die Studie der Armutskonferenz
"Sozialhilfevollzug in Österreich" aufzeigt, kommen Anspruchsberechtigte in der
Steiermark sehr häufig nur dann zu ihrem Recht, wenn sie von dritter Seite unterstützt
werden. Das wird durch viele Berichte von NGOs und die Erfahrungswerte aus
hunderten Fällen der von der KPÖ durchgeführten Sozialberatung bestätigt.





Der Antrag fand nach einer ablehnenden
Regierungsstellungnahme vom 27.11.2006 (Einl.Zahl 651/4 bzw. LR Gz.
FA11A-32.2.2-1/2006-706) keine Mehrheit. Darin wurde sinngemäß ausgeführt, dass
allfällige Mängel im Vollzug der Sozialgesetzgebung, vor allem durch Optimierung
der qualitativen und quantitativen personellen Ressourcen, die zur Bearbeitung
dieser Verfahren eingesetzt werden, behoben werden sollten.





Trotzdem wurde auf Initiative der KPÖ durch
den zuständigen LHStv. Dr. Kurt Flecker eine "Arbeitsgruppe
Sozialhilfeanwaltschaft" einberufen, in der VertreterInnen der Landtagsparteien
und der vollziehenden Behörden in erster und zweiter Instanz vertreten waren.
Bei den infrequenten Zusammenkünften dieser Arbeitsgruppe wurden seitens der KPÖ
zahlreiche Missstände im Vollzug der Sozialhilfe thematisiert. Diese Missstände
gelangten zum Großteil aus dutzenden positiv beschiedenen Berufungsverfahren,
bei denen die KPÖ Betroffene unterstützte, und der von ihr regelmäßig
angebotenen Sozialberatung zu unserer Kenntnis. Viele davon konnten nur
kursorisch diskutiert werden, ohne einer Lösung zugeführt werden zu können.





Durch die so gewonnenen Erfahrungen hat sich
das Bild, das im ursprünglichen Antrag gezeichnet wurde, nur verdeutlicht. Eine
weit divergierende Vollzugspraxis, enorme Verfahrensdauern, Betroffene, die
nicht ausreichend über ihre Rechte und Ansprüche informiert und von den
Behörden kaum aufgeklärt werden, teilweise rechtswidrige Spruchpraxis und
schlechte Behandlung von AntragstellerInnen waren zu häufig zu beobachten.





Daher erscheint es im Lichte der steigenden
Zahl von Betroffenen mehr als je zuvor geboten, eine unabhängige und
weisungsfreie Instanz zu schaffen, die sich der Kontrolle und
Qualitätssicherung im Sozialbereich der Landesverwaltung annimmt, bei
Einzelfällen Hilfestellung und vermittelnde Stellung zwischen Behörde und
AntragstellerIn einnimmt und dem Landtag systematisch Bericht über den Vollzug
der Sozialgesetzgebung erstattet und Vorschläge zur Verbesserun

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung
wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten mit dem Ziel, zur
Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen von armutsgefährdeten Menschen
eine unabhängige, weisungsfreie, von den Sozialämtern auch örtlich getrennte
Sozialhilfeanwaltschaft zu installieren. Diese soll Betroffene beraten,
Auskünfte erteilen, über rechtliche Ansprüche und gesetzliche Regelungen
aufklären, die Rechtmäßigkeit von Bescheiden prüfen, Beschwerden behandeln,
Anregungen prüfen, Empfehlungen abgeben und wenn notwendig beim Kontakt mit
Behörden und bei der Durchsetzung der Ansprüche (auch vor Gericht) behilflich
sein, wobei sie Parteistellung im Verfahren hat und mit
Rechtsmittellegitimation ausgestattet ist. Im Vollziehungsbereich des Landes sind
alle zuständigen Organe und Behörden verpflichtet, die Anwaltschaft in ihrer
Tätigkeit zu unterstützen und auf Verlangen Berichte zu erstatten beziehungsweise
 Stellung zu nehmen.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)