EZ/OZ: 149/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 26.11.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A-A1.70-35405/2010-13; FA18A 014.11-61/2009-60
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
Landesstraße B 320, Ennstal Straße, BV. "NFA Schladming Ost", Entschädigungen für Grundeinlösung von insgesamt € 177.950,--, Kreditmittelfreigabe bei VSt. 5/611243-0020, "Ski WM 2013 in Schladming, Grundeinlöse"
Das Amt der Steierm. Landesregierung hat die Grundeinlösung für das BV. Landesstraße B 320, Ennstal Straße, BV. "NFA Schladming Ost”, unter sinngemäßer Anwendung des EisbEG 1954 durchgeführt.
Die seitens eines allgemein beeideten und gerichtl. zertifizierten Sachverständigen ermittelte Entschädigung von € 177.950,-- ist angemessen und vertretbar und setzt sich wie folgt zusammen:
Plan GB KG EZ GST BA ART m² €/m² WERT
11 67612 67612 Schladming 795 446/1 BFL DBS 740 200,-- € 148.000,--
19 67612 67612 Schladming 795 446/3 BFL DBS 11 200,-- € 2.200,--
sonstige Entschädigung:
Anteil, frustrierte Planungskosten € 27.750,--
Gesamtentschädigung € 177.950,--
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Kostenbeitrag zur Grundeinlösung für das BV. Landesstraße B 320, Ennstal Straße, BV. "NFA Schladming Ost", im Betrag von € 177.950,-- wird genehmigt.