LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 147/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 26.11.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A-A1.70-35405/2010-18; FA18A 013.23-13/2009-9
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Stellungnahme der Landesfinanzreferentin

Betreff:
Bahnhof Leibnitz, Erweiterung und Adaptierung der bestehenden Park&Ride Anlage für insgesamt ca. 325 PKW Stellplätze, 168 überdachte Rad-, und 30 überdachte Kraftradabstellplätze sowie Neusituierung eines zentraler Busbahnhof am ÖBB Bahnhofsvorplatz, Vereinbarungen mit ÖBB Infrastruktur AG und Stadt Leibnitz

Im Zuge des Bahnhofsumbaus in Leibnitz, der im Rahmen der Konjunkturbelebung zwischen Land und Bund vereinbart ist und seitens des Landes mitfinanziert wird, ergibt sich die Möglichkeit gemeinsam mit der ÖBB Infrastruktur AG im Umfeld der S-Bahn Verbesserungen umzusetzen. Mit einer Erweiterung der bestehenden P&\;R Anlage und der Verbesserung des Busbahnhofs im wichtigsten Bahnhof und ÖV Knotenpunkt der Südsteiermark, soll die Umstiegsmöglichkeit vom Individualverkehr auf den öffentlichen Schienen- und Busverkehr attraktiver und die Anzahl der Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr insbesondere auf der S-Bahn-Linie S5 (Graz - Spielfeld/Straß) erhöht werden.  

Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorhandene P&\;R Anlage mit annähernd 100 PKW Stellplätzen und 255 überdachten Radabstellplätzen ist aufgrund seiner attraktiven Lage im direkten Nahbereich des ÖBB-Bahnhofs und zentralen Busbahnhofs Leibnitz bereits voll ausgelastet und kann der starken Nachfrage nicht mehr zufrieden stellend nachkommen, sodass mit dem Auto anreisende Fahrgäste in die nähere fußläufig erreichbare Umgebung ausweichen. Die derzeitigen und zukünftigen Benutzer der Anlage sind nicht nur der Stadt Leibnitz zuzuordnen sondern zum großen Teil aus der näheren und weiteren Umgebung.

Die Errichtung von zusätzlichen PKW Abstellplätzen ist aufgrund der großen Nachfrage und der Bestrebungen insbesondere den Verkehr zwischen Leibnitz und Graz auf die S-Bahn zu bringen jedenfalls anzustreben.

Entsprechend dem Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung mit der FA18A013.23-13/2009-2 vom 04. Mai  2009, wurde eine Variantenuntersuchung für einen möglichen Standort der P&\;R Anlage und der Erstellung der erforderlichen behördlichen Einreichunterlagen, mit einem Anteil des Landes in der Höhe von € 84.000,--  genehmigt.

Diese vertiefte Variantenuntersuchung zeigt auf, dass für die nächsten Jahre eine flächige Anlage gegenüber des bestehende Aufnahmegebäude des Bahnhofs Leibnitz, verbunden durch einen Personentunnel, die idealste und kostengünstigste Variante für eine kurzfristige Erweiterung am Bahnhof Leibnitz darstellt und das P&\;R Potential für die nächsten Jahre abdeckt.

Auf einem nunmehr im Besitz der ÖBB befindlichen Grundstück (Grst-Nr. 468/1 EZ 913 KG 66138 Leibnitz im Ausmaß von rund 12.299m2) ergibt sich die Möglichkeit zur Erweiterung der P&\;R Anlage am Bahnhof Leibnitz. Das Grundstück wurde zum Zwecke der Errichtung einer P&\;R Anlage angekauft. Auf weiteren Teilflächen im Besitz der ÖBB im Ausmaß von rd. 2.101m2 werden zusätzliche P&\;R Anlagenanteile ua. für überdachte Zweiradabstellplätze errichtet. Insgesamt werden ca. 347 PKW Abstellplätze, 320 überdachte Fahrradabstellplätze und 80 überdachte Kraftradabstellplätze neu errichtet bzw. adaptiert. Gesamt stehen zukünftig somit ca. 416 PKW Abstellplätze, 400 überdachte Fahrradabstellplätze und 80 überdachte Kraftradabstellplätze den Pendlern zur Verfügung.

Der geschätzte Kostenaufwand für die Erweiterung der P&\;R-Anlage (bauliche Einrichtung mit anteiligen Grundstückskosten) beträgt rund € 3.295.000,-- exkl. MwSt. und soll zu gleichen Teilen vom Land und der ÖBB Infrastruktur AG getragen werden. Der Landesanteil beträgt demnach € 1.647.500,--. Die Erschließung der Park &\; Ride Anlage erfolgt über die Verlängerung des Personentunnels, deren Finanzierung vereinbarungsgemäß seitens der ÖBB und der Stadt Leibnitz getragen wird.

Am Bahnhofvorplatz, auf einem im Besitz der ÖBB befindlichen Teilfläche des Grundstücks (Grst-Nr 1676/1 EZ 6973 Grundbuch 02001 - Eisenbahnbuch, im voraussichtlichen Ausmaß von rund 1.500m2, ergibt sich die Möglichkeit zur Neugestaltung des Busbahnhofs Leibnitz.

Aufbauend auf dem Ergebnis der Studie ÖV Planungskonzept Südsteiermark im Auftrag der Fachabteilung 18A des Landes Steiermark, und im Zuge der Verbesserung der Kundenanforderungen und des Kundenangebotes, Verbesserung der Mobilitätskette an der Schnittstelle zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie zur Erreichung einer bedarfsgerecht optimierten Infrastruktur durch Anpassung an die gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernisse, soll der Busbahnhof neu gestaltet werden, damit er als zeitgemäße Ein- und Ausstiegsstelle für öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden kann. In baulicher Hinsicht bedeutet dies die Errichtung eines teilweise überdachten Busbahnsteigs sowie eines Barriere freien Zugangs zum Rand- u. Mittelbahnsteig.

Das Projekt Busbahnhof soll gemeinsam mit der ÖBB Infrastruktur AG und der Stadt Leibnitz umgesetzt und finanziert werden. Der geschätzte Kostenaufwand für die Neugestaltung des Busbahnhofs (bauliche Einrichtung mit anteiligen Grundstückskosten) beträgt rund € 924.000,-- exkl. MwSt. Entsprechend der vereinbarten Kostenaufteilung beträgt der Landesanteil für die Neugestaltung des Busbahnhofs rund € 231.000,--.
 
Die geplanten Bauvorhaben und Landesanteile entsprechen unter Berücksichtigung der Nahverkehrsbedeutung und Wertigkeit der Maßnahme der generellen Richtlinie für die Steirische Nahverkehrsförderung. Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen wird in einem zwischen dem Land Steiermark, der ÖBB Infrastruktur AG und der Stadt Leibnitz zu schließenden Durchführungsübereinkommen geregelt.

Der Gesamtbeitrag des Landes für die Erweiterung der P&\;R-Anlagen und Neugestaltung des Busbahnhofs beträgt somit € 1.878.500,--. Davon sind im Jahr 2010 rund € 930.000,-- fällig und bei Vst. 1/690404‑7430 "Beiträge für Verkehrsunternehmen" bedeckt. Für den Restbeitrag von rund € 948.500,-- ist im Verkehrsbudget für das Jahr 2011 bei Vst. 1/690404‑7430 "Beiträge für Verkehrsunternehmen" Vorsorge zu treffen.

Da die geplanten Bauvorhaben im öffentlichen Interesse errichtet werden sollen, sind die vom Land geleisteten Zuschüsse nicht zu versteuern. 
 
Die Beitragsleistung des Landes ist als Förderung im Sinne der Rahmenrichtlinie des Landes Steiermark qualifiziert und wird im Fördercontrolling erfasst.

Die Abrechnung bzw. Anweisung des Landesbeitrages erfolgt in Abstimmung auf den Baufortschritt bzw. nach Vorlage der geprüften Firmenrechnungen und der technischen Abnahme durch die ÖBB.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorstehende Bericht betreffend "Bahnhof Leibnitz, Erweiterung und Adaptierung der bestehenden Park&\;Ride Anlage für insgesamt ca. 325 PKW Stellplätze, 168 überdachte Rad-, und 30 überdachte Kraftradabstellplätze sowie Neusituierung eines zentraler Busbahnhof am ÖBB Bahnhofsvorplatz, Vereinbarungen mit ÖBB Infrastruktur AG und Stadt Leibnitz" wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Landtag Steiermark genehmigt die entsprechenden Vereinbarungen mit der ÖBB Infrastruktur AG und mit der Stadt Leibnitz die erforderlichen Übereinkommen über die Ausführung und Finanzierung der Park &\; Ride Anlage und des Busbahnhofs mit Landesbeiträgen von insgesamt € 1.878.500,-- abzuschließen.

3. Der Landtag Steiermark nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass dafür im Budget 2010 bei der  Vst. 1/690404‑7430 "Beiträge für Verkehrsunternehmen" 930.000 EUR bedeckt sind, der im Jahr 2011 fällige Landesbeitrag in der Höhe von rund € 948.500,-- aus dem Verkehrsbudget zu begleichen ist und für diesen Betrag im zukünftigen Budgetantrag des Ressorts für 2011 Vorsorge getroffen wird.