LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 150/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 26.11.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-A1.70-35542/2010-4; FA4A-21.V11-1900/2010-1
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Ermächtigung der Landesregierung zur Fortführung des Landeshaushaltes vom 1.1.2011 bis 30.4.2011 im Rahmen des Voranschlages 2010 (Budgetprovisorium 2011)

Am 26.09.2010 hat die Neuwahl des Landtages Steiermark stattgefunden. Nach der Wahl der Regierungsmitglieder im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Landtages Steiermark vom 21.10.2010 wurde in der Regierungssitzung vom 4.11.2010 die neue Geschäftsein- und -verteilung beschlossen. Die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise notwendig gewordenen Konsolidierungsmaßnahmen sollen auf Basis der von der Landesregierung im Zuge der Aufgabenkritik festgelegten 25%igen Einsparungshypothese umgesetzt werden.

Daher ist eine Einbringung des Voranschlages 2011 in den Landtag Steiermark zum verfassungsmäßig vorgesehenen Termin nicht möglich.

Es ist daher notwendig, die Landesregierung gemäß Art. 19. Abs. 6 L-VG 2010 (vorm. § 16 Abs. 3 L-VG 1960) durch den Landtag zu ermächtigen, den Landeshaushalt im Zeitraum vom 1.1.2011 bis 30.4.2011 vorerst in Form eines Budgetprovisoriums im Rahmen des Voranschlages 2010 mit den nachfolgend angeführten Anpassungen fortzuführen, da davon auszugehen ist, dass wegen der dringend notwendigen Budget-Konsolidierungsmaßnahmen die Ausgaben im endgültigen Voranschlag 2011 nur in einem wesentlich reduzierten Ausmaß veranschlagt werden können.

Unter Berücksichtigung der Prognose des Bundes über die kassenmäßigen Ertragsanteile der Länder und Gemeinden zum Stand 27.9.2010 werden sich gegenüber dem Voranschlag 2010 Mindereinnahmen von rd. € 135,7 Mio. ergeben. Weiters stehen ab dem Budget 2011 die Einnahmen zur Darstellung der Liegenschaftstransaktionen der Steiermärkischen Krankenanstalten GesmbH in Höhe von rd. € 690,6 Mio. sowie die außerordentlichen Erträge aus der Auflösung von Gebührstellungen von rd. € 31,4 Mio. nicht mehr zur Verfügung.
Daraus ergeben sich für die Abwicklung des Budgetprovisoriums 2011 folgende wesentliche Einschränkungen:

Die um 25% reduzierten Ausgabenkredite des Landesvoranschlages 2010 (ohne außer- und überplanmäßig genehmigte Ausgaben), somit einschließlich aller Ermessenskredite, stehen für die Zeit des Budgetprovisoriums 2011 mit einem Teilbetrag von 4/12 zur Verfügung.

Auf dieser Basis sind daher im Rahmen des Budgetprovisoriums 2011 nur jene Ausgaben zu leisten, die bei sparsamster Verwaltung unbedingt erforderlich sind. Insbesondere sind die geordnete Fortführung der Landeseinrichtungen (einschließlich der Landeskrankenanstalten) zu sichern, die gesetzlichen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Kofinanzierungen zu gewährleisten.

Über diese Regelungen hinausgehende Finanzierungserfordernisse sind im Sinne von Art. 41. Abs. 2 L-VG 2010 (vorm. § 32 Abs. 2 des L-VG 1960) nur aufgrund qualifizierter Regierungsbeschlüsse mit Zustimmung der Landesfinanzreferentin möglich.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. November 2010.
 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird für die Zeit vom 1.1.2011 bis 30.4.2011 zur Fortführung des Landeshaushaltes im Rahmen des Voranschlages 2010 ermächtigt.