LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 149/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 26.11.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A-A1.70-35405/2010-13; FA18A 014.11-61/2009-60
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Landesstraße B 320, Ennstal Straße, BV. "NFA Schladming Ost", Entschädigungen für Grundeinlösung von insgesamt € 177.950,--, Kreditmittelfreigabe bei VSt. 5/611243-0020, "Ski WM 2013 in Schladming, Grundeinlöse"

Das Amt der Steierm. Landesregierung hat die Grundeinlösung für das BV. Landesstraße B 320, Ennstal Straße, BV. "NFA Schladming Ost”, unter sinngemäßer Anwendung des EisbEG 1954 durchgeführt.

Die seitens eines allgemein beeideten und gerichtl. zertifizierten Sachverständigen ermittelte Entschädigung von  € 177.950,-- ist angemessen und vertretbar und setzt sich wie folgt zusammen:


Plan  GB       KG                         EZ    GST    BA   ART   m²    €/m²         WERT


11     67612   67612 Schladming   795   446/1  BFL  DBS  740   200,-- € 148.000,--
19     67612   67612 Schladming   795   446/3  BFL  DBS    11   200,-- €     2.200,--
 
sonstige Entschädigung:
Anteil, frustrierte Planungskosten                                                            €   27.750,--
 
Gesamtentschädigung                                                                        € 177.950,--


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 2010.





Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Kostenbeitrag zur Grundeinlösung für das BV. Landesstraße B 320, Ennstal Straße, BV. "NFA Schladming Ost", im Betrag von  € 177.950,-- wird genehmigt.